• Flugfunk

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    Von Ultraleichtflugzeugen zu Verkehrsflugzeuge über Heißluftballons verpflichten die internationalen Regulierungen mit einer Funkstelle ausgestatteten Luftfahrzeuge dazu, eine Stationsgenehmigung an Bord zu haben, welche die Anlage beschreibt. Der Benutzer dieser Anlage muss über ein beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst verfügen.
  • Internet- und Fernsehangebote vergleichen - Seine Internetverbindung wählen

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    Welche Faktoren sollten bei der Auswahl des Angebots berücksichtigt werden? • Das verfügbare Budget; • Die gewünschte Verbindungsgeschwindigkeit; • Das gewünschte Datenvolumen (begrenztes oder unbegrenztes Volumen); • Der Tarif für das nicht im Angebot enthaltene Downloadvolumen (Außer-Bündel-Tarif bei Angeboten mit begrenztem Volumen); • Die gewünschte Technologieart (Xdsl, Kabel, Satellit, Mobilfunk); • Ein Standalone-Angebot oder ein in einem Bündel enthaltenes Angebot; • Die für den Verbindungsort verfügbaren Betreiber (festes Internet); • Die Qualität des Kundendienstes des gewählten Betreibers
  • Abschaltung der 2G-Netze: FAQ

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    Die Mobilfunkbetreiber werden ihre Kunden weit vor der Abschaltung informieren, wenn ihr Gerät oder ihren Anschluss potenziell betroffen wird.
  • Mobilfunknetze

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    Funknetze sind für die Kommunikation zwischen mobilen und/oder tragbaren Stationen, eventuell über Basisstationen, mittels Sprach- oder Datenübertragung vorgesehen.
  • Veranstaltungen

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    Für Großveranstaltungen (Formel 1-Grand Prix, Tour de France usw.) richtet das BIPT eine spezielle Struktur ein, die eine optimale Verwaltung der Frequenzen ermöglicht.
  • Intermediäre Dienstleister ohne Niederlassung in der EU: Benennung eines gesetzlichen Vertreters

    Veröffentlichungen › Formular -
    Formular zur Benennung eines gesetzlichen Vertreters
  • Mobilfunknetzabdeckung im Innenbereich

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    GSM-Repeater dürfen nicht ohne Genehmigung des Betreibers verwendet werden.
  • Unbezahlte Rechnung

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    Falls Sie Ihre Rechnung nicht bezahlt haben, muss der Betreiber Sie warnen, bevor er die Dienstleistung einstellt. Bevor er den Dienst völlig einstellt, muss der Anbieter eines Telefondienstes Ihnen ohne Mehrkosten eine beschränkte Dienstleistung bieten. Um Ihnen aufs Neue eine normale Dienstleistung zu bieten, kann der Betreiber Ihnen höchstens 30 Euro, inkl. MwSt., anrechnen.
  • Nutzungsbedingungen und Urheberrechte

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    Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit den allgemeinen Nutzungsbedingungen einverstanden.
  • Mikrofone

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    Liste der in einem bestimmten Gebiet zugelassenen Frequenzen für Mikrofone und In-Ear-Monitoring.
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