• FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,91 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,91 €;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

  • Beschluss vom 22. Dezember 2025 über den Antrag auf Zuerkennung des Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers von Child Focus

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Dieser Beschluss, der auf der Grundlage von Artikel 22 des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act) getroffen wurde, gewährt Child Focus den Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers.
  • FAQ

    Der Zugang zum Prüfungslokal erfolgt nur gegen Vorlage Ihres Personalausweises. 

    • Die UKW-Prüfung besteht aus 20 Multiple-Choice-Fragen über den Lernstoff, der im Handbuch zur Prüfungsvorbereitung für den Erwerb des beschränkten gültigen Sprechfunkzeugnisses“ zusammengefasst ist. Zum Bestehen sind 60% der Punkte erforderlich.
      Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.
      Wenn Sie ein gedrucktes Exemplar des UKW-Handbuchs wünschen, zahlen Sie bitte 20 Euro auf das IBAN-Konto BE68 6791 7078 16 34 (BIC: GEBABEBB) mit dem Vermerk „UKW-Handbuch“ und senden Sie eine Kopie des Zahlungsnachweises per E-Mail an maritime@bipt.be
    • Die SRC-Prüfung besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen (23 SRC und 10 UKW) über den im Prüfungsprogramm erwähnten Lernstoff. Zum Bestehen sind 60% der Punkte in jedem Fachgebiet erforderlich. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.

  • FAQ

    Seit dem Inkrafttreten des Brexits am 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.

    Dies bedeutet, dass die Verbraucherpreise beim Anrufen, Senden von SMS oder Surfen aus dem Vereinigten Königreich (in ein EU-Land) höher sein können als in einem EU-Land, da die Betreiber erneut zusätzliche Roaming-Gebühren erheben können.

    Derzeit wenden jedoch einige Betreiber im Vereinigten Königreich auf freiwilliger Basis weiterhin die Roam like at home-Regelung an.

    Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Betreiber zu erkundigen, ob er in diesem Land noch die Roam like at home-Regelung anwendet.

  • FAQ

    Dies wird in der Tabelle des Amateurfunk-Frequenzplans beschrieben, die das Ergebnis eines Beschlusses des Rates ist. 

  • Beschluss vom 20. Mai 2025 über die Anerkennung von "Vaarschool" als funk-maritimes Ausbildungszentrum für das SRC-Operator-Zertifikat der Kategorie 4

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    "Vaarschool", ist als Schulungszentrum für SRC-Betriebszertifikate anerkannt.
  • FAQ

    Sie müssen Ihre Stationsgenehmigung zurückschicken, damit sie deaktiviert und Ihr Schiff aus den internationalen Datenbanken gelöscht werden kann.

    Bitte senden Sie es an:

    BIPT
    Dienst See- und Binnenschifffahrtsfunk
    Boulevard du Roi Albert II 32/10
    1000 Brüssel

  • FAQ

    Es wird noch einige Jahre dauern, bevor 5G sich völlig entfaltet hat, sowohl auf Netzebene, wie auf Dienstebene. Einerseits sind die traditionellen Mobilfunkbetreiber (Proximus, Orange und Telenet) noch vollauf mit dem weiteren 5G-Ausbau und mit der Entwicklung zu 5G-SA beschäftigt, andererseits ist der vierte Betreiber DIGI dabei, ein eigenes Funkzugangsnetz zu starten.

    6G ist der logische Nachfolger von 5G, aber wird nicht vor 2030 erwartet. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass 6G hinsichtlich der Geschwindigkeiten, Latenzzeit, Endgerätedichte und Sicherheit noch leistungsstarker sein wird. Was die verfügbaren Frequenzen anbetrifft, werden auf internationale Ebene Frequenzen im 470-692-MHz-Band, dem oberen Teil des 6-GHz-Bandes, sowie Frequenzen über 40 GHz erwogen.

    Zurzeit wird untersucht, welche Maßnahmen erforderlich sind, um direkte 5G-Kommunikation zwischen normalen Endgeräten und/oder Smartphones und Satellitennetzen zu ermöglichen.  Dies wird in Gebieten, wo eine terrestrische 5G-Abdeckung fehlt, interessant sein.

  • FAQ

    Ja, eine Genehmigung für ein privates 5G-Netz ist möglich.

    Ein privates 5G-Netz ist ein spezielles, lokales Netz, das drahtlose Konnektivität bietet, die auf die Bedürfnisse einer spezifischen Organisation oder eines spezifischen Unternehmens zugeschnitten ist.  Es bietet die größtmögliche Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit, zusammen mit einer erhöhten Sicherheit. Diese Vorteile machen private 5G zu einer guten Wahl für Unternehmen, die robuste, sichere Kommunikation brauchen. Es ist ideal für Anwendungen, die eine hohe Zuverlässigkeit und geringe Latenzzeit erfordern, wie industrielle Automatisierung.

    Der Gesetzgeber hat einen spezifischen Rechtsrahmen für private lokale 5G-Netze vorgesehen. Diese Netze decken typisch ein Firmengelände ab. Das BIPT kann dafür Spektrum im 3800-4200-MHz-Band zuteilen.  Dieses Spektrum ist vor allem für Unternehmen gemeint. Es bezweckt keine regionalen Abdeckungen, die eine ganze Gemeinde umfassen.

    Die privaten 5G-Netze können mit dem öffentlichen Netzwerk verbunden werden. Dazu können Nummern beim BIPT beantragt werden.

  • FAQ

    5G standalone (5G-SA) und 5G non-standalone (5G-NSA) sind 2 Typen von Netzinfrastruktur.

    Für Betreiber mit einem bestehenden 4G-LTE-Netz ist es einfacher, mit 5G non-standalone (5G-NSA) zu starten. Dazu benutzen diese Betreiber neue 5G-Funkanlagen, die sie jedoch über die bestehende 4G-LTE-Infrastruktur legen. Dadurch können Betreiber 5G-Dienste schneller und billiger anbieten, aber ein 5G-NSA-Netz unterliegt den Beschränkungen von 4G-LTE. Nutzer genießen eine höhere Datengeschwindigkeit, obwohl 5G-NSA keinen Zugang zu bestimmten Vorteilen von 5G, welche den speziellen 5G-Kern brauchen, bietet; dieser Kern ist in 5G standalone (5G-SA) vorgesehen.

    Bei 5G-SA baut der Betreiber ein völlig neues 5G-Netz, das ganz von seiner bestehenden 4G-Infrastruktur getrennt ist. 5G-SA ist ein richtiges 5G-Netz, mit 5G-Funkgeräten und einem 5G-Kern, das die versprochenen Vorteile von 5G völlig verwirklicht. Im Gegensatz zu 5G-NSA unterstützt 5G-SA: 

    • höhere Geschwindigkeiten,
    • Anwendungen, die eine ultraniedrige Latenz erfordern (z. B. Echtzeitkontrolle von Roboteranlagen in einem Lager oder einer Fabrik), 
    • Anwendungen mit einer sehr hohen Dichte (bis 1 Million Endgeräte in einem Quadratkilometer), 
    • eine bessere Sicherheit, 
    • Network Slicing, eine Implementierungsweise, womit verschiedene Geräte und Kunden spezielle Netzpartitionen mit spezifizierten Leistungsgarantien bekommen können, wie Mindest- und Höchstübertragungsgeschwindigkeiten.

    Für normale Verbraucheranwendungen ist 5G-SA weniger notwendig. Durchschnittsbenutzer werden deshalb oft nicht bemerken, ob das Netz ein 5G-SA oder ein 5G-NSA ist.

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