• FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,91 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,91 €;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

  • Beschluss vom 22. Dezember 2025 über den Antrag auf Zuerkennung des Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers von Child Focus

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Dieser Beschluss, der auf der Grundlage von Artikel 22 des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act) getroffen wurde, gewährt Child Focus den Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers.
  • FAQ

    Der Zugang zum Prüfungslokal erfolgt nur gegen Vorlage Ihres Personalausweises. 

    • Die UKW-Prüfung besteht aus 20 Multiple-Choice-Fragen über den Lernstoff, der im Handbuch zur Prüfungsvorbereitung für den Erwerb des beschränkten gültigen Sprechfunkzeugnisses“ zusammengefasst ist. Zum Bestehen sind 60% der Punkte erforderlich.
      Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.
      Wenn Sie ein gedrucktes Exemplar des UKW-Handbuchs wünschen, zahlen Sie bitte 20 Euro auf das IBAN-Konto BE68 6791 7078 16 34 (BIC: GEBABEBB) mit dem Vermerk „UKW-Handbuch“ und senden Sie eine Kopie des Zahlungsnachweises per E-Mail an maritime@bipt.be
    • Die SRC-Prüfung besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen (23 SRC und 10 UKW) über den im Prüfungsprogramm erwähnten Lernstoff. Zum Bestehen sind 60% der Punkte in jedem Fachgebiet erforderlich. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.

  • FAQ

    Seit dem Inkrafttreten des Brexits am 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.

    Dies bedeutet, dass die Verbraucherpreise beim Anrufen, Senden von SMS oder Surfen aus dem Vereinigten Königreich (in ein EU-Land) höher sein können als in einem EU-Land, da die Betreiber erneut zusätzliche Roaming-Gebühren erheben können.

    Derzeit wenden jedoch einige Betreiber im Vereinigten Königreich auf freiwilliger Basis weiterhin die Roam like at home-Regelung an.

    Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Betreiber zu erkundigen, ob er in diesem Land noch die Roam like at home-Regelung anwendet.

  • FAQ

    Dies wird in der Tabelle des Amateurfunk-Frequenzplans beschrieben, die das Ergebnis eines Beschlusses des Rates ist. 

  • Beschluss vom 20. Mai 2025 über die Anerkennung von "Vaarschool" als funk-maritimes Ausbildungszentrum für das SRC-Operator-Zertifikat der Kategorie 4

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    "Vaarschool", ist als Schulungszentrum für SRC-Betriebszertifikate anerkannt.
  • Gutachten vom 17. März 2025 über den Gesetzesvorschlag Nr. 458 zur Abänderung des Gesetzes vom 13. Juni 2005 zur Stärkung des Verbraucherschutzes und der Handlungskompetenz der Verbraucher auf dem Telekommunikationsmarkt

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Gutachten über einem Gesetzesvorschlag zur Stärkung des Verbraucherschutzes und der Handlungskompetenz der Verbraucher auf dem Telekommunikationsmarkt
  • FAQ

    Sie müssen Ihre Stationsgenehmigung zurückschicken, damit sie deaktiviert und Ihr Schiff aus den internationalen Datenbanken gelöscht werden kann.

    Bitte senden Sie es an:

    BIPT
    Dienst See- und Binnenschifffahrtsfunk
    Boulevard du Roi Albert II 32/10
    1000 Brüssel

  • Arbeitsplan 2025

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Im jährlichen Arbeitsplan werden die strategischen Ziele aus dem strategischen Plan mit Hilfe von Blättern, die dem strategischen Ziel für jede strategische Achse Substanz verleihen, in operative Ziele umgesetzt.
  • FAQ

    Es wird noch einige Jahre dauern, bevor 5G sich völlig entfaltet hat, sowohl auf Netzebene, wie auf Dienstebene. Einerseits sind die traditionellen Mobilfunkbetreiber (Proximus, Orange und Telenet) noch vollauf mit dem weiteren 5G-Ausbau und mit der Entwicklung zu 5G-SA beschäftigt, andererseits ist der vierte Betreiber DIGI dabei, ein eigenes Funkzugangsnetz zu starten.

    6G ist der logische Nachfolger von 5G, aber wird nicht vor 2030 erwartet. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass 6G hinsichtlich der Geschwindigkeiten, Latenzzeit, Endgerätedichte und Sicherheit noch leistungsstarker sein wird. Was die verfügbaren Frequenzen anbetrifft, werden auf internationale Ebene Frequenzen im 470-692-MHz-Band, dem oberen Teil des 6-GHz-Bandes, sowie Frequenzen über 40 GHz erwogen.

    Zurzeit wird untersucht, welche Maßnahmen erforderlich sind, um direkte 5G-Kommunikation zwischen normalen Endgeräten und/oder Smartphones und Satellitennetzen zu ermöglichen.  Dies wird in Gebieten, wo eine terrestrische 5G-Abdeckung fehlt, interessant sein.

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