• Entnutzer mit Zugang zu Glasfaser bevorzugen heute Glasfaseranschlüsse mit Geschwindigkeiten unter 1 Gbit/s

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Jedes Jahr erstellt das BIPT einen statistischen Bericht über den Markt für elektronische Kommunikation und Fernsehen zur Verfolgung der Entwicklungen im Sektor.
  • Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2025: Präsentation

    Veröffentlichungen › Statistiken -
    Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2025: Präsentation
  • Erfolg großer Datenpakete treibt den Mobilfunkverbrauch an

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Der jährliche statistische Bericht des BIPT über den Markt für elektronische Kommunikation und Fernsehen zeigt, dass der Durchschnittsmobilfunkdatenverbrauch auf dem Endkundenmarkt in den letzten fünf Jahren sich verdreifacht hat.
  • Die Passivität der Mobilfunknutzer kann sie mehrere hundert Euro kosten.

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Die neue Preisstudie des BIPT über Mobilfunkdienste zeigt, dass Verbraucher durch das Erkennen und Überwinden der Status-quo-Verzerrung proaktiv handeln und so bei ihren Telekommunikationsausgaben Einsparungen in Höhe von mehreren hundert Euro erzielen können.
  • Beschluss vom 24. Juni 2026 über den Antrag des Instituts für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf Zuerkennung des Status des vertrauenswürdigen Hinweisgebers

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Mit diesem Beschluss, der auf der Grundlage von Artikel 22 des Gesetzes über digitale Dienste getroffen wurde, wird dem Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern der Status des vertrauenswürdigen Hinweisgebers zuerkannt.
  • FAQ

    Es gibt Speedtests (entweder von Betreibern oder von Dritten), um die tatsächlichen Leistungen von Anbietern von mobilem Internet zu messen. Einige Beispiele:

    Beachten Sie, dass viele Betreiber einen Speedtest über ihre App zur Verfügung stellen.

    Wenn die Geschwindigkeit zu niedrig ist, dann ist es wichtig, Beweismittel, die so genau wie möglich sind, zu sammeln. Deswegen empfehlen wir, Screenshots aller Messungen zu nehmen und sie mit dem Datum und Zeitpunkt jeder Messung zu speichern. 

    Die nachstehenden Umstände begünstigen die Messgenauigkeit:

    1. Benutzen Sie immer denselben Speedtest (dies vorkommt Abweichungen)
    2. Schließen Sie alle anderen Apps auf dem Gerät (Smartphone). Ihre Apps benutzen ja Kapazität, was das Messergebnis beeinflussen kann
    3. Messen Sie Ihre Geschwindigkeit während eines längeren Zeitraums, mehrmals an einem Tag und an verschiedenen Zeitpunkten. So können Sie beweisen, dass die Geschwindigkeit ständig oder regelmäßig zu niedrig ist.

    Berücksichtigen Sie, dass auch die nachstehenden Elemente die tatsächliche Geschwindigkeit beeinflussen können:

    • das Alter des Geräts
    • Ihren Standort 
    • die Dämmung des Wohngebäudes
    • usw.

    Die objektiven vom BIPT auf dem Datenportal („Mobilfunk-Atlas“) veröffentlichten Abdeckungskarten zeigen pro Technologie und pro Betreiber das Niveau der Signalstärke. Beachten Sie: Die Karten geben ein allgemeines Bild der Mobilfunkabdeckung. Sie bieten keine systematische Garantie für die individuellen Nutzererfahrungen.
     

  • FAQ

    Wenn es ständig oder regelmäßig einen erheblichen Unterschied zwischen den tatsächlichen Geschwindigkeiten und den Vertragsgeschwindigkeiten gibt, können Sie nachstehende Maßnahmen treffen:

    1. Nehmen Sie erstens Kontakt mit Ihrem Mobilfunkbetreiber auf. Die müssen Maßnahmen treffen, um das versprochene Niveau zu erreichen. Wird keine Lösung geboten, dann haben Sie eventuell Recht auf andere vertraglichen Abhilfemaßnahmen, wie einen Schadenersatz und/oder die Vertragsauflösung
    2. Sind Sie der Meinung, dass die Lösung des Betreibers nicht reicht, dann können Sie zweitens den Ombudsdienst für Telekommunikation, der kostenlos vermittelt, um eine gütliche Einigung der Streitigkeit zu erreichen, in Anspruch nehmen
    3. An dritter Stelle (oder unmittelbar nach vorheriger schriftlicher Inverzugsetzung des Betreibers) kann das Gericht ein verbindliches Urteil über die Nichterfüllung des Vertrags fällen
       

  • FAQ

    Suchen Sie zunächst welche Geschwindigkeiten in Ihrem Vertrag erwähnt werden.

    Betreiber sind ja verpflichtet, nachstehende Informationen auf ihrer Website und im Vertrag zu melden:

    • geschätzte maximale und minimale Upload- und Downloadgeschwindigkeit: Diese sind die Geschwindigkeiten, die die Benutzer an unterschiedlichen Standorten des abgedeckten Hoheitsgebiets unter realistischen Verwendungsbedingungen erwarten dürfen. Es kann vorkommen, dass die tatsächliche Geschwindigkeit diese Maximalwerte auf Grund von Umweltfaktoren (z. B. Sättigung des Netzes, Landschaftshindernissen), etwaigen Einschränkungen der mobilen Geräte und/oder etwaigen Einschränkungen des geschlossenen Vertrags nicht erreicht
    • beworbene Upload- und Downloadgeschwindigkeit: Diese sind die Geschwindigkeiten, die unter realistischen Verwendungsbedingungen erreicht werden können
    • Downloadvolumen des Vertrags

  • Das BIPT zieht die Bilanz der Mobilfunknetze

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT führt verschiedene Messkampagnen und Studien zu den Leistungen und der Abdeckung von Mobilfunknetzen durch.
  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,91 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: GEBABEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,91 €;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

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