Nein.
Mit Ausnahme von Prepaidkarten müssen Endnutzer den Ausgleich nicht beantragen. Die Betreiber müssen also selbst die notwendigen Maßnahmen treffen.
Damit die Betreiber über die Unterbrechung informiert sind, haben die Endnutzer jedoch Interesse daran, die Unterbrechungen gleich dem Betreiber zu melden.
Das gilt insbesondere für Mobilfunkdienste, wo nur die Kunden, welche die Unterbrechung gemeldet haben, Ausgleich bekommen.
Ja, solange der Mobilfunkdienst mindestens 8 Stunden in einem fort an der bekannten Rechnungsadresse unterbrochen war.
Wenn eine Mobilfunkantenne ausfällt, bedeutet dies nicht automatisch, dass es während mindestens 8 Stunden keine Abdeckung gegeben hat. Es ist ja so, dass ein großer Teil des Grundgebiets durch mehr als eine Antenne abgedeckt wird.
Bei Prepaidkarten müssen die Endnutzer den Ausgleich wohl selbst beantragen.
Ein Anspruch auf den gesetzlichen Ausgleich gibt es nicht bei höherer Gewalt oder wenn die Endnutzer selbst Schuld an der Unterbrechung haben.
Der Zugang zum Prüfungslokal erfolgt nur gegen Vorlage Ihres Personalausweises.
Es gibt Speedtests (entweder von Dritten oder von Betreibern), um die tatsächlichen Geschwindigkeitsleistungen von ISP zu messen. Einige Beispiele:
Im Internet finden Sie noch andere.
Nachdem Sie einen ausgewählt haben, liegt es in Ihrem Interesse, möglichst genaue Beweise für die mangelhafte Geschwindigkeit zu sammeln.
Die folgenden Umstände begünstigen die Messgenauigkeit:
Das BIPT betont, dass sogar unter Berücksichtigung all dieser Tipps, es immer noch die Beschränkungen des Messgeräts selbst gibt. Um beispielsweise eine Geschwindigkeit von 1 Gbit/s zu messen, muss der Laptop über eine Netzwerkkarte verfügen, die eine Geschwindigkeit von 1 Gbit/s erreichen kann. Bei moderneren und/oder teureren Laptops ist dies schon oft möglich, bei älteren und/oder billigeren Modellen könnte dies fehlen.
Die anerkannten Ausbildungszentren sind: