Auf Bitten der Brüsseler Region untersuchte das BIPT schon im September 2018, welche Strahlungsnormen für den Ausbau der 5G-Mobilfunknetze benötigt werden. Der technische Bericht über die Wirkung der jetzigen Brüsseler Strahlungsnormen auf den Ausbau der Mobilfunknetze schlussfolgerte, dass in Anbetracht der erwarteten Steigerung des Datenverkehrs und eines gewünschten 5G-Ausbaus, die Strahlungsnormen angepasst werden sollten.
Inzwischen sind die Strahlungsnormen gemäß der 5G-Entwicklung geändert worden.
Alles, was Sie über 5G wissen sollten
5G erhöht die Kapazität der Mobilfunknetze weiterhin, somit der sich immer noch stark steigernde mobile Datenverkehr problemlos verarbeitet werden kann.
Daneben unterstützt 5G das Internet der Dinge und neue Anwendungen in zum Beispiel der Automobilindustrie, Gesundheitsversorgung und im Bereich der Medien und dem Entertainment.
Mit 5G können die Möglichkeiten von Mobilfunknetzen weiterhin verbessert werden. Die drei wichtigsten Elemente sind hierbei:
Seit dem Inkrafttreten des Brexits am 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.
Dies bedeutet, dass die Verbraucherpreise beim Anrufen, Senden von SMS oder Surfen aus dem Vereinigten Königreich (in ein EU-Land) höher sein können als in einem EU-Land, da die Betreiber erneut zusätzliche Roaming-Gebühren erheben können.
Derzeit wenden jedoch einige Betreiber im Vereinigten Königreich auf freiwilliger Basis weiterhin die Roam like at home-Regelung an.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Betreiber zu erkundigen, ob er in diesem Land noch die Roam like at home-Regelung anwendet.
Wenn Sie eine briefkasten aufstellen, bitte berücksichtigen Sie die folgenden Bedingungen:
Normen für Briefkästen:
Die vollständigen Vorschriften finden Sie in den offiziellen Texten, die Sie über folgenden Link abrufen können: Justel-Datenbank.
Die Anbieter haben das Recht, die Nutzung von Roamingdiensten in der Europäischen Union (und assoziierten Ländern: Island, Norwegen und Liechtenstein) von einer Regelung der angemessenen Nutzung abhängig zu machen.
Diese kann zwei verschiedene Formen annehmen:
Im Falle einer Überschreitung der Regelung der angemessenen Nutzung (in welcher Form auch immer) dürfen die vom Anbieter angerechneten Tarifzuschläge die folgenden Beträge nicht überschreiten:
Ab 2021 nahmen die Verhältnisse zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ein Ende.
Das Vereinigte Königreich wird ab dem 1. Januar 2021 für Zollzwecke wie ein nicht-EU-Land behandelt.
Dies bedeutet, dass Verzollungskosten erhoben werden. Wer diese Kosten trägt, hängt von der Vereinbarung zwischen Absender und Empfänger ab.
Für weitere Auskünfte über die Zollgebühren und die Zollabfertigungskosten: Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Mehrwertsteuerregeln für Online-Einkäufe.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich an die Allgemeinen Zoll- und Verbrauchsverwaltung zu wenden.
Mit dem Widerrufsrecht hat ein Konsument, der etwas online innerhalb von Europa bestellt, im Prinzip das Recht, es sich anders zu überlegen. Innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme dürfen Sie Ihre Bestellung zurücksenden, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen. Es ist beispielsweise möglich, wenn der Artikel nicht so ist wie sein müsste.
Der Verkäufer muss Sie vorher über die Widerrufsrechtpolitik informieren und also angeben, wie und innerhalb welcher Frist Sie einen Artikel zurücksenden müssen. Informiert ein Verkäufer Sie nicht über die in Art. VI.45 ff. WGB aufgenommenen Bedingungen, dann haben Sie 12 zusätzliche Monate hierfür.
Es gibt einige Ausnahmen zu dem Widerrufsrecht. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf bestimmte Waren. Denken Sie an Maßprodukte, Zeitungen, Lingerie und verderbliche Lebensmittel. Eine vollständige Liste der Ausnahmen finden Sie in Art. VI.53 ff. WGB.