ACHTUNG:
65 Jahre oder älter sein.
In diesem Fall müssen zwei andere Bedingungen auch erfüllt sein:
Eine Behinderung von mindestens 66 % haben: durch eine administrative oder gerichtliche Entscheidung, zu mindestens 66% behindert oder erwerbsunfähig erklärt worden sein, anerkannt sein als Person mit einer Behinderung von mehr als 66% oder für die ein verminderter Selbständigkeitsgrad von mindestens 9 Punkten vom FÖD Soziale Sicherheit festgestellt worden ist, oder als Person, die von der Krankenkasse zu mindestens 66% als körperbehindert anerkannt ist.
In diesem Fall müssen drei andere Bedingungen auch erfüllt sein:
Pro Haushalt kann nur eine Sozialermäßigung/ein soziales Internetangebot genutzt werden.
Solange Sie die Sozialermäßigung auf Ihrer Telekomrechnung genießen, kann kein anderes Mitglied Ihres Haushalts das soziale Internetangebot erhalten.
Prüfen Sie vor dem Wechsel des Abonnements, ob das soziale Internetangebot den Bedürfnissen Ihres Haushalts entspricht.
Möglicherweise haben Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot.
Erfüllen Sie die Bedingungen für die Gewährung nicht oder sind Sie der Meinung, dass das soziale Internetangebot nicht interessant ist? Prüfen Sie auf bestertarif.be, dem Preisvergleicher der öffentlichen Hand im Bereich der Telekommunikation, welcher Tarifplan für die Telekommunikation Ihren Bedürfnissen entspricht und eventuell günstiger für Sie ist. Dort finden Sie alle auf dem Markt verfügbaren Tarife für Telekommunikation, die vom billigsten bis zum teuersten sortiert sind.
Nein, auch wenn sich Ihre weitere persönliche Situation nicht geändert hat, wenn das Abonnement, für das die Sozialermäßigung gilt, gekündigt wird, um zu einem anderen Tarif zu wechseln – unabhängig davon, ob es sich um denselben Betreiber handelt oder nicht –, können Sie nach dem 01.03.2024 keine Sozialermäßigung mehr für Ihren neuen Tarifplan erhalten.
Wenn Sie die Bedingungen für die Gewährung des sozialen Internetangebots erfüllen, können Sie dies gegebenenfalls bei einem Anbieter beantragen.
Nein, auch wenn sich Ihre weitere persönliche Situation nicht geändert hat, wenn sich die Lieferadresse für das Festnetz-Internet aufgrund eines Umzugs ändert, endet der „ehemalige“ Sozialtarif.
Das ist möglich.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Bedingungen für die Gewährung des sozialen Internetangebots erfüllen:
Achtung: Sobald Sie Ihr Abonnement, für das die Sozialermäßigung gilt („ehemaliger“ Sozialtarif), kündigen, verlieren Sie diese Ermäßigung endgültig. Nach dem 01.03.2024 können nur noch Anträge für das soziale Internetangebot eingereicht werden.
Nein, Sie können nicht beide Formeln gleichzeitig verwenden.
Um das neue soziale Internetangebot zu genießen:
Nein, Sie haben die Wahl.
Das soziale Internetangebot bietet Ihnen Zugang zum Festnetz-Internet zu einem Preis von 19 Euro pro Monat (oder 40 Euro bei einem Bündelangebot). Es umfasst 150 GB Daten und eine Mindestgeschwindigkeit von 30 Mbit/s. Wenn dies nicht Ihren Bedürfnissen entspricht, können Sie Ihren ehemaligen Sozialtarif behalten, der aus einer Ermäßigung von maximal 10,5 Euro auf Ihre Telekomrechnung besteht.
Achtung: wenn Sie sich für das soziale Internetangebot entscheiden, können Sie später nicht erneut die Sozialermäßigung („ehemaliger“ Sozialtarif) für einen Standard-Telekomvertrag beantragen. Prüfen Sie vor dem Wechsel des Abonnements, ob das soziale Internetangebot den Bedürfnissen Ihres Haushalts entspricht.
Sie behalten die Ermäßigung, es sei denn, Sie befinden sich in einer der folgenden Situationen:
Je nach den Umständen des Begünstigten, muss ein oder müssen mehrere der folgenden Dokumente vorgelegt werden: