• Sie haben Recht auf klare Informationen

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    Schließen Sie ein Abonnement für einen Festnetzanschluss, ein Handy, das Internet oder ein Bündelangebot, das z.B. Mobilfunk, Internet und Fernsehen umfasst, ab? Oder kaufen Sie eine Prepaidkarte? In diesem Fall muss der Telekombetreiber Ihnen folgende Informationen zur Verfügung stellen.
  • Beschluß vom 2. September 2019 über die Anerkennung der Bruxelles Royal Yacht Club

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Der Royal Yacht Club Brüssel, Chaussée de Vilvorde 1, 1020 Brüssel, ist ein anerkanntes Schulungszentrum für die SRC-Betriebszeugnisse. Die vom Royal Yacht Club Brüssel ausgestellten theoretischen und praktischen Schulungsnachweisen ermöglichen die Anmeldung zur vom BIPT organisierten SRC-Prüfung ab dem Inkrafttreten dieser Beschluss (d.h. ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Website des BIPT).
  • Beschwerden

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    Du solltest deine Fragen entsprechend der Art des Problems stellen, das du gerade hast.
  • Anschluss

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    Derzeit gibt es keinen benannten geografischen Universaldienstanbieter. Der Anschluss zu einem Festnetz ist in der Regel kostenpflichtig.
  • Antragsformular für das Erhalten einer Ermächtigung zur Benutzung privater Funkstellen

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    Antragsformular für das Erhalten einer Ermächtigung zur Benutzung privater Funkstellen
  • Angebote vergleichen

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    Für die Festnetztelefonie benötigen Sie einen Verbindungsanbieter und einen Festnetztelefondienstanbieter (Anrufe).
  • Qualitätsindikatoren

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    Welche Art von Kundendienst brauche ich? Wo finde ich relevante/nützliche Information? Soll die Verbindung immer zur Verfügung stehen? Achtung: Die Anbieter binden sich dazu, die größten Anstrengungen zu machen, aber überprüfen Sie doch die versprochene Qualität und kontrollieren Sie, ob Ihr Anbieter Verpflichtungen mit Bezug auf die Beseitigung von Störungen eingeht.
  • Gesundheit / Umwelt

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    Die Kontrolle des Standards für Antennen liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Regionen; jede Region hat eine Verwaltung ernannt, die diese Kontrolle durchführt.
  • Notrufnummern und Notdienste

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    Der Telekomanbieter muss Sie kostenlos die Notnummern 100, 101 und 112 anrufen oder faxen lassen. Der Telekomanbieter muss auch dafür sorgen, dass Ihr Standort übermittelt wird, wenn Sie die 100, 101 oder 112 anrufen; so wissen die Hilfsdienste automatisch, von woher Sie anrufen. Wenn Sie die Internetverbindung für Anrufe über nomadische Dienste (eine Telefonnummer, die Sie weltweit nutzen können) oder Dienste wie Skype nutzen, haben Sie nicht immer Zugang zu Nummern für Notdienste wie 100, 101 oder 112. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter nach den betreffenden Möglichkeiten.
  • Behinderte Nutzer

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    Es ist wichtig, dass behinderten Personen elektronische Kommunikationsapparatur, die Ihren spezifischen Bedürfnissen angepasst ist, zur Verfügung steht. Die GARI-Datenbank enthält eine Übersicht über die mobile Apps und Apparatur (Handys, Ta­b­let...), die elektronische Kommunikationsdienste für Benutzer mit einer Behinderung zugänglicher machen.
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