• Der Mobilfunkmarkt im Wandel

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Die neue Tarifstudie des BIPT über Mobilfunkdienste in Belgien zeigt, dass jährliche Einsparungen möglich sind, wenn man regelmäßig die Angebote auf www.bestertarif.be vergleicht und sich für ein entschieden proaktives Verhalten entscheidet.
  • Ergebnisse des Tarifvergleichs der Angebote für Mobilfunkdienste in Belgien [Tarife gültig im 2. Quartal 2025].

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Um den Verbrauchern zu helfen, auf einem dynamischen Markt mit sich schnell ändernden Angeboten den Überblick zu behalten, führt das BIPT jährlich einen nationalen Preisvergleich durch.
  • Beschluss vom 20. Mai 2025 über die Anerkennung von "Vaarschool" als funk-maritimes Ausbildungszentrum für das SRC-Operator-Zertifikat der Kategorie 4

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    "Vaarschool", ist als Schulungszentrum für SRC-Betriebszertifikate anerkannt.
  • Mitteilung vom 14. April 2025 über die Mindestanforderungen an technische Spezifikationen der Indoor-Antennensysteme

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Die den Mobilfunkbetreibern auferlegten Versorgungsverpflichtungen beziehen sich nur auf die Versorgung im Outdoor-Bereich. Bislang wurden noch nie Deckungsverpflichtungen in den Gebäuden auferlegt.
  • Urteil des Kassationshofs vom 6. März 2025

    Veröffentlichungen › Streitfall -
    Zurückweisung des Rechtsmittels gegen das Urteil des Brüsseler Appellationshofs vom 14. April 2021
  • FAQ

    Sie müssen Ihre Stationsgenehmigung zurückschicken, damit sie deaktiviert und Ihr Schiff aus den internationalen Datenbanken gelöscht werden kann.

    Bitte senden Sie es an:

    BIPT
    Dienst See- und Binnenschifffahrtsfunk
    Boulevard du Roi Albert II 32/10
    1000 Brüssel

  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,76 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,76 €;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

  • Arbeitsplan 2025

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Im jährlichen Arbeitsplan werden die strategischen Ziele aus dem strategischen Plan mit Hilfe von Blättern, die dem strategischen Ziel für jede strategische Achse Substanz verleihen, in operative Ziele umgesetzt.
  • FAQ

    Es wird noch einige Jahre dauern, bevor 5G sich völlig entfaltet hat, sowohl auf Netzebene, wie auf Dienstebene. Einerseits sind die traditionellen Mobilfunkbetreiber (Proximus, Orange und Telenet) noch vollauf mit dem weiteren 5G-Ausbau und mit der Entwicklung zu 5G-SA beschäftigt, andererseits ist der vierte Betreiber DIGI dabei, ein eigenes Funkzugangsnetz zu starten.

    6G ist der logische Nachfolger von 5G, aber wird nicht vor 2030 erwartet. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass 6G hinsichtlich der Geschwindigkeiten, Latenzzeit, Endgerätedichte und Sicherheit noch leistungsstarker sein wird. Was die verfügbaren Frequenzen anbetrifft, werden auf internationale Ebene Frequenzen im 470-692-MHz-Band, dem oberen Teil des 6-GHz-Bandes, sowie Frequenzen über 40 GHz erwogen.

    Zurzeit wird untersucht, welche Maßnahmen erforderlich sind, um direkte 5G-Kommunikation zwischen normalen Endgeräten und/oder Smartphones und Satellitennetzen zu ermöglichen.  Dies wird in Gebieten, wo eine terrestrische 5G-Abdeckung fehlt, interessant sein.

  • FAQ

    Ja, eine Genehmigung für ein privates 5G-Netz ist möglich.

    Ein privates 5G-Netz ist ein spezielles, lokales Netz, das drahtlose Konnektivität bietet, die auf die Bedürfnisse einer spezifischen Organisation oder eines spezifischen Unternehmens zugeschnitten ist.  Es bietet die größtmögliche Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit, zusammen mit einer erhöhten Sicherheit. Diese Vorteile machen private 5G zu einer guten Wahl für Unternehmen, die robuste, sichere Kommunikation brauchen. Es ist ideal für Anwendungen, die eine hohe Zuverlässigkeit und geringe Latenzzeit erfordern, wie industrielle Automatisierung.

    Der Gesetzgeber hat einen spezifischen Rechtsrahmen für private lokale 5G-Netze vorgesehen. Diese Netze decken typisch ein Firmengelände ab. Das BIPT kann dafür Spektrum im 3800-4200-MHz-Band zuteilen.  Dieses Spektrum ist vor allem für Unternehmen gemeint. Es bezweckt keine regionalen Abdeckungen, die eine ganze Gemeinde umfassen.

    Die privaten 5G-Netze können mit dem öffentlichen Netzwerk verbunden werden. Dazu können Nummern beim BIPT beantragt werden.

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