Der Vorschlag für einen Königlichen Erlass zielt darauf ab, Anhang 2 des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2009 und den Anhang des Königlichen Erlasses vom 16. April 1998 gemäß Artikel 13/1, § 2 des Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation zu ändern.

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