• Aufruf zu Beiträgen – Strategischer Plan 2027-2029

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Der aktuelle strategische Plan 2024–2026 läuft Ende 2026 aus. Das BIPT beginnt daher nun mit den Vorbereitungen für den strategischen Plan 2027–2029.
  • Arbeitsplan 2026

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Im jährlichen Arbeitsplan werden die strategischen Ziele aus dem strategischen Plan mit Hilfe von Blättern, die dem strategischen Ziel für jede strategische Achse Substanz verleihen, in operative Ziele umgesetzt.
  • Das BIPT legt den Betreibern spezifische Modalitäten für die Mitteilung des günstigsten Tarifplans auf

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT hat gerade in einem Beschluss Modalitäten veröffentlicht, die darauf abzielen, die Teilnehmer von Telekommunikationsdiensten besser über den für ihren tatsächlichen Verbrauch günstigsten Tarifplan zu informieren.
  • Das BIPT arbeitet anlässlich des Safer Internet Day 2026 mit den Betternet-Partnern zusammen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Wie in mehr als 110 Ländern weltweit feiert Belgien heute den jährlichen Tag für mehr Sicherheit im Internet, den Safer Internet Day.
  • Belgischer Telekommarkt: Markentreue übersteigt Generationsunterschiede

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Die jährliche Studie des BIPT über die Perzeption des belgischen Telekommarktes durch die VerbraucherInnen zeigt ein stark unterschiedliches Erlebnis zwischen den Generationen.
  • FAQ

    Die anerkannten Ausbildungszentren sind:

     

     

  • FAQ

    Sie können dieses Formular (Link zum PDF-Formular) verwenden.  Für jeden Antrag auf eine Stationsgenehmigung (einschließlich einer festen, mobilen und tragbaren Station) beträgt die Anmeldegebühr 63,30 €, außer für eine Station ohne Betreiber, für die sie 126,61 € beträgt. Außerdem wird eine Jahresgebühr von 63,30 € für jeden Stationstyp geschuldet.  Es ist möglich, eine zusätzliche Stationsgenehmigung zum gleichen Tarif zu beantragen. 

    Mit Ausnahme des Automatic Packet Reporting System (APRS) kann sich der Antrag nicht auf eine Amateurfunkstation ohne Betreiber beziehen, die aus einer festen Station besteht, die ein empfangenes Signal weiterleitet oder ein Signal kontinuierlich sendet, ohne dass ein Nutzer physisch anwesend ist. 

  • FAQ

    Wenn Sie ein Zeugnis der Klasse A besitzen, können Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptrufzeichen ein (einzelnes) kurzes Rufzeichen über dieses Formular erhalten.

    Die zusätzlichen Rufzeichen OO bis OT im Format OOxA, wobei x=0 bis 9 und A= A bis Z, können angefordert werden.

    Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (63,30€) sowie eine Jahresgebühr (63,30€) geschuldet.  

  • FAQ

    Der Funkamateur kann sein Rufzeichen nach folgenden Regeln wählen: 

    • Das Rufzeichen muss frei sein. 
    • Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse A können Sie ein Präfix wählen, das mit ON1, ON4, ON5, ON6, ON7, ON8 und ON9 beginnt. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse B, ist das Präfix ON2. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse C, ist das Präfix ON3. 
    • Die Wahl des Rufzeichen kann daher nur für die letzten 2 oder 3 Buchstaben erfolgen. 
    • Ein Funkamateur kann in seiner Klasse beliebig viele Rufzeichen beantragen. Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (63,30€) sowie eine Jahresgebühr (63,30€) geschuldet. 
    • Ein Rufzeichen kann nicht im Voraus reserviert werden und wird in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge zugewiesen. 
    • Wenn ein Funkamateur seine Tätigkeit einstellt, kann sein Rufzeichen (nur sein Hauptrufzeichen) für 5 Jahre nicht mehr an Dritte vergeben werden. 

  • FAQ

    Senden Sie eine E-Mail  an examen@bipt.be mit Ihrem Namen und Vornamen, Ihrer Postanschrift (Adresse), Ihrer Telefonnummer und einer Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises sowie einem Foto im Format der Identitätskarte (mit weißem Hintergrund).

    Für das Jahr 2026 beträgt die Anmeldegebühr 39,57 Euro und wird nicht erstattet. Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren einmalig auf einen späteren Termin übertragen werden.

    Für die SRC-Prüfung, fügen Sie bitte auch einen SRC-Ausbildungsnachweis von einem anerkannten Ausbildungszentrum bei. Achtung, dieser ist nur ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Frist wird der Nachweis nicht mehr akzeptiert.

    Unser Dienst wird mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihnen Prüfungsdaten vorzuschlagen. Nach der Registrierung Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, in der Ihnen die Zahlung und andere Informationen mitgeteilt werden.

    Anmeldungen sind bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin möglich, sofern noch Plätze frei sind.

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