• Mitteilung über den Bericht über die Überwachung der Netzneutralität in Belgien (Zeitraum vom 1. Mai 2023 – 30. April 2024)

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    In diesem achten Jahresbericht beschreibt das BIPT alle Aktivitäten, die es im Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 im Rahmen der Netzneutralität unternommen hat.
  • Mitteilung über die Haushaltsprofile der nationalen Preisvergleiche

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    Diese Mitteilung enthält eine Zusammenfassung der Beiträge zur Konsultation und eine Übersicht über die Profilentwicklungen mit Bezug auf die nationalen Preisvergleiche für Privatkunden.
  • Situation des elektronischen Kommunikations- und Fernsehmarktes (2023)

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    Mitteilung vom 19. Juni 2024 über den Stand des elektronischen Kommunikations- und Fernsehmarktes (2023)
  • Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2023: Präsentation

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    Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2023: Präsentation
  • Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2023: Daten

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    Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2023: Daten
  • FAQ

    Wenn zwischen den tatsächlichen Geschwindigkeiten des Internetzugangsdienstes und den vom ISP im Vertrag festgelegten Geschwindigkeiten ein erheblicher Unterschied besteht, der entweder ständig oder regelmäßig ist. 

     

    1. Wenn dies der Fall ist, dann muss der ISP grundsätzlich Maßnahmen ergreifen, um das versprochene Niveau zu erreichen. Wenn diese Maßnahmen das Problem nicht lösen, haben Sie Anspruch auf andere vertragliche Abhilfemaßnahmen, wie Schadenersatz und/oder Vertragsauflösung.
    2. Wenn Sie mit dem Betreiber kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen, können Sie sich anschließend an den Ombudsdienst für Telekommunikation wenden, der kostenlos vermittelt, um eine gütliche Einigung der Streitigkeit zu erreichen.
    3. An dritter Stelle (oder unmittelbar nach vorheriger schriftlicher Mitteilung des Betreibers) kann das Gericht ein verbindliches Urteil über die Nichterfüllung des Vertrags fällen.

  • Jahresbericht 2023

    Veröffentlichungen › Jahresbericht -
    Im Jahresbericht 2023 zieht das BIPT Bilanz über das vergangene Jahr.
  • Mitteilung vom 24. Mai 2024 über die Entwicklung der Preise für eigenständige Mobilfunkdienste (2019-2024)

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Zwischen Januar 2019 und Januar 2024 entwickelt sich der Markt für eigenständige Mobilfunkabonnements für Verbraucher im Allgemeinen positiv.
  • Mitteilung vom 24. April 2024 über die Entwicklung der Preise für Festnetz- und konvergente Telekomdienste für Privatkunden in den letzten fünf Jahren (von 2019 bis 2024)

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    In dieser Mitteilung wird die Entwicklung der Preise für Festnetz-Internet und Bündelangebote für Privatkunden aktualisiert, indem sie bis Januar 2024 kartiert wird, insbesondere der Mindestpreis, den Privatkunden zahlen müssen, um bestimmte Telekommunikationsbedürfnisse zu erfüllen.
  • FAQ

    ACHTUNG:

    • Wer sich in einer der folgenden Situationen befindet und vor dem 01.03.2024 die Sozialermäßigung (ehemaligen Sozialtarif) beantragt hat, kann diese Ermäßigung vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen weiterhin genießen. Ab dem 01.03.2024 können Sie eventuell auf das soziale Internetangebot zurückgreifen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen;
    • Es darf nur ein Begünstigter der Sozialermäßigung („ehemaliger“ Sozialtarif) oder des sozialen Internetangebots für den gesamten Haushalt sein.

    Erste Situation: ältere Menschen

    Zusammenfassung der Bedingungen

    65 Jahre oder älter sein.

    In diesem Fall müssen zwei andere Bedingungen auch erfüllt sein:

    1. Allein wohnen oder mit einer oder mehreren Personen von mindestens 60 Jahre zusammen wohnen. Es ist auch möglich, mit seinen Kindern oder Enkelkindern zusammen zu wohnen. Die Enkelkinder müssen in diesem Fall an Vater und Mutter verwaist sein oder den Großeltern durch eine gerichtliche Entscheidung anvertraut worden sein.
    2. Ein global steuerpflichtiges Einkommen für den gesamten Haushalt haben, das den erlaubten Höchstbetrag, der die vom LIKIV festgelegten Obergrenze um eine erhöhte Beteiligung der Gesundheitsversorgung zu genießen, nicht überschreitet.

    Zweite Situation: die Behinderung

    Zusammenfassung der Bedingungen

    Eine Behinderung von mindestens 66 % haben: durch eine administrative oder gerichtliche Entscheidung, zu mindestens 66% behindert oder erwerbsunfähig erklärt worden sein, anerkannt sein als Person mit einer Behinderung von mehr als 66% oder für die ein verminderter Selbständigkeitsgrad von mindestens 9 Punkten vom FÖD Soziale Sicherheit festgestellt worden ist, oder als Person, die von der Krankenkasse zu mindestens 66% als körperbehindert anerkannt ist.

    In diesem Fall müssen drei andere Bedingungen auch erfüllt sein:

    1. 18 Jahre oder älter sein UND
    2. allein wohnen
      oder
      -    mit höchstens zwei Personen zusammen wohnen
      -    oder mit Verwandten oder Verschwägerten ersten oder zweiten Grades zusammen wohnen (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Brüder und Schwestern, Stiefeltern, Stiefkinder) UND
    3. ein global steuerpflichtiges Einkommen für den gesamten Haushalt haben, das den erlaubten Höchstbetrag, der die vom LIKIV festgelegten Obergrenze um eine erhöhte Beteiligung der Gesundheitsversorgung zu genießen, nicht überschreitet.

    Dritte Situation: das soziale Eingliederungseinkommen

    Zusammenfassung der Bedingungen
    Das soziale Eingliederungseinkommen aufgrund des Gesetzes vom 26. Mai 2002 über das Recht auf soziale Eingliederung empfangen.

    Vierte Situation: der Hörverlust

    Zusammenfassung der Bedingungen
    An einem Hörverlust von mindestens 70 dB am besten Ohr leiden oder mit einem Kind oder Enkelkind, das an einem Hörverlust von mindestens 70 dB am besten Ohr leidet zusammen wohnen.

    Fünfte Situation: die Laryngektomie

    Zusammenfassung der Bedingungen
    Sich einer Laryngektomie unterzogen haben oder mit einem Kind oder Enkelkind, das sich einer Laryngektomie unterzogen hat, zusammen wohnen.

    Sechste Situation: Militärische Kriegsblinde

    Zusammenfassung der Bedingungen
    Ein militärischer Kriegsblinder sein.

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