• Gesundheit / Umwelt

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    Die Kontrolle des Standards für Antennen liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Regionen; jede Region hat eine Verwaltung ernannt, die diese Kontrolle durchführt.
  • Notrufnummern und Notdienste

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    Der Telekomanbieter muss Sie kostenlos die Notnummern 100, 101 und 112 anrufen oder faxen lassen. Der Telekomanbieter muss auch dafür sorgen, dass Ihr Standort übermittelt wird, wenn Sie die 100, 101 oder 112 anrufen; so wissen die Hilfsdienste automatisch, von woher Sie anrufen. Wenn Sie die Internetverbindung für Anrufe über nomadische Dienste (eine Telefonnummer, die Sie weltweit nutzen können) oder Dienste wie Skype nutzen, haben Sie nicht immer Zugang zu Nummern für Notdienste wie 100, 101 oder 112. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter nach den betreffenden Möglichkeiten.
  • Behinderte Nutzer

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    Es ist wichtig, dass behinderten Personen elektronische Kommunikationsapparatur, die Ihren spezifischen Bedürfnissen angepasst ist, zur Verfügung steht. Die GARI-Datenbank enthält eine Übersicht über die mobile Apps und Apparatur (Handys, Ta­b­let...), die elektronische Kommunikationsdienste für Benutzer mit einer Behinderung zugänglicher machen.
  • Anrufe und SMS mit Zuschlag

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    Bei einigen Nummern für Anrufe oder Textnachrichten wird ein Zuschlag erhoben. Es handelt sich um Nummern, die den Zugang zu bestimmten Informationsdiensten, Spielen oder Entspannungsdiensten mit erotischen oder sexuellen Inhalten, usw. ermöglichen.
  • Internationales Anrufen & Simsen

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    Die Gebühren für internationale Kommunikation nach der EU (und nach Norwegen, Island und Liechtenstein) dürfen € 0,23 pro Minute und € 0,07 pro SMS nicht überschreiten. Die Tarife für internationale Kommunikation (Anrufe und SMS) nach Ländern, die nicht zur EU gehören (und anderen Ländern außer Norwegen, Island und Liechtenstein) sind nicht reglementiert.
  • Störsender

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    Die Nutzung und der Besitz von Störsender durch Einzelpersonen sind in Belgien verboten.
  • Radare

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    Ein Radar ist ein System, das mithilfe von Funkwellen die Anwesenheit von Objekten (Zielen) in der Luft, an Land oder auf See erkennt.
  • Marktüberwachung

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    Es handelt sich um alle Geräte, die Funkwellen ausstrahlen und/oder empfangen können. Das BIPT ist mit der Kontrolle der Konformität von den auf dem Markt bereitgestellten Funkanlagen beauftragt. Die Marktüberwachung bietet den Verbrauchern Schutz, trägt zu einem fairen Wettbewerb bei und verhindert die Vermarktung von Geräten, die die Bevölkerung gefährden und/oder funktechnische Störungen verursachen können. Zusätzlich zu den Konformitätsanforderungen in einigen Ländern des Europäischen Marktes können jedoch zusätzliche Beschränkungen für Funkanlagen gelten.
  • Kontrollen / Störungen

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    Funktechnische Störungen können das reibungslose Funktionieren von Funksendern und/oder Funkempfängern beeinträchtigen. Bei dem BIPT ist der Dienst NCS (Nationaldienst für die Überwachung des Frequenzspektrums) mit der Rolle der "Wellenpolizei" beauftragt. Die Störungen können telefonisch, per Post, per Fax oder per E-Mail gemeldet werden. Die Störungen von Telefonen müssen zunächst Ihrem Telefonanbieter gemeldet werden.
  • Prepaidkarten

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    Die Benutzer bestehender oder zukünftiger Prepaidkarten, womit mobile elektronische Kommunikationsdienste benutzt werden können (anrufen, surfen, simsen, usw.) müssen identifiziert werden. Es handelt sich dabei um eine der von der Regierung festgelegten Antiterrormaßnahmen.
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