Es gibt Speedtests (entweder von Dritten oder von Betreibern), um die tatsächlichen Geschwindigkeitsleistungen von ISP zu messen. Einige Beispiele:
Im Internet finden Sie noch andere.
Nachdem Sie einen ausgewählt haben, liegt es in Ihrem Interesse, möglichst genaue Beweise für die mangelhafte Geschwindigkeit zu sammeln.
Die folgenden Umstände begünstigen die Messgenauigkeit:
Das BIPT betont, dass sogar unter Berücksichtigung all dieser Tipps, es immer noch die Beschränkungen des Messgeräts selbst gibt. Um beispielsweise eine Geschwindigkeit von 1 Gbit/s zu messen, muss der Laptop über eine Netzwerkkarte verfügen, die eine Geschwindigkeit von 1 Gbit/s erreichen kann. Bei moderneren und/oder teureren Laptops ist dies schon oft möglich, bei älteren und/oder billigeren Modellen könnte dies fehlen.
Die anerkannten Ausbildungszentren sind:
Fällt Ihr Signal beim Telefonieren mit dem Handy aus, aber Sie haben eine gute Wi-Fi-Verbindung?
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betreiber, ob „Voice over Wi-Fi“ (VoWiFi) verfügbar ist. Damit können Sie ohne Mobilfunksignal über die feste Internetleitung telefonieren und SMS versenden.
Nach der Aktivierung (über die Einstellungen Ihres Geräts) wird Ihr Smartphone mit einem Wi-Fi-Netz verbunden, um über Wi-Fi zu telefonieren.
Orange
Proximus
Telenet/BASE
Wenn zwischen den tatsächlichen Geschwindigkeiten des Internetzugangsdienstes und den vom ISP im Vertrag festgelegten Geschwindigkeiten ein erheblicher Unterschied besteht, der entweder ständig oder regelmäßig ist.
ACHTUNG:
65 Jahre oder älter sein.
In diesem Fall müssen zwei andere Bedingungen auch erfüllt sein:
Eine Behinderung von mindestens 66 % haben: durch eine administrative oder gerichtliche Entscheidung, zu mindestens 66% behindert oder erwerbsunfähig erklärt worden sein, anerkannt sein als Person mit einer Behinderung von mehr als 66% oder für die ein verminderter Selbständigkeitsgrad von mindestens 9 Punkten vom FÖD Soziale Sicherheit festgestellt worden ist, oder als Person, die von der Krankenkasse zu mindestens 66% als körperbehindert anerkannt ist.
In diesem Fall müssen drei andere Bedingungen auch erfüllt sein:
Pro Haushalt kann nur eine Sozialermäßigung/ein soziales Internetangebot genutzt werden.
Solange Sie die Sozialermäßigung auf Ihrer Telekomrechnung genießen, kann kein anderes Mitglied Ihres Haushalts das soziale Internetangebot erhalten.
Prüfen Sie vor dem Wechsel des Abonnements, ob das soziale Internetangebot den Bedürfnissen Ihres Haushalts entspricht.
Möglicherweise haben Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot.
Erfüllen Sie die Bedingungen für die Gewährung nicht oder sind Sie der Meinung, dass das soziale Internetangebot nicht interessant ist? Prüfen Sie auf bestertarif.be, dem Preisvergleicher der öffentlichen Hand im Bereich der Telekommunikation, welcher Tarifplan für die Telekommunikation Ihren Bedürfnissen entspricht und eventuell günstiger für Sie ist. Dort finden Sie alle auf dem Markt verfügbaren Tarife für Telekommunikation, die vom billigsten bis zum teuersten sortiert sind.
Nein, auch wenn sich Ihre weitere persönliche Situation nicht geändert hat, wenn das Abonnement, für das die Sozialermäßigung gilt, gekündigt wird, um zu einem anderen Tarif zu wechseln – unabhängig davon, ob es sich um denselben Betreiber handelt oder nicht –, können Sie nach dem 01.03.2024 keine Sozialermäßigung mehr für Ihren neuen Tarifplan erhalten.
Wenn Sie die Bedingungen für die Gewährung des sozialen Internetangebots erfüllen, können Sie dies gegebenenfalls bei einem Anbieter beantragen.