Die Anmeldung erfolgt über ein GMDSS-Prüfungszentrum.
Die praktische Prüfung erfolgt mit dem Gerät, das der Kandidat während seiner Ausbildung benutzt hat.
Die Anmeldegebühren betragen 85,34 Euro und werden nicht erstattet.
Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren auf einen späteren Termin übertragen werden.
Zum Bestehen sind 50% der Punkte in jedem Fachgebiet und 60% insgesamt erforderlich. Für den praktischen Teil wird keine Befreiung gewährt.
Im Wiederholungsfall wird eine Prüfungsfreistellung nur für die theoretischen Teile gewährt, bei denen der Kandidat 70% oder mehr erhalten hat, und wenn der Kandidat dies innerhalb eines Jahres nach der ursprünglichen Prüfung tut.
Im Falle einer Wiederholungsprüfung muss der praktische Teil immer wiederholt werden.
Der Zugang zum Prüfungslokal erfolgt nur gegen Vorlage Ihres Personalausweises.
Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Genehmigung ist kostenpflichtig: 23,07 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Luftfahrzeug bei der DGTA eingetragen sein muss.
Dies wird in der Tabelle des Amateurfunk-Frequenzplans beschrieben, die das Ergebnis eines Beschlusses des Rates ist.
Sie müssen Ihre Stationsgenehmigung zurückschicken, damit sie deaktiviert und Ihr Schiff aus den internationalen Datenbanken gelöscht werden kann.
Bitte senden Sie es an:
BIPT Dienst See- und Binnenschifffahrtsfunk Boulevard du Roi Albert II 32/10 1000 Brüssel
Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,76 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen.
Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.