Ein Formular steht zu Ihrer Verfügung. Das Sprechfunkzeugnis ist 5 Jahre gültig und ist kostenpflichtig: in 2026, beträgt der Preis 31,65€.
Die Anmeldung erfolgt über ein GMDSS-Prüfungszentrum.
Die praktische Prüfung erfolgt mit dem Gerät, das der Kandidat während seiner Ausbildung benutzt hat.
Die Anmeldegebühren betragen 87,04 Euro und werden nicht erstattet.
Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren auf einen späteren Termin übertragen werden.
Zum Bestehen sind 50% der Punkte in jedem Fachgebiet und 60% insgesamt erforderlich. Für den praktischen Teil wird keine Befreiung gewährt.
Im Wiederholungsfall wird eine Prüfungsfreistellung nur für die theoretischen Teile gewährt, bei denen der Kandidat 70% oder mehr erhalten hat, und wenn der Kandidat dies innerhalb eines Jahres nach der ursprünglichen Prüfung tut.
Im Falle einer Wiederholungsprüfung muss der praktische Teil immer wiederholt werden.
Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Genehmigung ist kostenpflichtig: 23,53 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: GEBABEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Luftfahrzeug bei der DGTA eingetragen sein muss.
Ja, das ist möglich. Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Luftfahrtgenehmigung ist kostenpflichtig: 23,53 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: GEBABEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Achtung: Sie dürfen diese Genehmigung nicht am Boden benutzen. Sie müssen immer das Rufzeichen des Luftfahrzeugs benutzen, in dem sich das tragbare Funkgerät befindet. Ihr Funkgerät muss das Akronym CE tragen und von der EU-Konformitätsbescheinigung begleitet sein. Es muss auch auf 8,33 kHz funktionieren.
Der Zugang zum Prüfungslokal erfolgt nur gegen Vorlage Ihres Personalausweises.
Seit dem Inkrafttreten des Brexits am 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.
Dies bedeutet, dass die Verbraucherpreise beim Anrufen, Senden von SMS oder Surfen aus dem Vereinigten Königreich (in ein EU-Land) höher sein können als in einem EU-Land, da die Betreiber erneut zusätzliche Roaming-Gebühren erheben können.
Derzeit wenden jedoch einige Betreiber im Vereinigten Königreich auf freiwilliger Basis weiterhin die Roam like at home-Regelung an.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Betreiber zu erkundigen, ob er in diesem Land noch die Roam like at home-Regelung anwendet.