• Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2025

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Entwurf des Arbeitsplans 2025
  • Das BIPT veröffentlicht eine Aktualisierung der Ergebnisse seiner Studie über den Mobilfunkmarkt, um die neuesten Entwicklungen auf dem Markt einzubeziehen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Nach der Einführung der Angebote des vierten Anbieters hat das BIPT die Ergebnisse seiner jüngsten Veröffentlichung aktualisiert, um die Informationen für die Verbraucher vollkommen transparent zu machen.
  • FAQ

    Wenn Sie eine briefkasten aufstellen, bitte berücksichtigen Sie die folgenden Bedingungen:

    • Der Briefkasten muss in Reichweite (frei, einfach und ohne Gefahr) an der Grenze der öffentlichen Straße aufgestellt werden.
    • Die Hausnummer muss ab der Stelle des Briefkastens sichtbar und leserlich sein. Haben Sie auch eine Türnummer, erwähnen Sie diese dann auch deutlich sichtbar und leserlich auf oder nahe dem Briefkasten.

    Normen für Briefkästen:

    • Die Öffnung des Briefkastens muss mindestens 23 cm breit und 3 cm hoch sein.
    • Der untere Rand der Öffnung muss sich auf einer Höhe von mindestens 70 cm, und der obere Rand der Öffnung darf sich auf höchstens 170 cm über der Stelle, wo man normalerweise Zugang zu dem Briefkasten hat, befinden.
    • Der Briefkasten muss groß genug sein, damit eine ungefaltete Sendung im Format C4 (229 mm mal 324 mm) mit einer Dicke von 24 mm unbeschädigt zugestellt werden kann.

    Die vollständigen Vorschriften finden Sie in den offiziellen Texten, die Sie über folgenden Link abrufen können: Justel-Datenbank.

  • FAQ

    Mein Anbieter wendet eine Regelung der angemessenen Nutzung für Roamingdienste an: Was bedeutet das?

    Die Anbieter haben das Recht, die Nutzung von Roamingdiensten in der Europäischen Union (und assoziierten Ländern: Island, Norwegen und Liechtenstein) von einer Regelung der angemessenen Nutzung abhängig zu machen.

    Diese kann zwei verschiedene Formen annehmen:

    • Der Betreiber kann Ihre Anwesenheit und Ihren Verbrauch im Ausland über einen Zeitraum von vier Monaten überwachen:
      • Wenn während vier Monaten Ihr Verbrauch und Ihre Präsenz im Roaming mehr als 50% betragen, muss Ihr Anbieter Sie darauf hinweisen und Sie auffordern, Ihr Verhalten zu ändern;
      • Nachdem Sie die Warnmeldung von Ihrem Anbieter erhalten haben, haben Sie zwei Wochen Zeit, um Ihr Verhalten zu ändern;
      • Wenn Ihre Präsenz und Ihr Verbrauch nach Ablauf dieser zwei Wochen unverändert bleiben, kann Ihr Anbieter einen Tarifzuschlag für Roamingdienste anrechnen.
    • Der Anbieter kann den Verbrauch von mobilem Internet (Ihre Daten) beim Roaming einschränken. Wenn Sie sich in diesem Fall im Roaming befinden und das von Ihrem Anbieter festgelegte Limit für mobiles Internet überschreiten, kann der Anbieter für den mobilen Internetdienst im Roaming einen Tarifzuschlag anrechnen. 

    Im Falle einer Überschreitung der Regelung der angemessenen Nutzung (in welcher Form auch immer) dürfen die vom Anbieter angerechneten Tarifzuschläge die folgenden Beträge nicht überschreiten:

    Was tun Sie? Was zahlen Sie?
    (inkl. MwSt.)
    Sie rufen jemanden an Höchstens 3,8 Eurocents pro Anrufminute zusätzlich zum Inlandspreis
    (1,9 Eurocent ab 2025)
    Sie werden angerufen Höchstens 0,2 Eurocent pro Minute bei ankommenden Anrufen
    Sie senden eine SMS Höchstens 1,2 Eurocent pro SMS zusätzlich zum Inlandspreis
    (0,3 Eurocent ab 2025)
    Sie empfangen eine SMS Kein Zuschlag möglich
    Sie surfen im Internet  Höchstens 0,34 Eurocent pro Megabyte zusätzlich zum Inlandspreis
    (0,2 Eurocent ab 2025)

  • FAQ

    Ab 2021 nahmen die Verhältnisse zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ein Ende.

    Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke wie ein nicht-EU-Land behandelt.

    Dies bedeutet, dass Verzollungskosten erhoben werden. Wer diese Kosten trägt, hängt von der Vereinbarung zwischen Absender und Empfänger ab.

    Für weitere Auskünfte über die Zollgebühren und die Zollabfertigungskosten: Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Mehrwertsteuerregeln für Online-Einkäufe.

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an die Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden.

  • FAQ

    Mit dem Widerrufsrecht hat ein Konsument, der etwas online innerhalb von Europa bestellt, im Prinzip das Recht, es sich anders zu überlegen. Innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme dürfen Sie Ihre Bestellung zurücksenden, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen. Es ist beispielsweise möglich, wenn der Artikel nicht so ist wie sein müsste.

    Der Verkäufer muss Sie vorher über die Widerrufsrechtpolitik informieren und also angeben, wie und innerhalb welcher Frist Sie einen Artikel zurücksenden müssen. Informiert ein Verkäufer Sie nicht über die in Art. VI.45 ff. WGB aufgenommenen Bedingungen, dann haben Sie 12 zusätzliche Monate hierfür.

    Es gibt einige Ausnahmen zu dem Widerrufsrecht. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf bestimmte Waren. Denken Sie an Maßprodukte, Zeitungen, Lingerie und verderbliche Lebensmittel. Eine vollständige Liste der Ausnahmen finden Sie in Art. VI.53 ff. WGB

  • FAQ

    Nein.

    Es wird nur verpflichtet zwei Liefermethoden anzubieten.

    Es kann sich zum Beispiel um eine Lieferung nach Hause, einen Postpunkt, ein Paketautomat, usw. handeln. Die Lieferung nach Hause muss nicht verpflichtet angeboten werden.

    Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf Geschäfte die nur die Abholung im eigenen Laden anbieten. Sie müssen keine zusätzliche Liefermethode anbieten. 

  • FAQ

    Falls Sie eine Beschwerde über einen Postdienst haben, können Sie diese beim Postdiensteanbieter selbst einreichen. Wenn es sich um die zugestellte Presse handelt, dann sorgen die Verleger meistens auf ihrer eigenen Website für die Möglichkeit, einfach über einige Klicks anzugeben, dass es Probleme mit der Lieferung Ihres Abonnements gab. 

    Falls eine Streitigkeit nicht gelöst werden kann, können Sie sich an den Ombudsdienst für den Postsektor, einen unabhängigen föderalen Streitbeilegungsdienst, wenden.

    Der Ombudsdienst behandelt Probleme mit nationalen und internationalen Sendungen für alle Postunternehmen. Die Dienstleistung ist kostenlos, aber Sie sollen zuerst versucht haben, das Problem mit dem Unternehmen selbst zu lösen. Falls die Vermittlung scheitert, können beide Parteien eine Schlichtung, ein Gerichtsverfahren oder eine Vermittlung (ADR) in Erwägung ziehen.

    Sie können eine Beschwerde über die Website des Ombudsdienstes, über die Post oder über E-Mail einreichen. Für weitere Auskünfte über das Verfahren und die Bedingungen, konsultieren Sie die Website des Ombudsdienstes.

  • FAQ

    Den nächsten Postpunkt können Sie finden, indem Sie einfach unsere Website besuchen: postzugangspunkt.be.

    Benutzen Sie Geolokalisierung oder führen Sie eine Postleitzahl oder Adresse ein und Sie bekommen einen Überblick aller Postpunkte in Ihrer Nähe.

    Auf der Website finden Sie Postpunkte von verschiedenen Postdiensteanbietern, worunter bpost, DHL, DPD, GLS, Mondial Relay, PostNL, UPS, Homerr und Instabee.

    Zudem werden die Öffnungszeiten jedes Postpunkts dargestellt, damit Sie einfach sehen können, wann sie geöffnet haben.

    Sie können über die gleiche Website auch die Tarife für den Versand von Basispaketen aufsuchen, damit Sie immer die beste Option für Ihre Sendung wählen können.

  • FAQ

    Ja, es ist möglich neben Ihrem Briefkasten auch eine Paketbox aufzustellen.

    Eine Paketbox bietet die Möglichkeit, Pakete sicher anzunehmen, auch wenn Sie nicht zu Hause sind. Dies kann für Paketlieferungen praktisch sein und verringert das Risiko, dass Sie ein Paket in einer Abholstation abholen müssen.

    Wenn Sie eine Paketbox aufstellen, bitte berücksichtigen Sie die folgenden Bedingungen:

    • Standort und Sichtbarkeit: Paketboxe müssen sich an der Grenze des öffentlichen Weges oder zwischen dem öffentlichen Weg und dem Haupteingang des Gebäudes befinden. Die Box muss sichtbar sein, ohne dass die Postdiensteanbieter besonders suchen müssen. Paketboxe, die auch als Briefkasten benutzt werden, sollen sich am öffentlichen Weg befinden.
    • Deutliche Markierung: Falls eine Paketbox anwesend ist, muss dies deutlich auf dem Briefkasten erwähnt werden. Wenn die Hausnummer vom Standort der Paketbox nicht sichtbar ist, muss die Hausnummer auf der Paketbox oder in der Nähe hiervon deutlich leserlich sein. Falls eine Hausnummer mehr als einen Briefkasten enthält, muss jede Paketbox die entsprechende Nummer tragen.
    • Erreichbarkeit und Sicherheit: Der Zugang zu der Paketbox und derer Öffnung sollen frei, einfach und sicher für die Postdiensteanbieter sein. Die individuelle Paketbox muss so gebaut worden sind, dass Unbefugte keinen Zugang zum Inhalt haben.
    • Abmessungen: Die Paketbox muss mindestens geeignet sein, Pakete von 33 cm bei 21 cm bei 12 cm entgegenzunehmen und die Oberseite der Öffnung darf sich höchstens in 140 cm Höhe befinden, gemessen ab dem Standort wo man normalerweise Zugang hat.

    So erfüllt Ihre Paketbox die Bedingungen und können Pakete sicher und effizient abgeliefert werden.

    Wenn Sie eine briefkasten aufstellen, bitte berücksichtigen Sie die folgenden Bedingungen:

    • Der Briefkasten muss in Reichweite (frei, einfach und ohne Gefahr) an der Grenze der öffentlichen Straße aufgestellt werden.
    • Die Hausnummer muss ab der Stelle des Briefkastens sichtbar und leserlich sein. Haben Sie auch eine Türnummer, erwähnen Sie diese dann auch deutlich sichtbar und leserlich auf oder nahe dem Briefkasten.

    Normen für Briefkästen:

    • Die Öffnung des Briefkastens muss mindestens 23 cm breit und 3 cm hoch sein.
    • Der untere Rand der Öffnung muss sich auf einer Höhe von mindestens 70 cm, und der obere Rand der Öffnung darf sich auf höchstens 170 cm über der Stelle, wo man normalerweise Zugang zu dem Briefkasten hat, befinden.
    • Der Briefkasten muss groß genug sein, damit eine ungefaltete Sendung im Format C4 (229 mm mal 324 mm) mit einer Dicke von 24 mm unbeschädigt zugestellt werden kann.

    Die vollständigen Vorschriften finden Sie in den offiziellen Texten, die Sie über folgenden Link abrufen können: Justel-Datenbank.

Nach oben