• Jahresbericht 2025

    Veröffentlichungen › Jahresbericht -
    Im Jahresbericht 2025 zieht das BIPT Bilanz über das vergangene Jahr.
  • FAQ

    Es gibt Speedtests (entweder von Betreibern oder von Dritten), um die tatsächlichen Leistungen von Anbietern von mobilem Internet zu messen. Einige Beispiele:

    Beachten Sie, dass viele Betreiber einen Speedtest über ihre App zur Verfügung stellen.

    Wenn die Geschwindigkeit zu niedrig ist, dann ist es wichtig, Beweismittel, die so genau wie möglich sind, zu sammeln. Deswegen empfehlen wir, Screenshots aller Messungen zu nehmen und sie mit dem Datum und Zeitpunkt jeder Messung zu speichern. 

    Die nachstehenden Umstände begünstigen die Messgenauigkeit:

    1. Benutzen Sie immer denselben Speedtest (dies vorkommt Abweichungen)
    2. Schließen Sie alle anderen Apps auf dem Gerät (Smartphone). Ihre Apps benutzen ja Kapazität, was das Messergebnis beeinflussen kann
    3. Messen Sie Ihre Geschwindigkeit während eines längeren Zeitraums, mehrmals an einem Tag und an verschiedenen Zeitpunkten. So können Sie beweisen, dass die Geschwindigkeit ständig oder regelmäßig zu niedrig ist.

    Berücksichtigen Sie, dass auch die nachstehenden Elemente die tatsächliche Geschwindigkeit beeinflussen können:

    • das Alter des Geräts
    • Ihren Standort 
    • die Dämmung des Wohngebäudes
    • usw.

    Die objektiven vom BIPT auf dem Datenportal („Mobilfunk-Atlas“) veröffentlichten Abdeckungskarten zeigen pro Technologie und pro Betreiber das Niveau der Signalstärke. Beachten Sie: Die Karten geben ein allgemeines Bild der Mobilfunkabdeckung. Sie bieten keine systematische Garantie für die individuellen Nutzererfahrungen.
     

  • FAQ

    Wenn es ständig oder regelmäßig einen erheblichen Unterschied zwischen den tatsächlichen Geschwindigkeiten und den Vertragsgeschwindigkeiten gibt, können Sie nachstehende Maßnahmen treffen:

    1. Nehmen Sie erstens Kontakt mit Ihrem Mobilfunkbetreiber auf. Die müssen Maßnahmen treffen, um das versprochene Niveau zu erreichen. Wird keine Lösung geboten, dann haben Sie eventuell Recht auf andere vertraglichen Abhilfemaßnahmen, wie einen Schadenersatz und/oder die Vertragsauflösung
    2. Sind Sie der Meinung, dass die Lösung des Betreibers nicht reicht, dann können Sie zweitens den Ombudsdienst für Telekommunikation, der kostenlos vermittelt, um eine gütliche Einigung der Streitigkeit zu erreichen, in Anspruch nehmen
    3. An dritter Stelle (oder unmittelbar nach vorheriger schriftlicher Inverzugsetzung des Betreibers) kann das Gericht ein verbindliches Urteil über die Nichterfüllung des Vertrags fällen
       

  • FAQ

    Suchen Sie zunächst welche Geschwindigkeiten in Ihrem Vertrag erwähnt werden.

    Betreiber sind ja verpflichtet, nachstehende Informationen auf ihrer Website und im Vertrag zu melden:

    • geschätzte maximale und minimale Upload- und Downloadgeschwindigkeit: Diese sind die Geschwindigkeiten, die die Benutzer an unterschiedlichen Standorten des abgedeckten Hoheitsgebiets unter realistischen Verwendungsbedingungen erwarten dürfen. Es kann vorkommen, dass die tatsächliche Geschwindigkeit diese Maximalwerte auf Grund von Umweltfaktoren (z. B. Sättigung des Netzes, Landschaftshindernissen), etwaigen Einschränkungen der mobilen Geräte und/oder etwaigen Einschränkungen des geschlossenen Vertrags nicht erreicht
    • beworbene Upload- und Downloadgeschwindigkeit: Diese sind die Geschwindigkeiten, die unter realistischen Verwendungsbedingungen erreicht werden können
    • Downloadvolumen des Vertrags

  • Mikrofone

    Seiten
    Liste der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Frequenzen für Mikrofone und In-Ear-Monitoring.
  • Belgien 2026-3

    Veröffentlichungen › Mikrofon- & In-Ear-Frequenzen -
    Liste der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Frequenzen für Mikrofone und In-Ear-Monitoring.
  • Das BIPT zieht die Bilanz der Mobilfunknetze

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT führt verschiedene Messkampagnen und Studien zu den Leistungen und der Abdeckung von Mobilfunknetzen durch.
  • Ergebnisse der Fahr- und Zugtestkampagne 2025

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Seit 2015 setzt das BIPT Karten der Mobilfunkversorgung online, worauf zu sehen ist, wo die Dienste verfügbar sind, im Freien.
  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,91 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: GEBABEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,91 €;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

  • Begleitprotokoll zur Datenverarbeitung zwischen dem dem Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und dem BIPT im Rahmen des Datenaustauschs zur effizienten Erteilung von Funkkonzessionen

    Veröffentlichungen › Sonstiges -
    Begleitprotokoll im Rahmen des Datenaustauschs zur effizienten Erteilung von Funkkonzessionen
Nach oben