Diese Entscheidung ist eine Durchführungsmaßnahme der Entscheidung der KRK vom 29. Juni 2018 über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte in Bezug auf den Teil, der in die Zuständigkeit des BIPT fällt, und erläutert die von der KRK auferlegte verschiedenen betrieblichen Verpflichtungen für die Vorleistungsdienste, deren Bereitstellung den Kabelnetzbetreibern (Brutélé, VOO SA und Telenet) auferlegt wurde. Besonderes Augenmerk wird auf professionelle Dienstleistungen der Hinzufügung eigener Kanäle und der Weiterentwicklung neuer und bestehender SLAs und zugehöriger KPIs gelegt. Darüber hinaus erarbeitet BIPT einige detaillierte technische und betriebliche Elemente, um den Wettbewerb auf dem belgischen Telekommunikationsmarkt anzukurbeln. Die betreffenden Vorleistungsdienste sind der zentrale Zugang zu den Kabelnetzen (Bitstromzugang) und der Zugang zum digitalen und analogen Fernsehangebot der Kabelnetzbetreiber.

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