Anlässlich der Marktentwicklungen und der Beschreibung der Endnutzerbeschwerde, legt das BIPT einen Richtschnurenentwurf über die Bereitstellung von “unbegrentzem” Internet zur Konsultation vor.

Der Richtsnurenentwurf untersucht die Problematik des “unbegrenzten” Internets in Anwesenheit einer “FUP” aus der Perspektive der Verordnung zum offenen Internet. 

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