• Das BIPT kartiert den Glasfaserausbau in unserem Land

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Auf der Karte, die das BIPT heute veröffentlicht, kann jeder nachschauen, wo Glasfaser verfügbar ist (oder kurzfristig sein wird) und welche Betreiber über dieses Netz ihre Dienste anbieten.
  • Das BIPT veröffentlicht eine Studie, die ausländische 5G-Anwendungen kartiert

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht eine Studie, die potenziell anregende 5G-Anwendungen aus dem Ausland kartiert, um belgische Unternehmen zu inspirieren und sicherzustellen, dass der bevorstehende 5G-Ausbau auch mit einer schnellen Annahme dieser neuen Technologie zusammengeht. Aus der großen Anzahl der vorhandenen ausländischen Beispiele wurden 113 Fälle verschiedener Art, die für Belgien am relevantesten sind, ausgewählt.
  • Die Glücksspielkommission und das BIPT unterzeichnen eine Vereinbarung zur besseren Bekämpfung illegaler Online-Spiele und -Wetten

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Um ein sicheres und kontrolliertes Spielumfeld zu gewährleisten, vereinbarten die beiden Regulierungsbehörden eine Zusammenarbeit in Bezug auf die Problematik illegaler Glücksspiel- und Wettseiten, die ohne Betriebslizenz online operieren und belgischen Spielern keinen Schutz bieten.
  • Neuer Mobilfunkbetreiber übt die Option für reserviertes Spektrum aus

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Durch die Ausübung der Option für reserviertes Spektrum wird ein neuer Mobilfunkbetreiber über genügend Spektrum verfügen, um den Mobilfunkmarkt zu betreten.
  • Fünf Mobilfunkbetreiber zulässig erklärt für die Versteigerung des Funkspektrums

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Fünf Mobilfunkbetreiber hatten für die zukünftige Versteigerung kandidiert und alle Kandidaturen wurden nach Untersuchung durch das BIPT zulässig erklärt.
  • Beschluss vom 8. März 2022 über die Erteilung dem Unternehmen Flash Services Belgium S.A. von Nutzungsrechten für den Betrieb eines öffentlichen Bündelfunknetzes

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Am 9. Dezember 2021 hat sich Flash Services Belgium N.V. beim BIPT als Betreiber registriert.
  • Beschluss vom 24. Februar 2022 über den Standort und die Art der Ausführung von Arbeiten am Telenetnetzwerk

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Nach Überprüfung der Beschwerde beschließt das BIPT, dass Telenet im Sinne des Gesetzes von 1991 korrekt gehandelt hat, und die vorgeschlagenen Arbeiten ausführen darf.
  • FAQ

    Befristet oder unbefristet? 

    Überprüfen Sie, ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Vertrag geschlossen haben; das können Sie auch auf der Rechnung sehen.

    Ein Anbieter darf Ihnen keine Kosten für die Kündigung eines Vertrags anrechnen

    • Wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben;
    • Wenn Sie schon seit mindestens sechs Monaten einen befristeten Kontrakt haben.

     

    Ein Gerät im Rahmen eines Kopplungsgeschäfts?

    Achtung: Wenn Sie beim Betreiber auch ein Gerät kostenlos oder mit einer Ermäßigung bekommen haben (z.B. ein Handy oder ein Tablet), kann Ihr Betreiber dafür eine zusätzliche Vergütung fordern. Sogar wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben. Oder wenn Sie den Vertrag erst nach mehr als sechs Monaten kündigen.

    Diese zusätzliche Entschädigung darf den in einer dem Vertrag beigefügten Rückzahlungstabelle erwähnten Wert nicht übersteigen.

    Sie schauen, in welchem Monat der Tabelle Sie sind und sehen dann, welche zusätzliche Entschädigung zu zahlen ist. 

    Nach 24 Monaten darf ein Betreiber Ihnen nie eine Entschädigung für das Gerät anrechnen.

    Weitere Auskünfte:

    Die Grundlage der Berechnung, die der Betreiber für Sie vorgenommen haben muss, ist eine monatliche Abschreibung des Geräts. Jeden Monat, bis zum 24. Monat, muss ein selber Betrag vom Restwert des Geräts abgezogen werden.

    Dies veranschaulichen wir unten anhand eines unbefristeten Vertrags.

    Sie haben einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Beim Vertragsabschluss haben Sie das Gerät für € 1 „gekauft“.

    Die Rückzahlungstabelle beim Kontrakt sieht wie folgt aus:
     

    Monat Restwert Monat Restwert
    0 € 240 13 € 110
    1 € 230 14 € 100
    2 € 220 15 € 90
    3 € 210 16 € 80
    4 € 200 17 € 70
    5 € 190 18 € 60
    6 € 180 19 € 50
    7 € 170 20 € 40
    8 € 160 21 € 30
    9 € 150 22 € 20
    10 € 140 23 € 10
    11 € 130 24 € 0
    12      

    Nach 8 Monaten entscheiden Sie sich, den Kontrakt zu lösen; der Betreiber darf Ihnen eine Entschädigung von € 160 fordern.

    Bei einem befristeten Vertrag muss Ihr Betreiber den wie oben berechneten Restwert des Geräts mit den restlichen Abonnementbeträgen bis zum Vertragsende (bei Verbrauchern ist dies nicht länger als 2 Jahre) vergleichen.

    Wenn dieser Saldo der Abonnementbeträge niedriger ist als der durch die monatliche Abschreibung erzielte Wert, dann darf der Betreiber Ihnen nur die restlichen Abonnementbeträge und nicht den ganzen Restwert des Geräts anrechnen.

     

    Nutzung von Easy Switch

    Benutzen Sie das Easy-Switch-Verfahren, wenn Sie das Bündelangebot ganz wechseln wollen.

    Der Neuanbieter regelt völlig den Wechsel für Sie.

  • FAQ

    Sie haben eine E-Mail-Adresse ohne Domain-Name bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Beispiel: Sie haben Ihren eigenen Domainnamen (heinz@schmidt.be) oder Sie benutzen eine Gmail-Adresse, eine Hotmail-Adresse, eine Yahoo-Adresse...

    Sie können diese E-Mail-Adresse immer mitnehmen.

     

    Sie haben eine E-Mail-Adresse mit einem Domain-Namen bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Zum Beispiel: heinz.schmidt@skynet.be, heinz.schmidt@telenet.be...

    Sie können diese E-Mail-Adresse während 18 Monaten behalten. Dies kostet nichts, aber Sie müssen das schon anfordern, bevor Ihr Abonnement ausläuft. Mittlerweile machen Sie selbst Ihre neue E-Mail-Adresse bekannt. Ihr Internetanbieter muss Ihnen eine der folgenden Optionen bieten:

    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse während 18 Monate nach wie vor benutzen.
    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse gleich einstellen, aber der Anbieter leitet schon während 18 Monaten die an Ihre alte Adresse geschickten E-Mails an Ihre neue E-Mail-Adresse weiter.

    Nach Ablauf dieser 18 Monate kann der Anbieter die Möglichkeit anbieten, diese Fazilitäten zu behalten, aber auf Antrag und gegen Bezahlung. 

  • Mehr Klarheit über unbegrenztes Surfen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht Leitlinien zur Klärung der Verwendung des Begriffs „unbegrenztes Internet“.
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