• Klage vom 22. April 2022 gegen den Beschluss des BIPT vom 24. Februar 2022 (Telenet-Arbeiten)

    Veröffentlichungen › Streitfall -
    Die Klägerin beantragt die Nichtigerklärung des Beschlusses des BIPT vom 24. Februar 2022 über den Standort und die Art der Ausführung von Arbeiten am Telenetnetzwerk.
  • Mitteilung vom 15. März 2022 über die vorübergehende Nutzung der SMS-Kurznummer 1212 zur Unterstützung der humanitären Hilfe für die Ukraine

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Am 14. März 2022 erhielt das BIPT von der Telenet Group NV eine Anfrage, die Nummer 1212 für den Versand von Spenden per SMS im Rahmen einer Sondersendung auf den Sendern SBS, VRT und VTM zu verwenden, um Geld zugunsten des Konsortiums 12-12 zu sammeln.
  • FAQ

    Befristet oder unbefristet? 

    Überprüfen Sie, ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Vertrag geschlossen haben; das können Sie auch auf der Rechnung sehen.

    Ein Anbieter darf Ihnen keine Kosten für die Kündigung eines Vertrags anrechnen

    • Wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben;
    • Wenn Sie schon seit mindestens sechs Monaten einen befristeten Kontrakt haben.

     

    Ein Gerät im Rahmen eines Kopplungsgeschäfts?

    Achtung: Wenn Sie beim Betreiber auch ein Gerät kostenlos oder mit einer Ermäßigung bekommen haben (z.B. ein Handy oder ein Tablet), kann Ihr Betreiber dafür eine zusätzliche Vergütung fordern. Sogar wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben. Oder wenn Sie den Vertrag erst nach mehr als sechs Monaten kündigen.

    Diese zusätzliche Entschädigung darf den in einer dem Vertrag beigefügten Rückzahlungstabelle erwähnten Wert nicht übersteigen.

    Sie schauen, in welchem Monat der Tabelle Sie sind und sehen dann, welche zusätzliche Entschädigung zu zahlen ist. 

    Nach 24 Monaten darf ein Betreiber Ihnen nie eine Entschädigung für das Gerät anrechnen.

    Weitere Auskünfte:

    Die Grundlage der Berechnung, die der Betreiber für Sie vorgenommen haben muss, ist eine monatliche Abschreibung des Geräts. Jeden Monat, bis zum 24. Monat, muss ein selber Betrag vom Restwert des Geräts abgezogen werden.

    Dies veranschaulichen wir unten anhand eines unbefristeten Vertrags.

    Sie haben einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Beim Vertragsabschluss haben Sie das Gerät für € 1 „gekauft“.

    Die Rückzahlungstabelle beim Kontrakt sieht wie folgt aus:
     

    Monat Restwert Monat Restwert
    0 € 240 13 € 110
    1 € 230 14 € 100
    2 € 220 15 € 90
    3 € 210 16 € 80
    4 € 200 17 € 70
    5 € 190 18 € 60
    6 € 180 19 € 50
    7 € 170 20 € 40
    8 € 160 21 € 30
    9 € 150 22 € 20
    10 € 140 23 € 10
    11 € 130 24 € 0
    12      

    Nach 8 Monaten entscheiden Sie sich, den Kontrakt zu lösen; der Betreiber darf Ihnen eine Entschädigung von € 160 fordern.

    Bei einem befristeten Vertrag muss Ihr Betreiber den wie oben berechneten Restwert des Geräts mit den restlichen Abonnementbeträgen bis zum Vertragsende (bei Verbrauchern ist dies nicht länger als 2 Jahre) vergleichen.

    Wenn dieser Saldo der Abonnementbeträge niedriger ist als der durch die monatliche Abschreibung erzielte Wert, dann darf der Betreiber Ihnen nur die restlichen Abonnementbeträge und nicht den ganzen Restwert des Geräts anrechnen.

     

    Nutzung von Easy Switch

    Benutzen Sie das Easy-Switch-Verfahren, wenn Sie das Bündelangebot ganz wechseln wollen.

    Der Neuanbieter regelt völlig den Wechsel für Sie.

  • FAQ

    Sie haben eine E-Mail-Adresse ohne Domain-Name bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Beispiel: Sie haben Ihren eigenen Domainnamen (heinz@schmidt.be) oder Sie benutzen eine Gmail-Adresse, eine Hotmail-Adresse, eine Yahoo-Adresse...

    Sie können diese E-Mail-Adresse immer mitnehmen.

     

    Sie haben eine E-Mail-Adresse mit einem Domain-Namen bei Ihrem derzeitigen Telekomanbieter

    Zum Beispiel: heinz.schmidt@skynet.be, heinz.schmidt@telenet.be...

    Sie können diese E-Mail-Adresse während 18 Monaten behalten. Dies kostet nichts, aber Sie müssen das schon anfordern, bevor Ihr Abonnement ausläuft. Mittlerweile machen Sie selbst Ihre neue E-Mail-Adresse bekannt. Ihr Internetanbieter muss Ihnen eine der folgenden Optionen bieten:

    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse während 18 Monate nach wie vor benutzen.
    • Ihre vorherige E-Mail-Adresse gleich einstellen, aber der Anbieter leitet schon während 18 Monaten die an Ihre alte Adresse geschickten E-Mails an Ihre neue E-Mail-Adresse weiter.

    Nach Ablauf dieser 18 Monate kann der Anbieter die Möglichkeit anbieten, diese Fazilitäten zu behalten, aber auf Antrag und gegen Bezahlung. 

  • Mitteilung vom 21. Februar 2022 zu den Leitlinien über die Bereitstellung von „unbegrenztem“ Internet

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Das BIPT veröffentlicht Leitlinien zur Klärung der Verwendung des Begriffs „unbegrenztes Internet“.
  • Ergebnisse des Vergleichs der Tarife für Telekommunikationsdienste in Belgien [Tarife gültig im 4.Quartal 2021]

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    In dieser siebten Ausgabe basiert der nationale Preisvergleich auf der Methode der „Haushaltsprofile“.
  • Mitteilung über das Monitoring des Universaldienstes für Telekommunikation 2021

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Gemäß Artikel 103 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation kontrolliert das BIPT die Ausführung des Universaldienstes und legt der Ministerin einen Jahresbericht über mögliche Anpassungen der Universaldienstverpflichtungen vor.
  • FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    Die allgemeine Zuständigkeit der Regionen, welche die Regelung des Umweltschutzes bezweckt, umfasst ebenfalls die Zuständigkeit, Maßnahmen zu nehmen, um die mit den nichtionisierenden Strahlungen verbundenen Risiken zu verhüten und zu beschränken. Demzufolge werden die von den Betreibern einzuhaltenden Strahlungsnormen (Höchstemissionsnormen) von den Regionen festgelegt. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, diese Strahlungsnormen einzuhalten, und zwar ungeachtet der von ihnen benutzten Technologie. 

    Die Regionen kontrollieren vor Ort auch, ob die von ihnen festgelegten Strahlungsnormen eingehalten werden. 

    Möchten Sie Auskünfte erhalten oder Strahlungsmessungen beantragen, dann bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in Ihrer Region:

    • Region Brüssel-Hauptstadt
      Leefmilieu Brussel / Bruxelles Environnement
      Tel. 02 775 75 75
       
    • Flämische Region
      Departement Omgeving van de Vlaamse Overheid
      Tel. 02 553 11 31
    • Wallonische Region
      Institut scientifique de service public
      Tel. 04 229 82 35 (info-ISSEP 

  • FAQ

    Die meisten großen Hersteller vermarkten kompatible Telefone, aber die Mehrheit der belgischen Nutzer verfügt nicht über ein solches Gerät. Um 5G benutzen zu können, soll man sich in der Regel ein neues Gerät kaufen.

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

  • FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    Auf Bitten der Region Brüssel-Hauptstadt untersuchte das BIPT schon September 2018 welche Strahlungsnormen für den Ausbau der 5G-Mobilfunknetze benötigt werden. Der technische Bericht über die Wirkung der jetzigen Brüsseler Strahlungsnormen auf den Ausbau der Mobilfunknetze schlussfolgerte, dass in Anbetracht der erwarteten Steigerung des Datenverkehrs und eines gewünschten 5G-Ausbaus, diese Normen angepasst werden sollen. Der Bericht betraf den 5G-Ausbau, aber warnte ebenfalls vor der Tatsache, dass auch 4G-Netze mit der Zeit drohen überlastet zu werden. Dies wurde in einer Studie vom 8. März 2021, in der das BIPT die Risiken einer Überlastung der 4G-Netze in drei Großstädten vorhersagt, bestätigt:

    • Laut der Studie ist eine signifikante Überlastung der 4G-Netze in Antwerpen nicht zu fürchten.
    • In Lüttich können künftighin die 4G-Netze zu Spitzenzeiten teilweise überlastet sein. 
    • In Brüssel können laut der Studie in Zukunft die 4G-Netze zu Spitzenzeiten stark überlastet sein.

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