• FAQ

    Sie haben eine E-Mail-Adresse ohne Domain-Name bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Beispiel: Sie haben Ihren eigenen Domainnamen (heinz@schmidt.be) oder Sie benutzen eine Gmail-Adresse, eine Hotmail-Adresse, eine Yahoo-Adresse...

    Sie können diese E-Mail-Adresse immer mitnehmen.

     

    Sie haben eine E-Mail-Adresse mit einem Domain-Namen bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Zum Beispiel: heinz.schmidt@skynet.be, heinz.schmidt@telenet.be...

    Sie können diese E-Mail-Adresse während 18 Monaten behalten. Dies kostet nichts, aber Sie müssen das schon anfordern, bevor Ihr Abonnement ausläuft. Mittlerweile machen Sie selbst Ihre neue E-Mail-Adresse bekannt. Ihr Internetanbieter muss Ihnen eine der folgenden Optionen bieten:

    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse während 18 Monate nach wie vor benutzen.
    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse gleich einstellen, aber der Anbieter leitet schon während 18 Monaten die an Ihre alte Adresse geschickten E-Mails an Ihre neue E-Mail-Adresse weiter.

    Nach Ablauf dieser 18 Monate kann der Anbieter die Möglichkeit anbieten, diese Fazilitäten zu behalten, aber auf Antrag und gegen Bezahlung. 

  • Arbeitsplan 2022

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Arbeitsplan 2022
  • FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    Die allgemeine Zuständigkeit der Regionen, welche die Regelung des Umweltschutzes bezweckt, umfasst ebenfalls die Zuständigkeit, Maßnahmen zu nehmen, um die mit den nichtionisierenden Strahlungen verbundenen Risiken zu verhüten und zu beschränken. Demzufolge werden die von den Betreibern einzuhaltenden Strahlungsnormen (Höchstemissionsnormen) von den Regionen festgelegt. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, diese Strahlungsnormen einzuhalten, und zwar ungeachtet der von ihnen benutzten Technologie. 

    Die Regionen kontrollieren vor Ort auch, ob die von ihnen festgelegten Strahlungsnormen eingehalten werden. 

    Möchten Sie Auskünfte erhalten oder Strahlungsmessungen beantragen, dann bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in Ihrer Region:

    • Region Brüssel-Hauptstadt
      Leefmilieu Brussel / Bruxelles Environnement
      Tel. 02 775 75 75
       
    • Flämische Region
      Departement Omgeving van de Vlaamse Overheid
      Tel. 02 553 11 31
    • Wallonische Region
      Institut scientifique de service public
      Tel. 04 229 82 35 (info-ISSEP 

  • Qualitative Studie über die festen und mobilen Breitbandnetze in Belgien

    Veröffentlichungen › Umfrage -
    Qualitative Studie über die festen und mobilen Breitbandnetze in Belgien
  • Umfrage über die Perzeption des belgischen elektronischen Kommunikationsmarkts (2021) durch Verbraucher

    Veröffentlichungen › Umfrage -
    Umfrage über die Perzeption des belgischen elektronischen Kommunikationsmarkts (2021) durch Verbraucher
  • FAQ

    Es gibt mehrere Prüfungsstufen, vom Anfänger bis zum Fortgeschrittenen: 

    • Für Anfänger:

    Die C-Prüfung (Basisgenehmigung) besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff.
    Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Zum Bestehen sind 80% der Punkte erforderlich. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt. Um diese Prüfung ablegen zu können, ist eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer praktischen Prüfung erforderlich, die von einem vom Institut anerkannten Amateurfunkverband organisiert wurde.

    • Für das mittlere Niveau:

    Die B-Prüfung (Novice Genehmigung) besteht aus 38 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff (20 Fragen zum technischen Teil, 10 Fragen zum rechtlichen Teil und 8 Fragen zum Verfahrensteil).
    Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Für jede Komponente müssen mindestens 50 % der Punkte erreicht werden.
    Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.

    • Für Fortgeschrittene:

    Die A-Prüfung (HAREC Genehmigung) besteht aus 48 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff (30 Fragen zum technischen Teil, 10 Fragen zum rechtlichen Teil und 8 Fragen zum Verfahrensteil).
    Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Für jede Komponente müssen mindestens 50 % der Punkte erreicht werden.
    Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.
     

  • FAQ

    Senden Sie eine E-Mail an examen@bipt.be mit Ihrem Namen und Vornamen, Ihrer Postanschrift (Adresse), Ihrer Telefonnummer und einer Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises.

    Wenn Sie eine Prüfung der Stufe C ablegen möchten, fügen Sie bitte eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer praktischen Prüfung von einem anerkannten Verband bei.

    Unser Dienst wird mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihnen Prüfungsdaten vorzuschlagen.

    Beachten Sie, dass Sie mindestens 12 Jahre alt sein müssen, um an einer Prüfung teilnehmen zu können.

  • FAQ

    Dies wird in der Tabelle des Amateurfunk-Frequenzplans beschrieben, die das Ergebnis eines Beschlusses des Rates ist. 

  • Jahresbericht 2020

    Veröffentlichungen › Jahresbericht -
    Jahresbericht 2020
  • FAQ

    Am 1. Januar 2021 nehmen die jetzigen Verhältnisse zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ein Ende, ungeachtet des Schließens eines Partnerschaftsabkommens.

    Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke wie ein nicht-EU-Land behandelt.

    Pakete nach und aus dem Vereinigten Königreich werden das gleiche Verfahren wie für Drittländer (Nicht-EU-Länder), wie Kanada oder die Vereinigten Staaten, befolgen. Dies bedeutet, dass diese Pakete von einem Zollformular begleitet werden müssen. Dieses Formular ist erforderlich, um die Zollformalitäten zu erledigen.

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an das „Brexit Call Center“ der Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden. Dieser Dienst ist montags bis freitags von 9.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0257/55.555 verfügbar.

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