• Bericht über die Bewertung von Easy Switch in den Jahren 2019/2020

    Veröffentlichungen › Sonstiges -
    Bericht über die Bewertung von Easy Switch in den Jahren 2019/2020
  • Indikative Liste berufsmäßiger Tarifpläne, worauf Easy Switch zutrifft

    Seiten
    Selektieren Sie Ihren Altanbieter, um zu erfahren, ob Ihr Unternehmen oder VoG vom Neuanbieter erwarten kann, dass er den Wechsel mit Anwendung von Easy Switch regelt.
  • BIPT belegt Telenet mit einer Buße von 1.000.000 EUR

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT belegt Telenet mit einer Buße von 1.000.000 EUR, weil der Betreiber in seinen Verkaufsstellen Easy Switch als vereinfachtes Wechselverfahren für Kunden nicht als Standardverfahren anbietet und deswegen die Easy-Switch-Verpflichtungen nicht erfüllt.
  • FAQ

    Was ist Easy Switch?

    Easy Switch ist ein Verfahren, das eingeführt worden ist, um den Anbieterwechsel zu erleichtern, wenn Sie mindestens über einen Internetzugangs- oder einen Fernsehdienst verfügen. 

    Es befreit Sie von den meisten administrativen Schritten beim Anbieterwechsel. Ihr Neuanbieter regelt besonders die Kündigung des alten Vertrags, sobald seine Dienste bei Ihnen installiert sind.

    Das Verfahren gilt immer für Verbraucher, aber auch Unternehmen oder VoGs können es anwenden, wenn sie bei ihrem Altanbieter: 

    • einen für Verbraucher bestimmten Tarifplan abgeschlossen haben, oder
    • von einem Standardtarifplan für Unternehmen Gebrauch machen. Bei diesem Tarifplan handelt es sich um ein Entweder-oder: Über den Preis und andere Parameter konnte nicht unterhandelt werden. Meistens wurden oder sind diese Tarifpläne auf der Website des Betreibers veröffentlicht. Hier finden Sie eine indikative Liste von solchen Tarifplänen pro Betreiber.

    Sehen Sie hier, wie es funktioniert oder lesen Sie unsere nachstehende Erklärung

    Was tut Easy Switch?  

    • Easy Switch erleichtert den Festnetz-Betreiberwechsel. Das Verfahren gilt standardmäßig, aber Sie können ausdrücklich darum bitten, darauf zu verzichten. Im letzteren Fall müssen Sie selbst den Vertrag mit Ihrem Altanbieter kündigen.  
    • Wenn Sie das Easy-Switch-Verfahren anwenden, geben Sie Ihrem Neuanbieter Zustimmung dazu, an Ihrer Stelle den Anbieterwechsel zu regeln und also den alten Vertrag zu kündigen. 
    • Sie müssen nur angeben, ob Sie Ihre Rufnummer mitnehmen möchten (einschließlich Ihrer Handy-Nummer, wenn diese zusammen mit den Festnetz-Diensten angeboten wird) oder aufgeben möchten. Wenn Sie nichts angeben, wird die Rufnummer bei Ihrem Altanbieter bleiben (aber Ihr Vertrag und/oder Preis können sich ändern). 
      Bei manchen Anbietern ist es nicht möglich, eine Nummer zu behalten, ohne den Internetzugang zu behalten. Wenn Sie also nicht sagen, was mit Ihren Nummern gemacht werden soll, riskieren Sie, die Nummer zu verlieren. 
      Erkundigen Sie sich danach! 

    Warum Easy Switch anwenden? 

    • Easy Switch verkürzt die Dienstunterbrechung: Der Neuanbieter kontaktiert, sobald er bereit ist, die angeforderten Dienstleistungen zu erbringen, den abgebenden Anbieter. Er regelt die Beendigung der Dienstleistungen und die Kündigung des Vertrags mit dem abgebenden Anbieter.  
    • Easy Switch beschränkt die Risiken doppelter Anrechnungen. Der abgebende Anbieter muss spätestens am Ende des Tages nach dem Tag, an dem er vom Anbieterwechsel informiert wurde, die Anrechnung seiner Dienstleistungen einstellen. 

    Worauf soll ich achten, bevor ich mich entscheide? 

    • Als Verbraucher oder als Unternehmen oder VoG mit nicht mehr als 9 Arbeitnehmern: Sehen Sie nach, ob noch ein befristeter Vertrag bei Ihrem Altanbieter läuft. Falls dieser Vertrag weniger als 6 Monate alt ist, kann Ihr Altanbieter Sie verpflichten, Kündigungsentschädigungen zu zahlen.Letztere sind beschränkt auf höchstens die Abonnementbeträge, die Sie bis zum 6. Monat des Vertrags hätten zahlen müssen.
    • Unternehmen oder VoGs mit durchschnittlich 10 oder mehr Arbeitnehmern im rezenten Geschäftsjahr genießen diese Höchstgrenze nicht. Prüfen Sie im Vertrag nach, ob und in welchem Maße bei Kündigung vor dem Ende der befristeten Laufzeit Kündigungsentschädigungen zu zahlen sind! 
    • Sehen Sie auch nach, ob der Anbieter Ihnen ein Gerät im Rahmen eines Kopplungsgeschäfts verkauft hat. Wenn das der Fall ist, kann er Ihnen einen Restwert dieses Geräts anrechnen. Dieser Restwert ist in einer Rückzahlungstabelle, im Vertrag (oder in einer Anlage), aufzuführen. Jeden Monat muss ein selber Betrag vom Restwert des Geräts abgezogen werden. Nach 24 Monaten darf ein Anbieter Ihnen für das Gerät nie eine Vergütung anrechnen.

    Was muss ich meinem Neuanbieter mitteilen?  

    • Ihre Kundennummer bei Ihrem Altanbieter; 
    • Die „Easy Switch ID“ bei Ihrem Altanbieter: 
      Dieser Code (eine Reihe von Ziffern und/oder Buchstaben) finden Sie: 
      - online in Ihrem Kundencenter oder in der Betreiber-App; 
      - auf Ihrer Rechnung und
      - ab dem 1. Juli 2017 im Begrüßungsbrief oder Begrüßungs-E-Mail von einem Neuanbieter. 
    • Ob Sie während 18 Monate Ihre E-Mail-Adresse, die den Namen des Altanbieters enthält, behalten möchten. 
      Bei manchen Anbietern behalten Sie die E-Mail-Adresse automatisch, ohne darum zu bitten. Erkundigen Sie sich darüber bei Ihrem Anbieter. 
    • Die Festnetz- oder Mobilfunknummer(n), die Sie mitnehmen möchten oder bei Ihrem Altanbieter annullieren möchten; 
    • Eventuell, die Periode, worin Sie die Dienste aktiv beim Altanbieter behalten möchten, während die Dienste bei Ihrem Neuanbieter schon aktiviert sind.
      Das ist zum Beispiel praktisch, wenn Sie umziehen und zugleich den Anbieter wechseln.

    Welche Rechte habe ich noch beim Festnetz-Anbieterwechsel?  

    Ein fester Termin für die Aktivierung des neuen Dienstes

    Sie haben das Recht, mit dem Betreiber einen genauen Termin für die Aktivierung seiner Dienste festzusetzen. 

    Sobald der Betreiber weiß, dass er diesen Termin nicht einhalten werden kann, muss er Sie davon benachrichtigen und einen neuen Termin mit Ihnen verabreden. 

    Anderenfalls haben sie Anspruch auf eine Vergütung von 6 Euro pro Tag Verspätung in der Installation (der festgelegte Termin, wenn letztendlich keine Installation stattgefunden hat, ist in der Anzahl Tage Verspätung einbegriffen). Diese Vergütung müssen Sie bei

    Ihrem Neuanbieter beantragen. 

    Termin innerhalb von einem Zeitabschnitt eines halben Tags 

    Wenn ein Besuch eines Technikers erforderlich ist, haben Sie das Recht, innerhalb von Zeitabschnitten von höchstens einem halben Tag einen Termin festzulegen. So brauchen Sie keinen ganzen Tag Urlaub zu nehmen. 
    Wenn der Techniker nicht am festgelegten Termin erschienen ist, haben Sie Anspruch auf eine Vergütung von € 30 pro verpassten Termin. 
    Ihr Neuanbieter muss Ihnen diese Vergütung automatisch zahlen, wenn die Anwesenheit im verabredeten Zeitpunkt nicht durch einen Bericht des Technikers bewiesen wurde.

    Ein Betreiberwechsel ohne Unterbrechung der Dienstleistung von mehr als einem Arbeitstag

    Die Easy-Switch-Regeln beauftragen die Betreiber, zuerst die neuen Dienste zu aktivieren und dann die alten Dienste zu deaktivieren. 
    Manchmal ist das aber technisch nicht möglich. Zum Beispiel wenn der Betreiberwechsel im selben Netz stattfindet. In einem solchen Fall müssen Betreiber für eine gute Koordination und eine minimale Unterbrechung der Dienstleistung sorgen. 

    Ist die Dienstleistung länger als einen Arbeitstag unterbrochen (der Tag der Unterbrechung nicht einbegriffen), dann muss der Neuanbieter Ihnen automatisch, für jeden Kalendertag, dass die Dienstleistung immer noch unterbrochen ist, eine Vergütung von 10 Euro zahlen.

    Beispiel: die alte Dienstleistung wurde am Donnerstag unterbrochen; die neue Dienstleistung wird am nächsten Dienstag aktiviert. Sie haben automatisch Anspruch auf eine Vergütung von 30 Euro von Ihrem Neuanbieter. Die Vergütung muss entweder anlässlich der ersten Rechnung nach dem Betreiberwechsel oder mit einer, anlässlich dieser ersten Rechnung ausgestellten Kreditnota, ausgezahlt werden.

    Was muss ich noch tun, nachdem ich eine Easy-Switch-Umschaltung beantragt habe?  

    • Wenn Sie ein Modem oder einen Decoder bei Ihrem Altanbieter hatten, müssen Sie das Gerät wahrscheinlich zurückgeben. 
    • Der Neuanbieter oder sein Techniker können das Gerät nicht an Ihrer Stelle dem Altanbieter zurückgeben

    Wann kann ich Easy Switch nicht anwenden?  

    • Wenn Ihr Unternehmen oder VoG einen auf Ihr Unternehmen oder auf Ihren VoG « zugeschnittenen » Tarifplan abgeschlossen hat; gewöhnlich ist ein solcher Tarifplan nicht auf der Website des Betreibers erwähnt und ist der Vertrag nach einer Angebotsanforderung zu Stande gekommen.
    • Wenn Sie nur für Fernsehen den Anbieter wechseln wollen aber nicht für das Internet oder umgekehrt (Teilmigration).
      Dann müssen Sie selbst den Dienst oder die Dienste, den oder die Sie übersetzen wollen, beim Altanbieter kündigen. 
    • Wenn Sie umziehen und nicht den Anbieter wechseln, gilt das „Easy-Switch“-Verfahren auch nicht.

    Wann gilt Easy Switch nur teilweise?  

    Wenn Sie Dienste bei mehreren Anbietern haben.
    Das „Easy-Switch“-Verfahren kann für die Umschaltung von einem Ihrer Altanbieter auf den Neuanbieter beantragt werden. Die anderen Dienste müssen Sie selbst kündigen.

  • Den Festnetz-Betreiber wechseln?

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    Easy Switch ist ein Verfahren, das eingeführt worden ist, um den Anbieterwechsel zu erleichtern, wenn Sie mindestens über einen Internetzugangs- oder einen Fernsehdienst verfügen.
  • FAQ

    Befristet oder unbefristet? 

    Überprüfen Sie, ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Vertrag geschlossen haben; das können Sie auch auf der Rechnung sehen.

    Ein Anbieter darf Ihnen keine Kosten für die Kündigung eines Vertrags anrechnen

    • Wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben;
    • Wenn Sie schon seit mindestens sechs Monaten einen befristeten Kontrakt haben.

     

    Ein Gerät im Rahmen eines Kopplungsgeschäfts?

    Achtung: Wenn Sie beim Betreiber auch ein Gerät kostenlos oder mit einer Ermäßigung bekommen haben (z.B. ein Handy oder ein Tablet), kann Ihr Betreiber dafür eine zusätzliche Vergütung fordern. Sogar wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben. Oder wenn Sie den Vertrag erst nach mehr als sechs Monaten kündigen.

    Diese zusätzliche Entschädigung darf den in einer dem Vertrag beigefügten Rückzahlungstabelle erwähnten Wert nicht übersteigen.

    Sie schauen, in welchem Monat der Tabelle Sie sind und sehen dann, welche zusätzliche Entschädigung zu zahlen ist. 

    Nach 24 Monaten darf ein Betreiber Ihnen nie eine Entschädigung für das Gerät anrechnen.

    Weitere Auskünfte:

    Die Grundlage der Berechnung, die der Betreiber für Sie vorgenommen haben muss, ist eine monatliche Abschreibung des Geräts. Jeden Monat, bis zum 24. Monat, muss ein selber Betrag vom Restwert des Geräts abgezogen werden.

    Dies veranschaulichen wir unten anhand eines unbefristeten Vertrags.

    Sie haben einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Beim Vertragsabschluss haben Sie das Gerät für € 1 „gekauft“.

    Die Rückzahlungstabelle beim Kontrakt sieht wie folgt aus:
     

    Monat Restwert Monat Restwert
    0 € 240 13 € 110
    1 € 230 14 € 100
    2 € 220 15 € 90
    3 € 210 16 € 80
    4 € 200 17 € 70
    5 € 190 18 € 60
    6 € 180 19 € 50
    7 € 170 20 € 40
    8 € 160 21 € 30
    9 € 150 22 € 20
    10 € 140 23 € 10
    11 € 130 24 € 0
    12      

    Nach 8 Monaten entscheiden Sie sich, den Kontrakt zu lösen; der Betreiber darf Ihnen eine Entschädigung von € 160 fordern.

    Bei einem befristeten Vertrag muss Ihr Betreiber den wie oben berechneten Restwert des Geräts mit den restlichen Abonnementbeträgen bis zum Vertragsende (bei Verbrauchern ist dies nicht länger als 2 Jahre) vergleichen.

    Wenn dieser Saldo der Abonnementbeträge niedriger ist als der durch die monatliche Abschreibung erzielte Wert, dann darf der Betreiber Ihnen nur die restlichen Abonnementbeträge und nicht den ganzen Restwert des Geräts anrechnen.

     

    Nutzung von Easy Switch

    Benutzen Sie das Easy-Switch-Verfahren, wenn Sie das Bündelangebot ganz wechseln wollen.

    Der Neuanbieter regelt völlig den Wechsel für Sie.

  • Das BIPT legt Telenet eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro auf, für die unvollständige Erfassung von Überweisungsdaten auf bestimmten Rechnungen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Auferlegung einer Geldbuße von 300.000 Euro an Telenet
  • Im Festnetz-Telekommunikationsmarkt war das Jahr 2020 geprägt von Verschiebungen im Markt für Bündelangebote und einem Rückgang der Kundenverluste

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Im Festnetz-Telekommunikationsmarkt war das Jahr 2020 geprägt von Verschiebungen im Markt für Bündelangebote und einem Rückgang der Kundenverluste
  • Praktische Instrumente

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    Um den Nutzern bei der Auswahl effizienter Dienstleistungen zu den besten Bedingungen dort, wo sie diese benötigen, zu helfen, hat das BIPT mehrere praktische Instrumente entwickelt.
  • Sie haben Anspruch auf eine Rechnung

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    Sie erhalten kostenlos eine detaillierte Grundrechnung, mindestens viermal im Jahr. Eine noch detailliertere Rechnung erhalten Sie auf Anfrage.
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