Es gibt Speedtests (entweder von Betreibern oder von Dritten), um die tatsächlichen Leistungen von Anbietern von mobilem Internet zu messen. Einige Beispiele:
Beachten Sie, dass viele Betreiber einen Speedtest über ihre App zur Verfügung stellen.
Wenn die Geschwindigkeit zu niedrig ist, dann ist es wichtig, Beweismittel, die so genau wie möglich sind, zu sammeln. Deswegen empfehlen wir, Screenshots aller Messungen zu nehmen und sie mit dem Datum und Zeitpunkt jeder Messung zu speichern.
Die nachstehenden Umstände begünstigen die Messgenauigkeit:
Berücksichtigen Sie, dass auch die nachstehenden Elemente die tatsächliche Geschwindigkeit beeinflussen können:
Die objektiven vom BIPT auf dem Datenportal („Mobilfunk-Atlas“) veröffentlichten Abdeckungskarten zeigen pro Technologie und pro Betreiber das Niveau der Signalstärke. Beachten Sie: Die Karten geben ein allgemeines Bild der Mobilfunkabdeckung. Sie bieten keine systematische Garantie für die individuellen Nutzererfahrungen.
Wenn es ständig oder regelmäßig einen erheblichen Unterschied zwischen den tatsächlichen Geschwindigkeiten und den Vertragsgeschwindigkeiten gibt, können Sie nachstehende Maßnahmen treffen:
Suchen Sie zunächst welche Geschwindigkeiten in Ihrem Vertrag erwähnt werden.
Betreiber sind ja verpflichtet, nachstehende Informationen auf ihrer Website und im Vertrag zu melden:
Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,91 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: GEBABEBB) des BIPT einzuzahlen.
Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.
Sie können dieses Formular (Link zum PDF-Formular) verwenden. Für jeden Antrag auf eine Stationsgenehmigung (einschließlich einer festen, mobilen und tragbaren Station) beträgt die Anmeldegebühr 63,30 €, außer für eine Station ohne Betreiber, für die sie 126,61 € beträgt. Außerdem wird eine Jahresgebühr von 63,30 € für jeden Stationstyp geschuldet. Es ist möglich, eine zusätzliche Stationsgenehmigung zum gleichen Tarif zu beantragen.
Mit Ausnahme des Automatic Packet Reporting System (APRS) kann sich der Antrag nicht auf eine Amateurfunkstation ohne Betreiber beziehen, die aus einer festen Station besteht, die ein empfangenes Signal weiterleitet oder ein Signal kontinuierlich sendet, ohne dass ein Nutzer physisch anwesend ist.
Die anerkannten Ausbildungszentren sind:
Wenn Sie ein Zeugnis der Klasse A besitzen, können Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptrufzeichen ein (einzelnes) kurzes Rufzeichen über dieses Formular erhalten.
Die zusätzlichen Rufzeichen OO bis OT im Format OOxA, wobei x=0 bis 9 und A= A bis Z, können angefordert werden.
Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (63,30€) sowie eine Jahresgebühr (63,30€) geschuldet.
Der Funkamateur kann sein Rufzeichen nach folgenden Regeln wählen: