Das BIPT hat auf Ersuchen des Ausschusses für Wirtschaft, Verbraucherschutz und Digitalisierung der Abgeordnetenkammer ein Gutachten über den Gesetzesvorschlag zur Abänderung des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation und des Wirtschaftsgesetzbuches abgegeben, so dass Werbeanrufe nur nach ausdrücklicher Einwilligung zulässig sind.

In seinem Gutachten stellt das BIPT Folgendes fest:

  • Im Falle der Durchführung eines Systems zur Einholung der ausdrücklichen Einwilligung der Nutzer für Direktmarketinganrufe scheinen die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation notwendig zu sein;
  • Die Auswirkungen des Systems zur Einholung der ausdrücklichen Einwilligung der Nutzer für Direktmarketinganrufe sollten analysiert werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass Call-Center/Betreiber, die Anrufe für Direktmarketingzwecke tätigen, häufig im Ausland angesiedelt sind. 

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