Dies wird in der Tabelle des Amateurfunk-Frequenzplans beschrieben, die das Ergebnis eines Beschlusses des Rates ist.
Sie müssen Ihre Stationsgenehmigung zurückschicken, damit sie deaktiviert und Ihr Schiff aus den internationalen Datenbanken gelöscht werden kann.
Bitte senden Sie es an:
BIPT Dienst See- und Binnenschifffahrtsfunk Boulevard du Roi Albert II 32/10 1000 Brüssel