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Mitteilung vom 30. August 2022 über die Nutzung von analogen/digitalen Kanälen zur Gewährleistung der Umsetzung des VHF-Datenaustauschsystems (VDES) bei der Programmierung von Seefunkgeräten
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› Mitteilung
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Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung vom 24. Mai 2018, um den Vorschriften der CEPT (ECC-Entscheidung (19)03 - Harmonisierte Nutzung der Kanäle der Vollzugsordnung für den Funkdienst, Anhang 18 (Sendefrequenzen im mobilen UKW-Band)) zu entsprechen, die einen "Reinigungszeitraum" vorsieht, um das Ende der analogen Sprachtelefonie auf diesen Kanälen sicherzustellen.
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Die Versteigerung der Funkfrequenzen bringt schließlich mehr als 1,4 Mrd. Euro ein
Veröffentlichungen
› Pressemitteilung
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Das BIPT hat heute die letzte Phase der Versteigerung der Funkfrequenzen abgeschlossen. Nach Abschluss der ersten Phase der Versteigerung der neuen 5G-Funkfrequenzen (700 MHz, 3600 MHz) und der bestehenden 2G- und 3G-Funkfrequenzen (900 MHz, 1800 MHz, 2100 MHz) am 20. Juni 2022, die Einnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro einbrachte, hat das BIPT nun auch die zweite und letzte Phase der Versteigerung (Funkfrequenzband 1400 MHz) abgeschlossen. In diesem Frequenzband wurden weitere 90 MHz versteigert. Diese Versteigerung brachte 216.540.000 Millionen Euro ein, so dass sich der Gesamtbetrag für die beiden Versteigerungsphasen auf 1.418.732.400 Euro beläuft.
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Mitteilung über den Bericht über die Überwachung der Netzneutralität in Belgien (Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2022)
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› Studie
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In Bezug auf die Periode vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2022 hat das BIPT alle Aktivitäten, die es im Rahmen der Netzneutralität unternommen hat, beschrieben und den beigefügten Bericht angenommen.
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Funkspektrumversteigerung sammelt 1,2 Milliarden Euro ein
Veröffentlichungen
› Pressemitteilung
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Nach dem Start am 1. Juni 2022 wurde die wichtigste Phase der Versteigerung des neuen 5G-Spektrums (700 MHz, 3600 MHz) und des bestehenden 2G- und 3G-Funkspektrums (900 MHz, 1800 MHz, 2100 MHz) mit einem Ertrag von 1.202.192.400 Euro beendet.
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Rekordniveau der Investitionen auf dem Telekommunikationsmarkt
Veröffentlichungen
› Pressemitteilung
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Die Zahl der Festnetztelefonanschlüsse hat sich im vergangenen Jahr weiter verringert. In seinem Jahresbericht über die Zahlen des elektronischen Kommunikationsmarktes stellte das BIPT einen weiteren Rückgang der Anzahl der Anschlüsse um fast 10% fest. Der Breitband-Internetverkehr im Festnetz hingegen nimmt weiter zu und wächst um fast 13%, wobei Bündelangebote zunehmend genutzt werden. Der durchschnittliche Datenverbrauch pro Breitband-Internetverbindung im Festnetz stieg ebenfalls auf 239 GB pro Monat. Um mit dieser Entwicklung Schritt zu halten, werden umfangreiche Investitionen getätigt: Das BIPT verzeichnet ein Rekordniveau von Investitionen. Im vergangenen Jahr stiegen die Investitionen im Festnetzbereich um nicht
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Situation des elektronischen Kommunikations- und Fernsehmarktes (2021)
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› Mitteilung
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Mitteilung des Rates des BIPT vom 3. Juni 2022 über den Stand des elektronischen Kommunikations- und Fernsehmarktes (2021)
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Bündelangebote im Mobilfunkmarkt steigen 2021 um 16%
Veröffentlichungen
› Pressemitteilung
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Der Jahresbericht des BIPT über die Zahlen des elektronischen Kommunikationsmarktes unterstreicht den wachsenden Erfolg von Bündelangeboten im Mobilfunkmarkt. Diese Bündelangebote kombinieren Festnetz- und Mobilfunkdienste. Die Gesamtzahl der Daten-SIM-Karten ist im vergangenen Jahr um 4,7% gestiegen und auch diese verarbeiten zunehmend mobile Daten.
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Jahresbericht 2021
Veröffentlichungen
› Jahresbericht
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Jahresbericht 2021
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Das BIPT verhängt gegen den Betreiber Sewan eine Geldbuße von 85 000 EUR
Veröffentlichungen
› Pressemitteilung
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Das BIPT wirft Sewan Belgium vor, die erforderlichen Identifizierungsfelder im Register nicht ordnungsgemäß ausgefüllt zu haben, was zu einer Verunsicherung der Verbraucher führt, die Informationen über die von Sewan gehaltenen gebührenpflichtige Nummern suchen.
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Klage vom 22. April 2022 gegen den Beschluss des BIPT vom 24. Februar 2022 (Telenet-Arbeiten)
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› Streitfall
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Die Klägerin beantragt die Nichtigerklärung des Beschlusses des BIPT vom 24. Februar 2022 über den Standort und die Art der Ausführung von Arbeiten am Telenetnetzwerk.