Auf Antrag der Vorsitzenden der Kommission für den Wirtschaft, Kundenschutz und die digitale Agenda (commission pour économie, protection des consommateurs et agenda numérique) der Abgeordnetenkammer, hat das BIPT ein Gutachten über einen in dieser Kammer eingereichten Entschließungsantrag über den Schutz von jungen Kindern gegen unanständige Online-Inhalten, abgegeben.

In seinem Gutachten

  • unterstützt das BIPT die Absicht, junge Kinder gegen unanständige Online-Inhalten zu schützen;
  • ruft das BIPT auf, erst die angenommenen und laufenden europäischen Initiativen über den Schutz von Minderjährigen gegen unanständige Online-Inhalten zu überprüfen, bevor einen Schutz auf der Ebene von Endapparatur (Pflichten für Hersteller) und auf der Ebene von Internetzugangsdiensten (Pflichten für Internetanbieter (ISP)) einzuplanen;
  • empfiehlt das BIPT, zu überprüfen, ob die Durchführung der Gesetzgebung in Frankreich (was der Entschließungsantrag weitgehend inspiriert hat) erfolgreich ist, bevor (nationale) Initiativen zu nehmen, die Verpflichtungen auf anderen Akteuren, die am Anbieten von Online-Inhalten beteiligt sind, aufzuerlegen, als die angenommenen und laufenden europäischen Initiativen vorzusehen.

In Bezug zu den zusätzlichen (nationalen) Anforderungen, die Endgeräten auferlegt würden, ist das BIPT vielmehr Anhänger, es auf europäischer Ebene zu harmonisieren, da es keine ausschließlich belgische Problematik ist.

Würde man auch auf der ISP-Ebene ein Schutzsystem einführen, dann sollte dem BIPT nach ein sorgfältiges System von elterlicher Kontrolle ausgearbeitet werden, das Datenschutz, individuelle Privatsphäre und Sicherheit integriert. Die Standardisierung eines solchen Systems, insbesondere des Teiles in Bezug zu einer angemessenen Online-Altersprüfung, befindet sich im Moment noch in voller Entwicklung. 

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