• Behinderte Nutzer

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    Es ist wichtig, dass behinderten Personen elektronische Kommunikationsapparatur, die Ihren spezifischen Bedürfnissen angepasst ist, zur Verfügung steht. Die GARI-Datenbank enthält eine Übersicht über die mobile Apps und Apparatur (Handys, Ta­b­let...), die elektronische Kommunikationsdienste für Benutzer mit einer Behinderung zugänglicher machen.
  • Anrufe und SMS mit Zuschlag

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    Bei einigen Nummern für Anrufe oder Textnachrichten wird ein Zuschlag erhoben. Es handelt sich um Nummern, die den Zugang zu bestimmten Informationsdiensten, Spielen oder Entspannungsdiensten mit erotischen oder sexuellen Inhalten, usw. ermöglichen.
  • Internationales Anrufen & Simsen

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    Die Gebühren für internationale Kommunikation nach der EU (und nach Norwegen, Island und Liechtenstein) dürfen € 0,23 pro Minute und € 0,07 pro SMS nicht überschreiten. Die Tarife für internationale Kommunikation (Anrufe und SMS) nach Ländern, die nicht zur EU gehören (und anderen Ländern außer Norwegen, Island und Liechtenstein) sind nicht reglementiert.
  • Störsender

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    Die Nutzung und der Besitz von Störsender durch Einzelpersonen sind in Belgien verboten.
  • Prepaidkarten

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    Die Benutzer bestehender oder zukünftiger Prepaidkarten, womit mobile elektronische Kommunikationsdienste benutzt werden können (anrufen, surfen, simsen, usw.) müssen identifiziert werden. Es handelt sich dabei um eine der von der Regierung festgelegten Antiterrormaßnahmen.
  • Notrufnummern und Notdienste

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    Der Telekomanbieter muss Sie kostenlos die Notnummern 100, 101 und 112 anrufen oder faxen lassen. Der Telekomanbieter muss auch dafür sorgen, dass Ihr Standort übermittelt wird, wenn Sie die 100, 101 oder 112 anrufen; so wissen die Hilfsdienste automatisch, von woher Sie anrufen. Wenn Sie die Internetverbindung für Anrufe über nomadische Dienste (eine Telefonnummer, die Sie weltweit nutzen können) oder Dienste wie Skype nutzen, haben Sie nicht immer Zugang zu Nummern für Notdienste wie 100, 101 oder 112. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter nach den betreffenden Möglichkeiten.
  • Tarife des Anbieters des Post-Universaldienstes

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    Der Anbieter des Universaldienstes unterliegt bestimmten Pflichten. Das BIPT kontrolliert, ob der Anbieter des Dienstes seinen Verpflichtungen auch wirklich erfüllt.
  • Festnetze (Richtfunkanlagen)

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    Richtfunkanlagen oder Funkverbindungen werden zur Verbindung zweier Standorte anstelle eines Telefonkabels oder Glasfaserkabels verwendet.
  • Bpost-Netzwerk

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    bpost hat ein umfangreiches Netzwerk von postalischen Punkten, die Folgendes umfassen: Postämter Posthaltepunkt PostPunkte
  • Konsultation über neue Großhandelstarife für den Zugang zu den Netzen der Kabelbetreiber

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT und die Medienregulierungsbehörden veröffentlichen Entscheidungsentwürfe, in denen neue monatliche Großhandelspreise für den Zugang zu den Netzen der Kabelnetzbetreiber vorgeschlagen werden.
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