Dieses Gutachten betrifft den Gesetzesvorschlag (Doc 55, 0900/001) zur Abänderung des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation zur Bekämpfung von „Rechnungsschocks“ nach der Nutzung bestimmter Telekommunikationsdienste und den damit verbundenen Änderungsantrag (Doc 55, 0900/002).

Es wird vom BIPT auf Antrag des Ausschusses für Wirtschaft der Kammer gemäß Artikel 14 Absatz 1, 1° des Gesetzes vom 17. Januar 2003 abgegeben.

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