• FAQ

    Diese Vorschriften betreffen nur die Verkäufe von Professionals an Privatpersonen (B2C).

    Zum Beispiel ein Einkauf, der online von einem Belgischen Konsumenten auf einem britischen oder chinesischen Plattform ausgeführt wurde:

    • Der Käufer muss die Mehrwertsteuer auf die Waren, die aus einem Drittland in Europa eingeführt werden, zahlen.
    • Für die Waren mit einem Höchstwert von 150 EUR, die online außerhalb der EU gekauft werden, zahlt der Käufer die Mehrwertsteuer beim Verkauf, falls der Verkäufer im Schalter (IOSS) registriert worden ist.
    • Falls der Verkäufer nicht im IOSS registriert ist oder wenn der Betrag der Einkäufe höher als 150 EUR ist, wird der Käufer im Prinzip die Mehrwertsteuer bei der Lieferung an den Warenbeförderer zahlen.

    Überprüfen Sie gründlich bei wem Sie kaufen und insbesondere ob die Mehrwertsteuer und die Einfuhrzölle im Verkaufspreis einbegriffen sind, um Überraschungen zu vermeiden.
    Überprüfen Sie Ihre Bestellung und Rechnung!

    Mehr Info auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen: für Privatpersonen  //  Video Privatpersonen

  • FAQ

    Ja, vorausgesetzt, es ist auch die Rede von einer Unterbrechung von mindestens 8 Stunden.

  • FAQ

    Falls es einen finanziellen Ausgleich betrifft, steht es den Betreibern frei, sich für die Weise zu entscheiden, worauf der Ausgleich zuerkannt wird (zum Beispiel eine Gutschrift oder eine Ermäßigung des Abonnementbetrags auf der Rechnung)

    Sie müssen den Endnutzern diese Weise transparent mitteilen.

    Wenn Betreiber ein Sachvorteil (z. B. einen kostenlosen Film) zuerkennen wollen, müssen sie die betroffenen Teilnehmer (oder Nutzer von Prepaidkarten) deutlich darüber informieren und ihnen die Wahlmöglichkeit bieten, darauf zu verzichten und sich stattdessen für einen finanziellen Ausgleich zu entscheiden.

  • FAQ

    Nein.

    Mit Ausnahme von Prepaidkarten müssen Endnutzer den Ausgleich nicht beantragen. Die Betreiber müssen also selbst die notwendigen Maßnahmen treffen.

    Damit die Betreiber über die Unterbrechung informiert sind, haben die Endnutzer jedoch Interesse daran, die Unterbrechungen gleich dem Betreiber zu melden.

    Das gilt insbesondere für Mobilfunkdienste, wo nur die Kunden, welche die Unterbrechung gemeldet haben, Ausgleich bekommen.

  • FAQ

    Ja, solange der Mobilfunkdienst mindestens 8 Stunden in einem fort an der bekannten Rechnungsadresse unterbrochen war.

    Wenn eine Mobilfunkantenne ausfällt, bedeutet dies nicht automatisch, dass es während mindestens 8 Stunden keine Abdeckung gegeben hat. Es ist ja so, dass ein großer Teil des Grundgebiets durch mehr als eine Antenne abgedeckt wird.

    Bei Prepaidkarten müssen die Endnutzer den Ausgleich wohl selbst beantragen.

  • FAQ

    Ein Anspruch auf den gesetzlichen Ausgleich gibt es nicht bei höherer Gewalt oder wenn die Endnutzer selbst Schuld an der Unterbrechung haben. 

  • Das BIPT beobachtet einen besonders dynamischen und reaktiven Mobilfunkmarkt

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Die neue Tarifstudie des BIPT über mobile Telekommunikationsdienste in Belgien zeigt, dass jährliche Einsparungen von bis zu 312 € möglich sind, wenn man die Angebote auf www.bestertarif.be vergleicht.
  • Ergebnisse des Tarifvergleichs der Angebote für Mobilfunkdienste in Belgien [Tarife gültig im 4.Quartal 2024]

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Um den Verbrauchern zu helfen, auf einem dynamischen Markt mit raschen Angebotswechseln den Überblick zu behalten, führt das BIPT jährlich einen nationalen Preisvergleich durch.
  • Kluge Telekommunikationsnutzer können auf Jahresbasis viel sparen

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Unabhängig vom Verbrauchsprofil gewinnen Verbraucher, die eine in Bezug auf Kosten und Qualität attraktive Lösung suchen, durch den Vergleich von Angeboten, und sie sollten nicht zögern, die Möglichkeit zu prüfen, für ihren Festnetz- und ihren Mobilfunkbedarf unterschiedliche Betreiber zu wählen („kombinierte Lösung“).
  • Mitteilung vom 22. oktober 2024 uber den vergleich der tarife fur festnetzdienste und konvergente bundelangebote auf dem endkundenmarkt tarife gultig im 3. quartal 2024

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Um dem durchschnittlichen Nutzer den Vergleich der Angebote zu erleichtern, führt das BIPT jedes Jahr eine nationale Preisvergleichstudie aus.
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