Am 1. Dezember 2015 hat Scarlet seine Tarife geändert. Manche Preise wurden herabgesetzt, andere Preise wurden erhöht und auch Nachlässe wurden abgeschafft. Scarlet hat dies nur bekannt gegeben, indem es auf der zweiten Seite der Rechnungen von einer „Vereinfachung“ der Tarife gesprochen hat. Demzufolge sind die Scarlet-Teilnehmer nicht dem Telekomgesetz entsprechend gebührendermaßen informiert worden.

Deshalb belegt das BIPT Scarlet mit einer Buße von 15.000 Euro.

Überdies wird Scarlet befohlen, den Teilnehmern, die auch in August 2016 nicht aufs Neue durch die Rechnung informiert wurden, in einer anderen Form als mittels der Rechnung aufs Neue davon zu benachrichtigen, und dabei, dem Telekomgesetz gemäß, einen neuen Anspruch auf kostenfreie Kündigung des Vertrags zu gewähren.

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