Diese Entscheidung ist eine Durchführungsmaßnahme der Entscheidung der KRK vom 29. Juni 2018 über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte in Bezug auf den Teil, der in die Zuständigkeit des BIPT fällt, und erläutert die von der KRK auferlegte Verpflichtung zur Preiskontrolle für die Vorleistungsdienste, deren Bereitstellung den Kabelnetzbetreibern (Brutélé, VOO SA und Telenet) auferlegt wurde. Diese Preiskontrolle besteht in der Verpflichtung, „faire“ Preise zu verlangen. 

Die betreffenden Vorleistungsdienste sind der zentrale Zugang zu den Kabelnetzen (Bitstromzugang) und der Zugang zum digitalen und analogen Fernsehangebot der Kabelnetzbetreiber.

Nach oben