• FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    Die allgemeine Zuständigkeit der Regionen, welche die Regelung des Umweltschutzes bezweckt, umfasst ebenfalls die Zuständigkeit, Maßnahmen zu nehmen, um die mit den nichtionisierenden Strahlungen verbundenen Risiken zu verhüten und zu beschränken. Demzufolge werden die von den Betreibern einzuhaltenden Strahlungsnormen (Höchstemissionsnormen) von den Regionen festgelegt. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, diese Strahlungsnormen einzuhalten, und zwar ungeachtet der von ihnen benutzten Technologie. 

    Die Regionen kontrollieren vor Ort auch, ob die von ihnen festgelegten Strahlungsnormen eingehalten werden. 

    Möchten Sie Auskünfte erhalten oder Strahlungsmessungen beantragen, dann bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in Ihrer Region:

    • Region Brüssel-Hauptstadt
      Leefmilieu Brussel / Bruxelles Environnement
      Tel. 02 775 75 75
       
    • Flämische Region
      Departement Omgeving van de Vlaamse Overheid
      Tel. 02 553 11 31
    • Wallonische Region
      Institut scientifique de service public
      Tel. 04 229 82 35 (info-ISSEP 

  • Qualitative Studie über die festen und mobilen Breitbandnetze in Belgien

    Veröffentlichungen › Umfrage -
    Qualitative Studie über die festen und mobilen Breitbandnetze in Belgien
  • Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2022

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2022
  • Konsultation über den Vorentwurf eines Gesetzes zur Reform der Sozialtarife für elektronische Kommunikationsdienste

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Konsultation auf Antrag der Vizepremierministerin und Ministerin des Öffentlichen Dienstes, der Öffentlichen Unternehmen, der Telekommunikation und der Post über den Vorentwurf eines Gesetzes zur Reform der Sozialtarife für elektronische Kommunikationsdienste
  • Beschluss vom 20. September 2021 über die Erstellung einer Prüfungsordnung für die Erteilung von Betreiberzeugnissen für Funkstellen, die auf Frequenzen arbeiten, die der See- und Binnenschifffahrt vorbehalten sind

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Beschluss des Rates des BIPT vom 20. September 2021 über die Erstellung einer Prüfungsordnung für die Erteilung von Betreiberzeugnissen für Funkstellen, die auf Frequenzen arbeiten, die der See- und Binnenschifffahrt vorbehalten sind
  • Umfrage über die Perzeption des belgischen elektronischen Kommunikationsmarkts (2021) durch Verbraucher

    Veröffentlichungen › Umfrage -
    Umfrage über die Perzeption des belgischen elektronischen Kommunikationsmarkts (2021) durch Verbraucher
  • Beschluss vom 9. September 2021 über die Vollendung des Verstoßverfahrens gegen Proximus für die Nichtgewährleistung eines ununterbrochenen Zugangs zu den Notdiensten

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Beschluss vom 9. September 2021 über die Vollendung des Verstoßverfahrens gegen Proximus für die Nichtgewährleistung eines ununterbrochenen Zugangs zu den Notdiensten
  • FAQ

    Es gibt mehrere Prüfungsstufen, vom Anfänger bis zum Fortgeschrittenen: 

    • Für Anfänger:

    Die C-Prüfung (Basisgenehmigung) besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff.
    Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Zum Bestehen sind 80% der Punkte erforderlich. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt. Um diese Prüfung ablegen zu können, ist eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer praktischen Prüfung erforderlich, die von einem vom Institut anerkannten Amateurfunkverband organisiert wurde.

    • Für das mittlere Niveau:

    Die B-Prüfung (Novice Genehmigung) besteht aus 38 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff (20 Fragen zum technischen Teil, 10 Fragen zum rechtlichen Teil und 8 Fragen zum Verfahrensteil).
    Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Für jede Komponente müssen mindestens 50 % der Punkte erreicht werden.
    Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.

    • Für Fortgeschrittene:

    Die A-Prüfung (HAREC Genehmigung) besteht aus 48 Multiple-Choice-Fragen über den im Handbuch erwähnten Lernstoff (30 Fragen zum technischen Teil, 10 Fragen zum rechtlichen Teil und 8 Fragen zum Verfahrensteil).
    Eine richtige Antwort ist 1 Punkt wert; eine falsche oder keine Antwort ist 0 Punkte wert. Für jede Komponente müssen mindestens 50 % der Punkte erreicht werden.
    Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.
     

  • FAQ

    Senden Sie eine E-Mail an examen@bipt.be mit Ihrem Namen und Vornamen, Ihrer Postanschrift (Adresse), Ihrer Telefonnummer und einer Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises.

    Wenn Sie eine Prüfung der Stufe C ablegen möchten, fügen Sie bitte eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer praktischen Prüfung von einem anerkannten Verband bei.

    Unser Dienst wird mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihnen Prüfungsdaten vorzuschlagen.

    Beachten Sie, dass Sie mindestens 12 Jahre alt sein müssen, um an einer Prüfung teilnehmen zu können.

  • FAQ

    Dies wird in der Tabelle des Amateurfunk-Frequenzplans beschrieben, die das Ergebnis eines Beschlusses des Rates ist. 

Nach oben