Dieser Beschluss betrifft die Festlegung der gewichteten Kapitalkosten (WACC), die in allen vom BIPT nach dem Inkrafttreten genommenen Tarifbeschlüssen werden angewandt werden.

Die neuen WACC-Werte für Kabel und FTTH werden in den zukünftigen jeweiligen Tarifbeschlüssen benutzt werden.

Am Tag des Inkrafttretens wird der Beschluss des Rates vom 26. Februar 2015 aufgehoben werden, unter der Bedingung, dass die bestehenden Tarifbeschlüsse, was die Festlegung der WACC-Werte in diesen Beschlüssen anbetrifft, unverändert bleiben.

Die Entgelte für feste Anrufzustellung sind mit den neuen WACC für Kupfer aktualisiert, aber diese haben keinen Einfluss auf die bestehenden Anrufzustellungsentgelte, wodurch der Beschluss vom 20. November 2018 nicht geändert wird.

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