• FAQ

    Die Anmeldung erfolgt über ein GMDSS-Prüfungszentrum. 

    Die praktische Prüfung erfolgt mit dem Gerät, das der Kandidat während seiner Ausbildung benutzt hat. 

    Die Anmeldegebühren betragen 85,34 Euro und werden nicht erstattet. 

    Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren auf einen späteren Termin übertragen werden.

    Zum Bestehen sind 50% der Punkte in jedem Fachgebiet und 60% insgesamt erforderlich. Für den praktischen Teil wird keine Befreiung gewährt.

    Im Wiederholungsfall wird eine Prüfungsfreistellung nur für die theoretischen Teile gewährt, bei denen der Kandidat 70% oder mehr erhalten hat, und wenn der Kandidat dies innerhalb eines Jahres nach der ursprünglichen Prüfung tut. 

    Im Falle einer Wiederholungsprüfung muss der praktische Teil immer wiederholt werden.

  • FAQ

    Der Zugang zum Prüfungslokal erfolgt nur gegen Vorlage Ihres Personalausweises. 

    • Die UKW-Prüfung besteht aus 20 Multiple-Choice-Fragen über den Lernstoff, der im Handbuch zur Prüfungsvorbereitung für den Erwerb des beschränkten gültigen Sprechfunkzeugnisses“ zusammengefasst ist. Zum Bestehen sind 60% der Punkte erforderlich.
      Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.
      Wenn Sie ein gedrucktes Exemplar des UKW-Handbuchs wünschen, zahlen Sie bitte 20 Euro auf das IBAN-Konto BE68 6791 7078 16 34 (BIC: PCHQBEBB) mit dem Vermerk „UKW-Handbuch“ und senden Sie eine Kopie des Zahlungsnachweises per E-Mail an maritime@bipt.be
    • Die SRC-Prüfung besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen (23 SRC und 10 UKW) über den im Prüfungsprogramm erwähnten Lernstoff. Zum Bestehen sind 60% der Punkte in jedem Fachgebiet erforderlich. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.

  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Genehmigung ist kostenpflichtig: 23,07 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“. Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 23,07 Euro;
    • im Falle eines Antrags für eine Firma oder einen Vereinigung, eine Kopie der Satzung.

    Bitte beachten Sie, dass Ihr Luftfahrzeug bei der DGTA eingetragen sein muss.

  • Studie über die Merkmale und Preise audiovisueller Medien in Belgien und ein Vergleich zu dem Angebot in Frankreich und in den Niederlanden

    Veröffentlichungen › Studie -
    Studie über das Angebot audiovisueller Medien in Belgien, in Frankreich und in den Niederlanden
  • FAQ

    Dies wird in der Tabelle des Amateurfunk-Frequenzplans beschrieben, die das Ergebnis eines Beschlusses des Rates ist. 

  • Jahresbericht 2024

    Veröffentlichungen › Jahresbericht -
    Im Jahresbericht 2024 zieht das BIPT Bilanz über das vergangene Jahr.
  • Jährlicher Tätigkeitsbericht DSA 2024

    Veröffentlichungen › Jahresbericht -
    Das BIPT veröffentlicht als belgische Koordinator für digitale Dienste den ersten jährlichen Tätigkeitsbericht über die Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) in Belgien, das am 17. Februar 2024 in Kraft getreten ist.
  • Urteil des Kassationshofs vom 6. März 2025

    Veröffentlichungen › Streitfall -
    Zurückweisung des Rechtsmittels gegen das Urteil des Brüsseler Appellationshofs vom 14. April 2021
  • FAQ

    Sie müssen Ihre Stationsgenehmigung zurückschicken, damit sie deaktiviert und Ihr Schiff aus den internationalen Datenbanken gelöscht werden kann.

    Bitte senden Sie es an:

    BIPT
    Dienst See- und Binnenschifffahrtsfunk
    Boulevard du Roi Albert II 32/10
    1000 Brüssel

  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,76 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,76 €;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

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