• Beschluss vom 29. August 2023 über die Zuteilung von Frequenzen 40,660 MHz – 40,690 MHz für von Funkamateuren benutzte Privatfunkstellen für individuelle Ausbildung, technischen Nachrichtenverkehr und Studien

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Beschluss, wodurch die Besitzer eines Sprechfunkzeugnis der Klasse A genehmigt werden, den Mobilfunk 40,66 MHz – 40,69 MHz zu benutzen
  • FAQ

    2020 hat Belgien zwei europäische Deadlines für den 5G-Ausbau verpasst: das festgelegte Datum vom 30. Juni 2020 für die Billigung der 5G-Benutzung im 700-MHz-Band und das Datum vom 30. Dezember 2020 als Deadline für 3,4-3,8 GHz und mindestens 1 GHz Spektrum im 26-GHz-Band (falls es genügend Marktnachfrage gibt - was jetzt in Belgien nicht der Fall ist).

    In den meisten europäischen Ländern wurden die neuen 5G-Pionierbänder bereits wohl zur Verfügung gestellt:

      700 MHz 3400 – 3800 MHz
    Zypern Dezember 2020 Dezember 2020
    Dänemark März 2019 Dezember 2020
    Deutschland Juni 2015 Juni 2019
    Estland   Dezember 2020
    Finland November 2016  Oktober 2018
    Frankreich November 2015 Oktober 2020
    Griechenland Dezember 2020 Dezember 2020
    Ungarn April 2020 April 2020
    Irland   Mai 2017
    Italien Oktober 2018 Oktober 2018
    Lettland   September 2018
    Luxemburg August 2020  August 2020
    die Niederlande Juli 2020  
    Norwegen Juni 2019  
    Österreich September 2020  März 2019
    Die Slowakei Dezember 2020 Juli 2017
    Spanien   Juli 2018
    Die Tschechische Republik Januar 2021 Janvier 2021
    Das Vereinigte Königreich Juli 2020  April 2018
    Schweden Dezember 2018 Dezember 2019
    Die Schweiz Juni 2019 Januar 2019

  • Berufung von Telenet Group NV/SA gegen die Königlichen Erlasse über die Funkspektrumversteigerung unzulässig

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Mit diesem Urteil endet unwiderruflich die Anfechtung der 5G-Versteigerungsregeln.
  • Markstein von 5 Millionen Festnetz-Breitbandanschlüssen erreicht

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Innerhalb eines Jahres stieg der Datenverbrauch auf dem belgischen Markt für mobile Telekommunikation um ein Viertel.
  • Konsultation über die Zuteilung von Funkrequenzen 40,660 MHz – 40,690 MHz für von Funkamateuren benutzte Privatfunkstellen für individuelle Ausbildung, technischen Nachrichtenverkehr und Studien

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Zuteilung von Funkrequenzen 40,660 MHz – 40,690 MHz für von Funkamateuren benutzte Privatfunkstellen für individuelle Ausbildung, technischen Nachrichtenverkehr und Studien
  • Der Märktehof bestätigt die Zuständigkeit des BIPT in Bezug auf die Sicherheitsmaßnahmen für Netzwerke

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Sicherheit der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste: das BIPT kann in diesem Rahmen fordern, dass ein versagender Betreiber die geschickten Maßnahmen trifft, und es kann auch Bußen belegen.
  • Trotz des schlechten europäischen Scores ist die Qualität und die Abdeckung des Festnetz- und Mobilfunk-Breitbandinternets in Belgien weiterhin gut

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Im Allgemeinen geht es mit sowohl der Festnetz- als der Mobilfunk-Netzabdeckung in Belgien immer noch gut bis sehr gut.
  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,49 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,49 Euro;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

  • FAQ

    Der Funkamateur kann sein Rufzeichen nach folgenden Regeln wählen: 

    • Das Rufzeichen muss frei sein. 
    • Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse A können Sie ein Präfix wählen, das mit ON1, ON4, ON5, ON6, ON7, ON8 und ON9 beginnt. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse B, ist das Präfix ON2. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse C, ist das Präfix ON3. 
    • Die Wahl des Rufzeichen kann daher nur für die letzten 2 oder 3 Buchstaben erfolgen. 
    • Ein Funkamateur kann in seiner Klasse beliebig viele Rufzeichen beantragen. Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (59,92€) sowie eine Jahresgebühr (59,92€) geschuldet. 
    • Ein Rufzeichen kann nicht im Voraus reserviert werden und wird in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge zugewiesen. 
    • Wenn ein Funkamateur seine Tätigkeit einstellt, kann sein Rufzeichen (nur sein Hauptrufzeichen) für 5 Jahre nicht mehr an Dritte vergeben werden. 

  • FAQ

    Sie können dieses Formular (Link zum PDF-Formular) verwenden.  Für jeden Antrag auf eine Stationsgenehmigung (einschließlich einer festen, mobilen und tragbaren Station) beträgt die Anmeldegebühr 59,92 €, außer für eine Station ohne Betreiber, für die sie 119,85 € beträgt. Außerdem wird eine Jahresgebühr von 59,92 € für jeden Stationstyp geschuldet.  Es ist möglich, eine zusätzliche Stationsgenehmigung zum gleichen Tarif zu beantragen. 

    Mit Ausnahme des Automatic Packet Reporting System (APRS) kann sich der Antrag nicht auf eine Amateurfunkstation ohne Betreiber beziehen, die aus einer festen Station besteht, die ein empfangenes Signal weiterleitet oder ein Signal kontinuierlich sendet, ohne dass ein Nutzer physisch anwesend ist. 

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