• FAQ

    Je nach den Umständen des Begünstigten, muss ein oder müssen mehrere der folgenden Dokumente vorgelegt werden:  

    • eine Kopie des letzten "Steuerbescheids - Steuer der natürlichen Personen und Zuschlagsteuern", der jedes Jahr vom FÖD Finanzen für alle Personen älter als 18 Jahre, die auf derselben Adresse als jene der Begünstigten wohnhaft sind, übermittelt wird;
    • eine Bescheinigung der Auszahlung von Kindergeld, die bei der Kindergeldkasse erhalten wurde;
    • eine Bescheinigung die festlegt, dass der Begünstigte zu mindestens 66 % behindert ist; diese Bescheinigung können Sie bei dem FÖD Soziale Sicherheit - Generaldirektion Personen mit Behinderung oder bei der Krankenkasse erhalten;
    • eine Bescheinigung der Haushaltszusammensetzung, die bei der Gemeindeverwaltung (Bevölkerungsdienst ) des Begünstigten erhältlich ist;
    • eine Kopie des Urteils (des Friedensrichters oder des Jugendgerichts) woraus hervorgeht, dass die Enkelkinder durch gerichtliche Entscheidung dem Begünstigten anvertraut worden sind.
    • eine Kopie einer Bescheinigung des ÖSHZ, die belegt, dass der Begünstigte nach dem Gezets vom 26. Mai 2002 das Eingliederungseinkommen erhält;
    • eine Bescheinigung von einem HNO-Facharzt mit einem Audiogramm, dass es einen Mindesthörverlust von 70 dB auf dem besseren Ohr gibt;
    • eine Bescheinigung von einem HNO-Facharzt, dass der Begünstigte sich einer Laryngektomie unterzogen hat;
    • eine Bescheinigung der Generaldirektion Kriegsopfer des FÖD Soziale Sicherheit, dass der Begünstigte ein militärischer Kriegsblinder ist.

  • FAQ

    Diese Ermäßigungen sind festgelegt im Artikel 38 der Anlage 1 zum Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation.

    Verschiedenen Hypothesen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

    Begünstigtenkategorien Einmalige Ermäßigung bei der Installation Monatliche Ermäßigungen
      Telefon-Festnetzanschluss Abonnement Kommunikation (Festnetztelefonie, Bündelangebot bei dem Betreiber des Abonnements) Gesamte Ermäßigungen (Maximum pro Monat)
    Personen über 65 Jahre, Behinderte, Gehörgeschädigte, Personen, die sich einer Laryngektomie unterzogen haben, militärische Kriegsblinde 50% des normalen Tarifs Festnetztelefonie, Internet oder Bündelangebot 40% (höchstens € 8,4) € 3,1* € 11,5
    Empfänger des Eingliederungseinkommens  / Internet : 40 %
    (höchstens € 8,4)
    € 3,1

    € 11, 5 (wenn Internet)

    oder € 3,1

    * N.B.: falls Sie das Abonnement und die Kommunikation bei zwei verschiedenen Betreibern zahlen, wird nur der Betreiber, der die Kommunikation bietet, eine Ermäßigung auf Anrufe von maximal € 11,5 gewähren.

  • Arbeitsplan 2024

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Im jährlichen Arbeitsplan werden die strategischen Ziele aus dem strategischen Plan mit Hilfe von Blättern, die dem strategischen Ziel für jede strategische Achse Substanz verleihen, in operative Ziele umgesetzt.
  • FAQ

    Senden Sie eine E-Mail  an examen@bipt.be mit Ihrem Namen und Vornamen, Ihrer Postanschrift (Adresse), Ihrer Telefonnummer und einer Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises sowie einem Foto im Format der Identitätskarte (mit weißem Hintergrund).

    Für das Jahr 2024 beträgt die Anmeldegebühr 37,59 Euro und wird nicht erstattet. Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren einmalig auf einen späteren Termin übertragen werden.

    Für die SRC-Prüfung, fügen Sie bitte auch einen SRC-Ausbildungsnachweis von einem anerkannten Ausbildungszentrum bei. Achtung, dieser ist nur ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Frist wird der Nachweis nicht mehr akzeptiert.

    Unser Dienst wird mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihnen Prüfungsdaten vorzuschlagen. Nach der Registrierung Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, in der Ihnen die Zahlung und andere Informationen mitgeteilt werden.

    Anmeldungen sind bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin möglich, sofern noch Plätze frei sind.

  • Das BIPT veröffentlicht eine Aktualisierung der Studie über die Nachhaltigkeit der Telekomnetze in Belgien

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Die Betreiber bemühen sich weiterhin den Verbrauch und den CO2-Ausstoß noch weiter zu senken.
  • Mitteilung vom 19. Dezember 2023 über die Nachhaltigkeit der Telekomnetze in Belgien

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht eine Aktualisierung der Studie über die Nachhaltigkeit der Telekomnetze in Belgien. Hierbei wird ins Besondere die Entwicklung des Energieverbrauchs, des CO2-Ausstoßes und der Müllentsorgung der letzten 5 Jahre berücksichtigt.
  • BIPT belegt Telenet mit einer Buße von 1.000.000 EUR

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT belegt Telenet mit einer Buße von 1.000.000 EUR, weil der Betreiber in seinen Verkaufsstellen Easy Switch als vereinfachtes Wechselverfahren für Kunden nicht als Standardverfahren anbietet und deswegen die Easy-Switch-Verpflichtungen nicht erfüllt.
  • Das BIPT veröffentlicht seine internationale Preisvergleichsstudie für 2023

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Diese Studie zeigt, dass unser Land im Allgemeinen sowohl für Mobilfunkdienste als auch für Festnetz-Internet und Telekombündelangebote teuer ist.
  • Mitteilung vom 18 Dezember 2023 über dieser Vergleichende Studie des Preisniveaus der Telekomprodukte in Belgien und den Nachbarländern im Jahr 2023

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Der Zweck dieser Studie besteht darin, zu überprüfen, wie das Preisniveau der Telekomprodukte für Privatnutzer auf dem belgischen Markt sich zum Preisniveau ähnlicher Produkte in unseren Nachbarländern verhält.
  • Das BIPT führt ein neues Tool zum Vergleich der Pakettarife ein

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Ein Preisvergleichstool für Standardpaket ergänzt nun die Website postzugangspunkt.be.
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