In diesem Beschluss erlegt der Rat des BIPT Hermes Telecom eine Anordnung unter Androhung eines Zwangsgeldes von 3 % des täglichen Umsatzes auf dem betreffenden Markt auf, innerhalb einer Frist von zwei Wochen auf einen verbleibenden Teil eines Informationsersuchens im Rahmen der Kontrolle von Easy Switch im Jahr 2024 zu antworten.
Der Endbetrag des Zwangsgeldes ist in diesem Fall vertraulich, da bei der Nationalbank noch kein Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hinterlegt wurde und das BIPT daher auch nicht feststellen kann, ob der beim BIPT angegebene Umsatz mit dem Gesamtumsatz von Hermes Telecom im Jahr 2024 übereinstimmt oder ob Hermes Telecom noch Umsätze auf anderen Märkten als dem Markt der elektronischen Kommunikation erzielt.
- FR: Dokument herunterladen "Décision du 12 novembre 2025 concernant l’imposition d’une astreinte à Hermes Telecom pour non-réponse à une demande d’informations de l’IBPT"
- NL: Dokument herunterladen "Besluit van 12 november 2025 tot het opleggen van een dwangsom aan Hermes Telecom wegens het niet-beantwoorden van een verzoek om informatie van het BIPT"