• FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,91 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,91 €;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

  • Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2026

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2026
  • Das BIPT veröffentlicht seine internationale Preisvergleichsstudie für 2025

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht seine jährliche Studie, in der die Preise für Telekommunikationsdienste in Belgien mit denen der Nachbarländer verglichen werden.
  • FAQ

    Der Zugang zum Prüfungslokal erfolgt nur gegen Vorlage Ihres Personalausweises. 

    • Die UKW-Prüfung besteht aus 20 Multiple-Choice-Fragen über den Lernstoff, der im Handbuch zur Prüfungsvorbereitung für den Erwerb des beschränkten gültigen Sprechfunkzeugnisses“ zusammengefasst ist. Zum Bestehen sind 60% der Punkte erforderlich.
      Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.
      Wenn Sie ein gedrucktes Exemplar des UKW-Handbuchs wünschen, zahlen Sie bitte 20 Euro auf das IBAN-Konto BE68 6791 7078 16 34 (BIC: GEBABEBB) mit dem Vermerk „UKW-Handbuch“ und senden Sie eine Kopie des Zahlungsnachweises per E-Mail an maritime@bipt.be
    • Die SRC-Prüfung besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen (23 SRC und 10 UKW) über den im Prüfungsprogramm erwähnten Lernstoff. Zum Bestehen sind 60% der Punkte in jedem Fachgebiet erforderlich. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.

  • Postmarkt aufs Neue in vollem Wachstum im Jahre 2024

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Aus dem jährlichen postalischen Observatorium, welches das BIPT aufgrund aggregierter Daten der Postbetreiber veröffentlicht, geht hervor, dass die Umsatzsteigerung im Postbereich wiederum einen Sprung von 2,7% gemacht hat im Jahr 2024.
  • Verbraucher können laut einer Preisstudie des BIPT Hunderte von Euro sparen, indem sie die richtige Telekommunikationslösung wählen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Verbraucher können weiterhin jährlich mehr oder weniger erhebliche Einsparungen erzielen, indem sie den tatsächlichen Nutzen ihrer Bedürfnisse hinterfragen und die Angebote regelmäßig auf www.bestertarif.be vergleichen
  • Der Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste, DSA): Unia und das VMRI erhalten den Status des vertrauenswürdigen Hinweisgebers

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Der Digital Services Act: das BIPT, der CSA und der Medienrat erkennen Unia als vertrauenswürdigen Hinweisgeber an.
  • FAQ

    Seit dem Inkrafttreten des Brexits am 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.

    Dies bedeutet, dass die Verbraucherpreise beim Anrufen, Senden von SMS oder Surfen aus dem Vereinigten Königreich (in ein EU-Land) höher sein können als in einem EU-Land, da die Betreiber erneut zusätzliche Roaming-Gebühren erheben können.

    Derzeit wenden jedoch einige Betreiber im Vereinigten Königreich auf freiwilliger Basis weiterhin die Roam like at home-Regelung an.

    Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Betreiber zu erkundigen, ob er in diesem Land noch die Roam like at home-Regelung anwendet.

  • Das BIPT veröffentlicht zweite Aktualisierung der Studie über die Nachhaltigkeit der Telekomnetze in Belgien

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Die belgischen Telekombetreiber setzen weiterhin Anstrengungen im Bereich der Nachhaltigkeit, jedoch ist es schwierig, einen guten Überblick über die Auswirkungen ihrer Bemühungen zu erhalten.
  • Das BIPT verhängt gegen den Betreiber Lycamobile eine Geldbuße von 280.000 EUR

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Nutzer von Prepaidkarten, die ihre Mobilfunknummer zu einem anderen Anbieter übertragen, haben Anspruch auf Rückerstattung ihres unbenutzten Anrufguthabens.
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