ACHTUNG:
65 Jahre oder älter sein.
In diesem Fall müssen zwei andere Bedingungen auch erfüllt sein:
Eine Behinderung von mindestens 66 % haben: durch eine administrative oder gerichtliche Entscheidung, zu mindestens 66% behindert oder erwerbsunfähig erklärt worden sein, anerkannt sein als Person mit einer Behinderung von mehr als 66% oder für die ein verminderter Selbständigkeitsgrad von mindestens 9 Punkten vom FÖD Soziale Sicherheit festgestellt worden ist, oder als Person, die von der Krankenkasse zu mindestens 66% als körperbehindert anerkannt ist.
In diesem Fall müssen drei andere Bedingungen auch erfüllt sein:
Pro Haushalt kann nur eine Sozialermäßigung/ein soziales Internetangebot genutzt werden.
Solange Sie die Sozialermäßigung auf Ihrer Telekomrechnung genießen, kann kein anderes Mitglied Ihres Haushalts das soziale Internetangebot erhalten.
Prüfen Sie vor dem Wechsel des Abonnements, ob das soziale Internetangebot den Bedürfnissen Ihres Haushalts entspricht.
Möglicherweise haben Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot.
Erfüllen Sie die Bedingungen für die Gewährung nicht oder sind Sie der Meinung, dass das soziale Internetangebot nicht interessant ist? Prüfen Sie auf bestertarif.be, dem Preisvergleicher der öffentlichen Hand im Bereich der Telekommunikation, welcher Tarifplan für die Telekommunikation Ihren Bedürfnissen entspricht und eventuell günstiger für Sie ist. Dort finden Sie alle auf dem Markt verfügbaren Tarife für Telekommunikation, die vom billigsten bis zum teuersten sortiert sind.