• FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    5G erhöht die Kapazität der Mobilfunknetze weiterhin, somit der sich immer noch stark steigernde mobile Datenverkehr problemlos verarbeitet werden kann.

    Daneben unterstützt 5G das Internet der Dinge und neue Anwendungen in zum Beispiel der Automobilindustrie, Gesundheitsversorgung und im Bereich der Medien und dem Entertainment.

    Mit 5G können die Möglichkeiten von Mobilfunknetzen weiterhin verbessert werden. Die drei wichtigsten Elemente sind hierbei:

    • eine Erhöhung der Datengeschwindigkeit pro Nutzer und eine Erhöhung der Kapazität von Mobilfunknetzen, um die zukünftige Steigerung des Datenverkehrs verarbeiten zu können. Das wird zu besseren Nutzererfahrungen Anlass geben und ermöglicht Anwendungen, die höhere Geschwindigkeiten benötigen, wie Ultra-High Definition Video, Erweiterte Realität (Augmented Reality) und Virtuelle Realität (Virtual Reality) ...;
    • eine Verbesserung der Zuverlässigkeit und Latenz. Dies erlaubt die Entwicklung innovativer Dienste, für welche die Reaktionsgeschwindigkeit sehr wichtig ist, zum Beispiel Autonomes Fahren;
    • eine Erhöhung der Anzahl von Geräten, die in einem bestimmten Gebiet verbunden werden können. Dies stimuliert die Zunahme des Internets der Dinge, was zu einer effizienteren Verwaltung und Einhaltung in diversen Bereichen, aber auch in Ihrem Haushalt (Smart Home Systeme, Smart Ports, Smart Farming ...) führen kann.

  • Konsultation über die Einführung einer „Do-Not-Originate-Liste“ von Rufnummern zur Bekämpfung von CLI-Spoofing

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Ergänzung zum Königlichen Erlass „Spoofing“.
  • Gutachten vom 8. März 2024 zur Fähigkeit des BIPT zur Wahrnehmung der Aufgaben der zuständigen Behörde im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (Digital Services Act)

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Dieses Gutachten wird im Rahmen der Anfrage der Abgeordnetenkammer mit Bezug auf die Art und Weise wie das BIPT die neuen Aufgaben sieht, die ihm übertragen werden sollen, und die Kapazitäten und Mittel die ihm zur Verfügung stehen, um diese Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, abgegeben.
  • FAQ

    Seit dem Inkrafttreten des Brexits am 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.

    Dies bedeutet, dass die Verbraucherpreise beim Anrufen, Senden von SMS oder Surfen aus dem Vereinigten Königreich (in ein EU-Land) höher sein können als in einem EU-Land, da die Betreiber erneut zusätzliche Roaming-Gebühren erheben können.

    Derzeit wenden jedoch einige Betreiber im Vereinigten Königreich auf freiwilliger Basis weiterhin die Roam like at home-Regelung an.

    Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Betreiber zu erkundigen, ob er in diesem Land noch die Roam like at home-Regelung anwendet.

  • Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2025

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Entwurf des Arbeitsplans 2025
  • FAQ

    Wenn Sie eine briefkasten aufstellen, bitte berücksichtigen Sie die folgenden Bedingungen:

    • Der Briefkasten muss in Reichweite (frei, einfach und ohne Gefahr) an der Grenze der öffentlichen Straße aufgestellt werden.
    • Die Hausnummer muss ab der Stelle des Briefkastens sichtbar und leserlich sein. Haben Sie auch eine Türnummer, erwähnen Sie diese dann auch deutlich sichtbar und leserlich auf oder nahe dem Briefkasten.

    Normen für Briefkästen:

    • Die Öffnung des Briefkastens muss mindestens 23 cm breit und 3 cm hoch sein.
    • Der untere Rand der Öffnung muss sich auf einer Höhe von mindestens 70 cm, und der obere Rand der Öffnung darf sich auf höchstens 170 cm über der Stelle, wo man normalerweise Zugang zu dem Briefkasten hat, befinden.
    • Der Briefkasten muss groß genug sein, damit eine ungefaltete Sendung im Format C4 (229 mm mal 324 mm) mit einer Dicke von 24 mm unbeschädigt zugestellt werden kann.

    Die vollständigen Vorschriften finden Sie in den offiziellen Texten, die Sie über folgenden Link abrufen können: Justel-Datenbank.

  • FAQ

    Mein Anbieter wendet eine Regelung der angemessenen Nutzung für Roamingdienste an: Was bedeutet das?

    Die Anbieter haben das Recht, die Nutzung von Roamingdiensten in der Europäischen Union (und assoziierten Ländern: Island, Norwegen und Liechtenstein) von einer Regelung der angemessenen Nutzung abhängig zu machen.

    Diese kann zwei verschiedene Formen annehmen:

    • Der Betreiber kann Ihre Anwesenheit und Ihren Verbrauch im Ausland über einen Zeitraum von vier Monaten überwachen:
      • Wenn während vier Monaten Ihr Verbrauch und Ihre Präsenz im Roaming mehr als 50% betragen, muss Ihr Anbieter Sie darauf hinweisen und Sie auffordern, Ihr Verhalten zu ändern;
      • Nachdem Sie die Warnmeldung von Ihrem Anbieter erhalten haben, haben Sie zwei Wochen Zeit, um Ihr Verhalten zu ändern;
      • Wenn Ihre Präsenz und Ihr Verbrauch nach Ablauf dieser zwei Wochen unverändert bleiben, kann Ihr Anbieter einen Tarifzuschlag für Roamingdienste anrechnen.
    • Der Anbieter kann den Verbrauch von mobilem Internet (Ihre Daten) beim Roaming einschränken. Wenn Sie sich in diesem Fall im Roaming befinden und das von Ihrem Anbieter festgelegte Limit für mobiles Internet überschreiten, kann der Anbieter für den mobilen Internetdienst im Roaming einen Tarifzuschlag anrechnen. 

    Im Falle einer Überschreitung der Regelung der angemessenen Nutzung (in welcher Form auch immer) dürfen die vom Anbieter angerechneten Tarifzuschläge die folgenden Beträge nicht überschreiten:

    Was tun Sie? Was zahlen Sie?
    (inkl. MwSt.)
    Sie rufen jemanden an Höchstens 3,8 Eurocents pro Anrufminute zusätzlich zum Inlandspreis
    (1,9 Eurocent ab 2025)
    Sie werden angerufen Höchstens 0,2 Eurocent pro Minute bei ankommenden Anrufen
    Sie senden eine SMS Höchstens 1,2 Eurocent pro SMS zusätzlich zum Inlandspreis
    (0,3 Eurocent ab 2025)
    Sie empfangen eine SMS Kein Zuschlag möglich
    Sie surfen im Internet  Höchstens 0,34 Eurocent pro Megabyte zusätzlich zum Inlandspreis
    (0,2 Eurocent ab 2025)

  • FAQ

    Ab 2021 nahmen die Verhältnisse zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ein Ende.

    Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke wie ein nicht-EU-Land behandelt.

    Dies bedeutet, dass Verzollungskosten erhoben werden. Wer diese Kosten trägt, hängt von der Vereinbarung zwischen Absender und Empfänger ab.

    Für weitere Auskünfte über die Zollgebühren und die Zollabfertigungskosten: Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Mehrwertsteuerregeln für Online-Einkäufe.

    Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an die Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden.

  • FAQ

    Mit dem Widerrufsrecht hat ein Konsument, der etwas online innerhalb von Europa bestellt, im Prinzip das Recht, es sich anders zu überlegen. Innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme dürfen Sie Ihre Bestellung zurücksenden, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen. Es ist beispielsweise möglich, wenn der Artikel nicht so ist wie sein müsste.

    Der Verkäufer muss Sie vorher über die Widerrufsrechtpolitik informieren und also angeben, wie und innerhalb welcher Frist Sie einen Artikel zurücksenden müssen. Informiert ein Verkäufer Sie nicht über die in Art. VI.45 ff. WGB aufgenommenen Bedingungen, dann haben Sie 12 zusätzliche Monate hierfür.

    Es gibt einige Ausnahmen zu dem Widerrufsrecht. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf bestimmte Waren. Denken Sie an Maßprodukte, Zeitungen, Lingerie und verderbliche Lebensmittel. Eine vollständige Liste der Ausnahmen finden Sie in Art. VI.53 ff. WGB

  • FAQ

    Nein.

    Es wird nur verpflichtet zwei Liefermethoden anzubieten.

    Es kann sich zum Beispiel um eine Lieferung nach Hause, einen Postpunkt, ein Paketautomat, usw. handeln. Die Lieferung nach Hause muss nicht verpflichtet angeboten werden.

    Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf Geschäfte die nur die Abholung im eigenen Laden anbieten. Sie müssen keine zusätzliche Liefermethode anbieten. 

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