Diese Vorschriften betreffen nur die Verkäufe von Professionals an Privatpersonen (B2C).
Zum Beispiel ein Einkauf, der online von einem Belgischen Konsumenten auf einem britischen oder chinesischen Plattform ausgeführt wurde:
Überprüfen Sie gründlich bei wem Sie kaufen und insbesondere ob die Mehrwertsteuer und die Einfuhrzölle im Verkaufspreis einbegriffen sind, um Überraschungen zu vermeiden. Überprüfen Sie Ihre Bestellung und Rechnung!
Mehr Info auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen: für Privatpersonen // Video Privatpersonen
Ja, vorausgesetzt, es ist auch die Rede von einer Unterbrechung von mindestens 8 Stunden.
Falls es einen finanziellen Ausgleich betrifft, steht es den Betreibern frei, sich für die Weise zu entscheiden, worauf der Ausgleich zuerkannt wird (zum Beispiel eine Gutschrift oder eine Ermäßigung des Abonnementbetrags auf der Rechnung)
Sie müssen den Endnutzern diese Weise transparent mitteilen.
Wenn Betreiber ein Sachvorteil (z. B. einen kostenlosen Film) zuerkennen wollen, müssen sie die betroffenen Teilnehmer (oder Nutzer von Prepaidkarten) deutlich darüber informieren und ihnen die Wahlmöglichkeit bieten, darauf zu verzichten und sich stattdessen für einen finanziellen Ausgleich zu entscheiden.
Nein.
Mit Ausnahme von Prepaidkarten müssen Endnutzer den Ausgleich nicht beantragen. Die Betreiber müssen also selbst die notwendigen Maßnahmen treffen.
Damit die Betreiber über die Unterbrechung informiert sind, haben die Endnutzer jedoch Interesse daran, die Unterbrechungen gleich dem Betreiber zu melden.
Das gilt insbesondere für Mobilfunkdienste, wo nur die Kunden, welche die Unterbrechung gemeldet haben, Ausgleich bekommen.
Ja, solange der Mobilfunkdienst mindestens 8 Stunden in einem fort an der bekannten Rechnungsadresse unterbrochen war.
Wenn eine Mobilfunkantenne ausfällt, bedeutet dies nicht automatisch, dass es während mindestens 8 Stunden keine Abdeckung gegeben hat. Es ist ja so, dass ein großer Teil des Grundgebiets durch mehr als eine Antenne abgedeckt wird.
Bei Prepaidkarten müssen die Endnutzer den Ausgleich wohl selbst beantragen.
Ein Anspruch auf den gesetzlichen Ausgleich gibt es nicht bei höherer Gewalt oder wenn die Endnutzer selbst Schuld an der Unterbrechung haben.