• FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,76 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,76 €;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

  • FAQ

    Es wird noch einige Jahre dauern, bevor 5G sich völlig entfaltet hat, sowohl auf Netzebene, wie auf Dienstebene. Einerseits sind die traditionellen Mobilfunkbetreiber (Proximus, Orange und Telenet) noch vollauf mit dem weiteren 5G-Ausbau und mit der Entwicklung zu 5G-SA beschäftigt, andererseits ist der vierte Betreiber DIGI dabei, ein eigenes Funkzugangsnetz zu starten.

    6G ist der logische Nachfolger von 5G, aber wird nicht vor 2030 erwartet. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass 6G hinsichtlich der Geschwindigkeiten, Latenzzeit, Endgerätedichte und Sicherheit noch leistungsstarker sein wird. Was die verfügbaren Frequenzen anbetrifft, werden auf internationale Ebene Frequenzen im 470-692-MHz-Band, dem oberen Teil des 6-GHz-Bandes, sowie Frequenzen über 40 GHz erwogen.

    Zurzeit wird untersucht, welche Maßnahmen erforderlich sind, um direkte 5G-Kommunikation zwischen normalen Endgeräten und/oder Smartphones und Satellitennetzen zu ermöglichen.  Dies wird in Gebieten, wo eine terrestrische 5G-Abdeckung fehlt, interessant sein.

  • FAQ

    Ja, eine Genehmigung für ein privates 5G-Netz ist möglich.

    Ein privates 5G-Netz ist ein spezielles, lokales Netz, das drahtlose Konnektivität bietet, die auf die Bedürfnisse einer spezifischen Organisation oder eines spezifischen Unternehmens zugeschnitten ist.  Es bietet die größtmögliche Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit, zusammen mit einer erhöhten Sicherheit. Diese Vorteile machen private 5G zu einer guten Wahl für Unternehmen, die robuste, sichere Kommunikation brauchen. Es ist ideal für Anwendungen, die eine hohe Zuverlässigkeit und geringe Latenzzeit erfordern, wie industrielle Automatisierung.

    Der Gesetzgeber hat einen spezifischen Rechtsrahmen für private lokale 5G-Netze vorgesehen. Diese Netze decken typisch ein Firmengelände ab. Das BIPT kann dafür Spektrum im 3800-4200-MHz-Band zuteilen.  Dieses Spektrum ist vor allem für Unternehmen gemeint. Es bezweckt keine regionalen Abdeckungen, die eine ganze Gemeinde umfassen.

    Die privaten 5G-Netze können mit dem öffentlichen Netzwerk verbunden werden. Dazu können Nummern beim BIPT beantragt werden.

  • FAQ

    5G standalone (5G-SA) und 5G non-standalone (5G-NSA) sind 2 Typen von Netzinfrastruktur.

    Für Betreiber mit einem bestehenden 4G-LTE-Netz ist es einfacher, mit 5G non-standalone (5G-NSA) zu starten. Dazu benutzen diese Betreiber neue 5G-Funkanlagen, die sie jedoch über die bestehende 4G-LTE-Infrastruktur legen. Dadurch können Betreiber 5G-Dienste schneller und billiger anbieten, aber ein 5G-NSA-Netz unterliegt den Beschränkungen von 4G-LTE. Nutzer genießen eine höhere Datengeschwindigkeit, obwohl 5G-NSA keinen Zugang zu bestimmten Vorteilen von 5G, welche den speziellen 5G-Kern brauchen, bietet; dieser Kern ist in 5G standalone (5G-SA) vorgesehen.

    Bei 5G-SA baut der Betreiber ein völlig neues 5G-Netz, das ganz von seiner bestehenden 4G-Infrastruktur getrennt ist. 5G-SA ist ein richtiges 5G-Netz, mit 5G-Funkgeräten und einem 5G-Kern, das die versprochenen Vorteile von 5G völlig verwirklicht. Im Gegensatz zu 5G-NSA unterstützt 5G-SA: 

    • höhere Geschwindigkeiten,
    • Anwendungen, die eine ultraniedrige Latenz erfordern (z. B. Echtzeitkontrolle von Roboteranlagen in einem Lager oder einer Fabrik), 
    • Anwendungen mit einer sehr hohen Dichte (bis 1 Million Endgeräte in einem Quadratkilometer), 
    • eine bessere Sicherheit, 
    • Network Slicing, eine Implementierungsweise, womit verschiedene Geräte und Kunden spezielle Netzpartitionen mit spezifizierten Leistungsgarantien bekommen können, wie Mindest- und Höchstübertragungsgeschwindigkeiten.

    Für normale Verbraucheranwendungen ist 5G-SA weniger notwendig. Durchschnittsbenutzer werden deshalb oft nicht bemerken, ob das Netz ein 5G-SA oder ein 5G-NSA ist.

  • FAQ

    5G kann schon seit Ende 2020 in Belgien benutzt werden. Im Laufe des Jahres 2020 aktivierten die belgischen Betreiber schon 5G im Spektrum wofür damals vorläufige Nutzungsrechte zuerkannt wurden, sowie aufgrund ihrer damaligen 3G-Genehmigung im 2100-MHz-Band.

    2022 wurden die 5G-Pionierbänder auf 700 MHz und 3600 MHz für eine Periode von 20 Jahren versteigert. Zurzeit bieten Proximus, Orange und Telenet vollauf 5G-Dienste auf ihren eigenen Netzen an.

    DIGI hat im Dezember 2024 damit angefangen, kommerzielle Dienste anzubieten.  In Erwartung des Ausbaus eines eigenen 5G-Netzes bietet DIGI 4G über das Proximus-Netz an.

    Die MVNO („Mobile Virtual Network Operators“, sie verfügen nicht über eine eigene drahtlose Netzinfrastruktur, sondern benutzen das Netz eines Mobilfunknetzbetreibers für das Anbieten von Mobilfunkdiensten) folgen selbstverständlich dieser Entwicklung zu 5G.

    Die initiale Entfaltung von 5G basiert vor allem auf NSA („Non Stand Alone“), wodurch die Vorteile von 5G nicht völlig zur Geltung kommen.

  • FAQ

    Alle großen Hersteller vermarkten 5G-kompatibele Telefone.

    Damit das Telefon 5G benutzen kann, muss es die dazu geeignete Hardware haben.

    Ein 5G-Smartphone hat auch immer die Möglichkeit, 4G zu benutzen.

    Für 5G ist keine spezielle SIM-Karte notwendig, aber ein 5G-Vertrag ist wohl erforderlich

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

  • FAQ

    Auf Bitten der Brüsseler Region untersuchte das BIPT schon im September 2018, welche Strahlungsnormen für den Ausbau der 5G-Mobilfunknetze benötigt werden. Der technische Bericht über die Wirkung der jetzigen Brüsseler Strahlungsnormen auf den Ausbau der Mobilfunknetze schlussfolgerte, dass in Anbetracht der erwarteten Steigerung des Datenverkehrs und eines gewünschten 5G-Ausbaus, die Strahlungsnormen angepasst werden sollten.

    Inzwischen sind die Strahlungsnormen gemäß der 5G-Entwicklung geändert worden.

    • In der Region Brüssel-Hauptstadt legt die Ordonnanz vom 1. März 2007 über den Umweltschutz gegen etwaige gesundheitsschädliche Auswirkungen und Belästigungen durch nicht ionisierende Strahlungen eine kumulative Grenze von 0,5635 W/m² (d. h. etwa 14,5 V/m) fest.
    • Der Erlass der Flämischen Regierung vom 1. Juni 1995 zur Festlegung der allgemeinen und sektoriellen Bestimmungen in Sachen Umwelthygiene („VLAREM II“) legt eine kumulative Grenze von 20,6 V/m auf einer Frequenz von 900 MHz fest.
    • In der Wallonischen Region legt das Dekret vom 3. April 2009 über den Schutz gegen etwaige gesundheitsschädliche Auswirkungen und Belästigungen, die durch die durch ortsfeste Sendeantennen erzeugten nicht ionisierenden Strahlungen verursacht werden, pro Betreiber eine Grenze von 9,2 V/m, sowie eine kumulative Grenze von 18,4 V/m für eine Frequenz von 900 MHz in Aufenthaltsräumen fest.

  • FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    5G erhöht die Kapazität der Mobilfunknetze weiterhin, somit der sich immer noch stark steigernde mobile Datenverkehr problemlos verarbeitet werden kann.

    Daneben unterstützt 5G das Internet der Dinge und neue Anwendungen in zum Beispiel der Automobilindustrie, Gesundheitsversorgung und im Bereich der Medien und dem Entertainment.

    Mit 5G können die Möglichkeiten von Mobilfunknetzen weiterhin verbessert werden. Die drei wichtigsten Elemente sind hierbei:

    • eine Erhöhung der Datengeschwindigkeit pro Nutzer und eine Erhöhung der Kapazität von Mobilfunknetzen, um die zukünftige Steigerung des Datenverkehrs verarbeiten zu können. Das wird zu besseren Nutzererfahrungen Anlass geben und ermöglicht Anwendungen, die höhere Geschwindigkeiten benötigen, wie Ultra-High Definition Video, Erweiterte Realität (Augmented Reality) und Virtuelle Realität (Virtual Reality) ...;
    • eine Verbesserung der Zuverlässigkeit und Latenz. Dies erlaubt die Entwicklung innovativer Dienste, für welche die Reaktionsgeschwindigkeit sehr wichtig ist, zum Beispiel Autonomes Fahren;
    • eine Erhöhung der Anzahl von Geräten, die in einem bestimmten Gebiet verbunden werden können. Dies stimuliert die Zunahme des Internets der Dinge, was zu einer effizienteren Verwaltung und Einhaltung in diversen Bereichen, aber auch in Ihrem Haushalt (Smart Home Systeme, Smart Ports, Smart Farming ...) führen kann.

  • Konsultation über die Einführung einer „Do-Not-Originate-Liste“ von Rufnummern zur Bekämpfung von CLI-Spoofing

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Ergänzung zum Königlichen Erlass „Spoofing“.
  • Mitteilung vom 17. Dezember 2024 über die vergleichende Studie der Preise der Telekomprodukte in Belgien und in den Nachbarländern [Tarife von Oktober 2024]

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Der Zweck dieser Studie besteht darin, zu überprüfen, wie das Preisniveau der Telekomprodukte für Privatnutzer auf dem belgischen Markt sich zu den Preisen ähnlicher Produkte in unseren Nachbarländern verhält.
Nach oben