In diesem Gutachten, das auf Antrag der Vorsitzenden der Kommission für „Constitution et Renouveau institutionel“ (Verfassung und institutionelle Reform) der Abgeordnetenkammer abgegeben wurde, ist das BIPT der Meinung, es sehe keine Gründe, in der Verfassung ein Recht auf offenes und ausreichendes Internet (offenen und ausreichenden Internetzugang) zu verankern. Die Begründung dieser Ansicht ist im Wesentlichen dass,

  • im EU-Rahmen (namentlich in der Verordnung zum Zugang zu offenem Internet von 2015 und im europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation von 2018) ausreichend Aufgaben, Grundsätze und Ziele, die den Zugang zum offenen Internet gewährleisten, und die die Behörde auffordern, übrige Probleme bezüglich des ausreichenden Internetzugangs zu klären, formuliert werden;
  • die vorgeschriebene Politik in Belgien auch tatsächlich ausgeführt wird (im Gutachten werden einige Beispiele erwähnt), und dass
  • der Ausbau von Glasfasernetzen und 5G jetzt und in Zukunft die verfügbare Netzkapazität nur erhöhen wird, wodurch das Überlastungsrisiko weiter verringert, und die Möglichkeiten, dem Bürger hochwertige, innovative Online-Dienste anzubieten, erhöht werden.

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