• FAQ

    Die Anmeldung erfolgt über ein GMDSS-Prüfungszentrum. 

    Die praktische Prüfung erfolgt mit dem Gerät, das der Kandidat während seiner Ausbildung benutzt hat. 

    Die Anmeldegebühren betragen 87,04 Euro und werden nicht erstattet. 

    Im Falle einer Stornierung mehr als eine Woche vor der Prüfung bzw. bei Vorlage eines ärztlichen Attests können die Anmeldegebühren auf einen späteren Termin übertragen werden.

    Zum Bestehen sind 50% der Punkte in jedem Fachgebiet und 60% insgesamt erforderlich. Für den praktischen Teil wird keine Befreiung gewährt.

    Im Wiederholungsfall wird eine Prüfungsfreistellung nur für die theoretischen Teile gewährt, bei denen der Kandidat 70% oder mehr erhalten hat, und wenn der Kandidat dies innerhalb eines Jahres nach der ursprünglichen Prüfung tut. 

    Im Falle einer Wiederholungsprüfung muss der praktische Teil immer wiederholt werden.

  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Genehmigung ist kostenpflichtig: 23,53 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: GEBABEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“. Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 23,53 Euro;
    • im Falle eines Antrags für eine Firma oder einen Vereinigung, eine Kopie der Satzung.

    Bitte beachten Sie, dass Ihr Luftfahrzeug bei der DGTA eingetragen sein muss.

     

  • FAQ

    Ja, das ist möglich. Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Luftfahrtgenehmigung ist kostenpflichtig: 23,53 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: GEBABEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“.

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 23,53 Euro;
    • im Falle eines Antrags für ein Unternehmen oder einen Vereinigung, eine Kopie der Satzung.

    Achtung: Sie dürfen diese Genehmigung nicht am Boden benutzen. Sie müssen immer das Rufzeichen des Luftfahrzeugs benutzen, in dem sich das tragbare Funkgerät befindet. Ihr Funkgerät muss das Akronym CE tragen und von der EU-Konformitätsbescheinigung begleitet sein. Es muss auch auf 8,33 kHz funktionieren.
     

  • Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2026

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Konsultation über den Entwurf des Arbeitsplans 2026
  • Mitteilung vom 15. Dezember 2025 über die vergleichende Studie der Preise der Telekomprodukte in Belgien und in den Nachbarländern [Tarife von Oktober 2025]

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Die Analyse basiert auf den vom Institut im Oktober 2025 erhobenen Tarifplandaten.
  • FAQ

    Der Zugang zum Prüfungslokal erfolgt nur gegen Vorlage Ihres Personalausweises. 

    • Die UKW-Prüfung besteht aus 20 Multiple-Choice-Fragen über den Lernstoff, der im Handbuch zur Prüfungsvorbereitung für den Erwerb des beschränkten gültigen Sprechfunkzeugnisses“ zusammengefasst ist. Zum Bestehen sind 60% der Punkte erforderlich.
      Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.
      Wenn Sie ein gedrucktes Exemplar des UKW-Handbuchs wünschen, zahlen Sie bitte 20 Euro auf das IBAN-Konto BE68 6791 7078 16 34 (BIC: GEBABEBB) mit dem Vermerk „UKW-Handbuch“ und senden Sie eine Kopie des Zahlungsnachweises per E-Mail an maritime@bipt.be
    • Die SRC-Prüfung besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen (23 SRC und 10 UKW) über den im Prüfungsprogramm erwähnten Lernstoff. Zum Bestehen sind 60% der Punkte in jedem Fachgebiet erforderlich. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.

  • Mitteilung vom 20. November 2025 uber den vergleich der tarife fur festnetzdienste und konvergente bundelangebote auf dem endkundenmarkt tarife gultig im 3. quartal 2025

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Der Telekommunikationsmarkt ist ein dynamischer und sich ständig weiterentwickelnder Markt, auf dem sich Anbieter ständig neu erfinden und sich die Angebote schnell ändern. Um den Verbrauchern zu helfen, einen besseren Überblick zu verschaffen, führt das BIPT jährlich einen nationalen Preisvergleich durch.
  • Mitteilung vom 21. Oktober 2025 über die qualitative Studie über die festen und Mobilfunk-Breitbandnetze in Belgien

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Wie leistet Belgien hinsichtlich fester und Mobilfunk-Breitbandnetze, und welche regionalen Unterschiede gibt es?
  • FAQ

    Seit dem Inkrafttreten des Brexits am 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.

    Dies bedeutet, dass die Verbraucherpreise beim Anrufen, Senden von SMS oder Surfen aus dem Vereinigten Königreich (in ein EU-Land) höher sein können als in einem EU-Land, da die Betreiber erneut zusätzliche Roaming-Gebühren erheben können.

    Derzeit wenden jedoch einige Betreiber im Vereinigten Königreich auf freiwilliger Basis weiterhin die Roam like at home-Regelung an.

    Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Betreiber zu erkundigen, ob er in diesem Land noch die Roam like at home-Regelung anwendet.

  • Mitteilung vom 19. September 2025 über die Studie über die Nachhaltigkeit der Telekomnetze in Belgien

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Aktualisierung der Studie über die Nachhaltigkeit der Telekomnetze in Belgien
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