• FAQ

    Es sind lokale, drahtlose Netzwerke, die es ermöglichen, Ihre Apparate miteinander zu verbinden. Die Funkwellen sorgen für einen schnellen Datenaustausch.

    Der Begriff „Wi-Fi“ wurde entwickelt, damit es einen einfacheren Namen gab, um die Standards von der IEEE 802.11-Gruppe, die in drahtlosen Netzwerken verwendet werden, zu bezeichnen. Seit 1999 folgten die verschiedenen Versionen aufeinander, die alle unterschiedliche Verbesserungen mit sich brachten, wie die Anzahl pro-Sekunde-übertragener Daten, den Bereich des Signals oder die Qualität der Verbindung. Die neueste Version, die für das große Publikum zugänglich ist, heißt Wi-Fi 6 (der offizielle Name des Standards ist „IEEE 802.11ax“).

    Einige Geräte sind schon mit Wi-Fi 6 oder Wi-Fi 6E kompatibel, aber dann handelt es sich nur um die neuesten Geräte. Bezüglich des WLAN-Routers müssen Sie zweifellos noch warten bis das Gerät diese Technologie unterstützt. Im Moment benutzt das WLAN-Signal, das von Ihrem WLAN-Router gesendet wird, zwei Frequenzbänder (2,4 GHz und 5 GHz):

    • 2,4 GHz: Dieses Frequenzband, das von verschiedenen Arten von Applikationen geteilt wird, ermöglicht es, Signale über eine lange Strecke zu senden, und wird nicht von Hindernissen, wie Trennwänden oder Stockwerken, beeinflusst;
    • 5 GHz: Dieses Frequenzband ist stabiler und schneller. Das Band verfügt für die Datenübertragung über mehr und breitere Kanäle: es gibt 13 Kanäle von 20 oder 40 MHz in 2,4 GHz. In 5 GHz gibt es 13 Kanäle von 20, 40 und 80 MHz. Die Mehrheit der Empfangsgeräte sind mit diesem Band, das ein bisschen störanfälliger als das 2,4-GHz-Band ist, kompatibel.

    Wi-Fi 6 benutzt ebenfalls diese zwei Frequenzbänder; bei der nächsten Entwicklung wird Wi-Fi 6E (E bedeutet „extended“) hier das 6-GHz-Band hinzufügen.

    Im Vergleich zu den früheren Versionen bieten Wi-Fi 6 und Wi-Fi 6E:

    • eine höhere Datenübertragungsrate (Kanäle bis zu 120 MHz);
    • eine kürzere Reaktionszeit;
    • eine bessere Verwaltung der Verbindungen, im Falle einer hohen Benutzerdichte (wenn eine große Anzahl von Benutzern gleichzeitig das Netz am gleichen Standort benutzt).

    Wi-Fi 6E wird, mit der Hinzufügung des 6-GHz-Bandes und seiner zusätzlichen Bandbreite von 480 MHz, also mehr Frequenzen und eine höhere Datenübertragungsrate (in Theorie bis zu 11 Gbit/s) anbieten können.

    Als Sahnehäubchen verwaltet es die Ruhephasen und die Aktivierung der verbundenen Geräte effizienter. Indem sie weniger belastet werden, wird die Akkulaufzeit von Smartphones, Tablets und Laptops erhöht werden.

    Eine Umschaltung auf Wi-Fi 6E wird nicht verpflichtet sein; die jetzigen Geräte werden, obwohl sie keinen Zugang zum neuen Band bieten, ohne Bedenken weiterhin benutzt werden können.

  • FAQ

    Meinem Anbieter wurde eine Ausnahmeregelung für das Roaming gewährt. Was bedeutet das?

    Die Anbieter haben das Recht, beim BIPT eine Ausnahmeregelung zu beantragen, die es ihnen erlaubt, Tarifzuschläge für Roamingdienste in der Europäischen Union (und assoziierten Ländern: Island, Norwegen und Liechtenstein) anzurechnen.

    Derzeit wurde keinem belgischen Anbieter eine solche Ausnahmeregelung gewährt.

    Die im Rahmen einer solchen Ausnahmeregelung angewendeten Tarifzuschläge dürfen die folgenden Beträge nicht überschreiten: 

    Was tun Sie? Was zahlen Sie?
    (inkl. MwSt.)
    Sie rufen jemanden an Höchstens 3,8 Eurocents pro Anrufminute zusätzlich zum Inlandspreis
    Sie werden angerufen Höchstens 0,94 Eurocent pro Minute bei ankommenden Anrufen
    Sie senden eine SMS Höchstens 1,2 Eurocent pro SMS zusätzlich zum Inlandspreis
    Sie empfangen eine SMS Kein Zuschlag möglich
    Sie surfen im Internet Höchstens 0,34 Eurocent pro Megabyte zusätzlich zum Inlandspreis

  • FAQ

    Manche Betreiber haben Angebote, die Applikationen umfassen, deren Verbrauch nicht vom Datenvolumen abgezogen wird.

    Diese Praxis, die oft „Zero-Rating“ genannt wird, ist nicht ausdrücklich von den Netzneutralitätsregeln geregelt worden. 

    Ein Teil der Netzneutralitätsregel bestimmt im Allgemeinen, dass der Internetverkehr gleicherweise behandelt werden muss. 

    Es war deutlich, dass dies bedeutete, dass es verboten ist, Zero-Rating-Applikationen mit normaler Geschwindigkeit weiterlaufen zu lassen, während der übrige Verkehr gesperrt oder gedrosselt wurde (z.B. weil das Datenvolumen im Bündelangebot aufgebraucht war). 

    Es war jedoch nicht deutlich, ob diese Regel auch für eine andere Anrechnungsart galt, ohne dass es zu einer ungleichen Sperrung oder Drosselung kommt. 

    Das Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass dies der Fall ist. 

    Angebote mit Zero-Rating von bestimmten Anwendungen verstoßen also gegen das Gesetz und müssen angepasst werden. 

    Falls die Anpassung für Sie nachteilig ist, dann haben Sie das Recht den Vertrag kostenlos zu kündigen.

  • Situation des elektronischen Kommunikations- und Fernsehmarktes (2021)

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Mitteilung des Rates des BIPT vom 3. Juni 2022 über den Stand des elektronischen Kommunikations- und Fernsehmarktes (2021)
  • Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2021: Präsentation

    Veröffentlichungen › Statistiken -
    Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2021: Präsentation
  • Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2021: Daten

    Veröffentlichungen › Statistiken -
    Statistiken des elektronischen Kommunikationssektors 2021: Daten
  • Beschluss vom 8. März 2022 über die Erteilung dem Unternehmen Flash Services Belgium S.A. von Nutzungsrechten für den Betrieb eines öffentlichen Bündelfunknetzes

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Am 9. Dezember 2021 hat sich Flash Services Belgium N.V. beim BIPT als Betreiber registriert.
  • Mitteilung vom 15. März 2022 über die vorübergehende Nutzung der SMS-Kurznummer 1212 zur Unterstützung der humanitären Hilfe für die Ukraine

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Am 14. März 2022 erhielt das BIPT von der Telenet Group NV eine Anfrage, die Nummer 1212 für den Versand von Spenden per SMS im Rahmen einer Sondersendung auf den Sendern SBS, VRT und VTM zu verwenden, um Geld zugunsten des Konsortiums 12-12 zu sammeln.
  • Beschluss vom 24. Februar 2022 über den Standort und die Art der Ausführung von Arbeiten am Telenetnetzwerk

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Nach Überprüfung der Beschwerde beschließt das BIPT, dass Telenet im Sinne des Gesetzes von 1991 korrekt gehandelt hat, und die vorgeschlagenen Arbeiten ausführen darf.
  • FAQ

    Befristet oder unbefristet? 

    Überprüfen Sie, ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Vertrag geschlossen haben; das können Sie auch auf der Rechnung sehen.

    Ein Anbieter darf Ihnen keine Kosten für die Kündigung eines Vertrags anrechnen

    • Wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben;
    • Wenn Sie schon seit mindestens sechs Monaten einen befristeten Kontrakt haben.

     

    Ein Gerät im Rahmen eines Kopplungsgeschäfts?

    Achtung: Wenn Sie beim Betreiber auch ein Gerät kostenlos oder mit einer Ermäßigung bekommen haben (z.B. ein Handy oder ein Tablet), kann Ihr Betreiber dafür eine zusätzliche Vergütung fordern. Sogar wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben. Oder wenn Sie den Vertrag erst nach mehr als sechs Monaten kündigen.

    Diese zusätzliche Entschädigung darf den in einer dem Vertrag beigefügten Rückzahlungstabelle erwähnten Wert nicht übersteigen.

    Sie schauen, in welchem Monat der Tabelle Sie sind und sehen dann, welche zusätzliche Entschädigung zu zahlen ist. 

    Nach 24 Monaten darf ein Betreiber Ihnen nie eine Entschädigung für das Gerät anrechnen.

    Weitere Auskünfte:

    Die Grundlage der Berechnung, die der Betreiber für Sie vorgenommen haben muss, ist eine monatliche Abschreibung des Geräts. Jeden Monat, bis zum 24. Monat, muss ein selber Betrag vom Restwert des Geräts abgezogen werden.

    Dies veranschaulichen wir unten anhand eines unbefristeten Vertrags.

    Sie haben einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen. Beim Vertragsabschluss haben Sie das Gerät für € 1 „gekauft“.

    Die Rückzahlungstabelle beim Kontrakt sieht wie folgt aus:
     

    Monat Restwert Monat Restwert
    0 € 240 13 € 110
    1 € 230 14 € 100
    2 € 220 15 € 90
    3 € 210 16 € 80
    4 € 200 17 € 70
    5 € 190 18 € 60
    6 € 180 19 € 50
    7 € 170 20 € 40
    8 € 160 21 € 30
    9 € 150 22 € 20
    10 € 140 23 € 10
    11 € 130 24 € 0
    12      

    Nach 8 Monaten entscheiden Sie sich, den Kontrakt zu lösen; der Betreiber darf Ihnen eine Entschädigung von € 160 fordern.

    Bei einem befristeten Vertrag muss Ihr Betreiber den wie oben berechneten Restwert des Geräts mit den restlichen Abonnementbeträgen bis zum Vertragsende (bei Verbrauchern ist dies nicht länger als 2 Jahre) vergleichen.

    Wenn dieser Saldo der Abonnementbeträge niedriger ist als der durch die monatliche Abschreibung erzielte Wert, dann darf der Betreiber Ihnen nur die restlichen Abonnementbeträge und nicht den ganzen Restwert des Geräts anrechnen.

     

    Nutzung von Easy Switch

    Benutzen Sie das Easy-Switch-Verfahren, wenn Sie das Bündelangebot ganz wechseln wollen.

    Der Neuanbieter regelt völlig den Wechsel für Sie.

Nach oben