Dieser Beschluss bezweckt den Ersatz des Beschlusses des Rates des BIPT vom 7. Dezember 2018 über den Endkundenmarkt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten und über den Vorleistungsmarkt für den Verbindungsaufbau im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten, anlässlich der Nichtigkeitserklärung des letzteren Beschlusses durch das Brüsseler Berufungsgericht am 12. Juni 2019.

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