• FAQ

    Es wird noch einige Jahre dauern, bevor 5G sich völlig entfaltet hat, sowohl auf Netzebene, wie auf Dienstebene. Einerseits sind die traditionellen Mobilfunkbetreiber (Proximus, Orange und Telenet) noch vollauf mit dem weiteren 5G-Ausbau und mit der Entwicklung zu 5G-SA beschäftigt, andererseits ist der vierte Betreiber DIGI dabei, ein eigenes Funkzugangsnetz zu starten.

    6G ist der logische Nachfolger von 5G, aber wird nicht vor 2030 erwartet. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass 6G hinsichtlich der Geschwindigkeiten, Latenzzeit, Endgerätedichte und Sicherheit noch leistungsstarker sein wird. Was die verfügbaren Frequenzen anbetrifft, werden auf internationale Ebene Frequenzen im 470-692-MHz-Band, dem oberen Teil des 6-GHz-Bandes, sowie Frequenzen über 40 GHz erwogen.

    Zurzeit wird untersucht, welche Maßnahmen erforderlich sind, um direkte 5G-Kommunikation zwischen normalen Endgeräten und/oder Smartphones und Satellitennetzen zu ermöglichen.  Dies wird in Gebieten, wo eine terrestrische 5G-Abdeckung fehlt, interessant sein.

  • FAQ

    Ja, eine Genehmigung für ein privates 5G-Netz ist möglich.

    Ein privates 5G-Netz ist ein spezielles, lokales Netz, das drahtlose Konnektivität bietet, die auf die Bedürfnisse einer spezifischen Organisation oder eines spezifischen Unternehmens zugeschnitten ist.  Es bietet die größtmögliche Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit, zusammen mit einer erhöhten Sicherheit. Diese Vorteile machen private 5G zu einer guten Wahl für Unternehmen, die robuste, sichere Kommunikation brauchen. Es ist ideal für Anwendungen, die eine hohe Zuverlässigkeit und geringe Latenzzeit erfordern, wie industrielle Automatisierung.

    Der Gesetzgeber hat einen spezifischen Rechtsrahmen für private lokale 5G-Netze vorgesehen. Diese Netze decken typisch ein Firmengelände ab. Das BIPT kann dafür Spektrum im 3800-4200-MHz-Band zuteilen.  Dieses Spektrum ist vor allem für Unternehmen gemeint. Es bezweckt keine regionalen Abdeckungen, die eine ganze Gemeinde umfassen.

    Die privaten 5G-Netze können mit dem öffentlichen Netzwerk verbunden werden. Dazu können Nummern beim BIPT beantragt werden.

  • FAQ

    5G standalone (5G-SA) und 5G non-standalone (5G-NSA) sind 2 Typen von Netzinfrastruktur.

    Für Betreiber mit einem bestehenden 4G-LTE-Netz ist es einfacher, mit 5G non-standalone (5G-NSA) zu starten. Dazu benutzen diese Betreiber neue 5G-Funkanlagen, die sie jedoch über die bestehende 4G-LTE-Infrastruktur legen. Dadurch können Betreiber 5G-Dienste schneller und billiger anbieten, aber ein 5G-NSA-Netz unterliegt den Beschränkungen von 4G-LTE. Nutzer genießen eine höhere Datengeschwindigkeit, obwohl 5G-NSA keinen Zugang zu bestimmten Vorteilen von 5G, welche den speziellen 5G-Kern brauchen, bietet; dieser Kern ist in 5G standalone (5G-SA) vorgesehen.

    Bei 5G-SA baut der Betreiber ein völlig neues 5G-Netz, das ganz von seiner bestehenden 4G-Infrastruktur getrennt ist. 5G-SA ist ein richtiges 5G-Netz, mit 5G-Funkgeräten und einem 5G-Kern, das die versprochenen Vorteile von 5G völlig verwirklicht. Im Gegensatz zu 5G-NSA unterstützt 5G-SA: 

    • höhere Geschwindigkeiten,
    • Anwendungen, die eine ultraniedrige Latenz erfordern (z. B. Echtzeitkontrolle von Roboteranlagen in einem Lager oder einer Fabrik), 
    • Anwendungen mit einer sehr hohen Dichte (bis 1 Million Endgeräte in einem Quadratkilometer), 
    • eine bessere Sicherheit, 
    • Network Slicing, eine Implementierungsweise, womit verschiedene Geräte und Kunden spezielle Netzpartitionen mit spezifizierten Leistungsgarantien bekommen können, wie Mindest- und Höchstübertragungsgeschwindigkeiten.

    Für normale Verbraucheranwendungen ist 5G-SA weniger notwendig. Durchschnittsbenutzer werden deshalb oft nicht bemerken, ob das Netz ein 5G-SA oder ein 5G-NSA ist.

  • FAQ

    5G kann schon seit Ende 2020 in Belgien benutzt werden. Im Laufe des Jahres 2020 aktivierten die belgischen Betreiber schon 5G im Spektrum wofür damals vorläufige Nutzungsrechte zuerkannt wurden, sowie aufgrund ihrer damaligen 3G-Genehmigung im 2100-MHz-Band.

    2022 wurden die 5G-Pionierbänder auf 700 MHz und 3600 MHz für eine Periode von 20 Jahren versteigert. Zurzeit bieten Proximus, Orange und Telenet vollauf 5G-Dienste auf ihren eigenen Netzen an.

    DIGI hat im Dezember 2024 damit angefangen, kommerzielle Dienste anzubieten.  In Erwartung des Ausbaus eines eigenen 5G-Netzes bietet DIGI 4G über das Proximus-Netz an.

    Die MVNO („Mobile Virtual Network Operators“, sie verfügen nicht über eine eigene drahtlose Netzinfrastruktur, sondern benutzen das Netz eines Mobilfunknetzbetreibers für das Anbieten von Mobilfunkdiensten) folgen selbstverständlich dieser Entwicklung zu 5G.

    Die initiale Entfaltung von 5G basiert vor allem auf NSA („Non Stand Alone“), wodurch die Vorteile von 5G nicht völlig zur Geltung kommen.

  • FAQ

    Alle großen Hersteller vermarkten 5G-kompatibele Telefone.

    Damit das Telefon 5G benutzen kann, muss es die dazu geeignete Hardware haben.

    Ein 5G-Smartphone hat auch immer die Möglichkeit, 4G zu benutzen.

    Für 5G ist keine spezielle SIM-Karte notwendig, aber ein 5G-Vertrag ist wohl erforderlich

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

  • FAQ

    Auf Bitten der Brüsseler Region untersuchte das BIPT schon im September 2018, welche Strahlungsnormen für den Ausbau der 5G-Mobilfunknetze benötigt werden. Der technische Bericht über die Wirkung der jetzigen Brüsseler Strahlungsnormen auf den Ausbau der Mobilfunknetze schlussfolgerte, dass in Anbetracht der erwarteten Steigerung des Datenverkehrs und eines gewünschten 5G-Ausbaus, die Strahlungsnormen angepasst werden sollten.

    Inzwischen sind die Strahlungsnormen gemäß der 5G-Entwicklung geändert worden.

    • In der Region Brüssel-Hauptstadt legt die Ordonnanz vom 1. März 2007 über den Umweltschutz gegen etwaige gesundheitsschädliche Auswirkungen und Belästigungen durch nicht ionisierende Strahlungen eine kumulative Grenze von 0,5635 W/m² (d. h. etwa 14,5 V/m) fest.
    • Der Erlass der Flämischen Regierung vom 1. Juni 1995 zur Festlegung der allgemeinen und sektoriellen Bestimmungen in Sachen Umwelthygiene („VLAREM II“) legt eine kumulative Grenze von 20,6 V/m auf einer Frequenz von 900 MHz fest.
    • In der Wallonischen Region legt das Dekret vom 3. April 2009 über den Schutz gegen etwaige gesundheitsschädliche Auswirkungen und Belästigungen, die durch die durch ortsfeste Sendeantennen erzeugten nicht ionisierenden Strahlungen verursacht werden, pro Betreiber eine Grenze von 9,2 V/m, sowie eine kumulative Grenze von 18,4 V/m für eine Frequenz von 900 MHz in Aufenthaltsräumen fest.

  • FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    5G erhöht die Kapazität der Mobilfunknetze weiterhin, somit der sich immer noch stark steigernde mobile Datenverkehr problemlos verarbeitet werden kann.

    Daneben unterstützt 5G das Internet der Dinge und neue Anwendungen in zum Beispiel der Automobilindustrie, Gesundheitsversorgung und im Bereich der Medien und dem Entertainment.

    Mit 5G können die Möglichkeiten von Mobilfunknetzen weiterhin verbessert werden. Die drei wichtigsten Elemente sind hierbei:

    • eine Erhöhung der Datengeschwindigkeit pro Nutzer und eine Erhöhung der Kapazität von Mobilfunknetzen, um die zukünftige Steigerung des Datenverkehrs verarbeiten zu können. Das wird zu besseren Nutzererfahrungen Anlass geben und ermöglicht Anwendungen, die höhere Geschwindigkeiten benötigen, wie Ultra-High Definition Video, Erweiterte Realität (Augmented Reality) und Virtuelle Realität (Virtual Reality) ...;
    • eine Verbesserung der Zuverlässigkeit und Latenz. Dies erlaubt die Entwicklung innovativer Dienste, für welche die Reaktionsgeschwindigkeit sehr wichtig ist, zum Beispiel Autonomes Fahren;
    • eine Erhöhung der Anzahl von Geräten, die in einem bestimmten Gebiet verbunden werden können. Dies stimuliert die Zunahme des Internets der Dinge, was zu einer effizienteren Verwaltung und Einhaltung in diversen Bereichen, aber auch in Ihrem Haushalt (Smart Home Systeme, Smart Ports, Smart Farming ...) führen kann.

  • FAQ

    Seit dem Inkrafttreten des Brexits am 1. Januar 2021, gelten die europäischen Roaming-Regeln nicht mehr für das Vereinigte Königreich.

    Dies bedeutet, dass die Verbraucherpreise beim Anrufen, Senden von SMS oder Surfen aus dem Vereinigten Königreich (in ein EU-Land) höher sein können als in einem EU-Land, da die Betreiber erneut zusätzliche Roaming-Gebühren erheben können.

    Derzeit wenden jedoch einige Betreiber im Vereinigten Königreich auf freiwilliger Basis weiterhin die Roam like at home-Regelung an.

    Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Betreiber zu erkundigen, ob er in diesem Land noch die Roam like at home-Regelung anwendet.

  • FAQ

    Wenn Sie eine briefkasten aufstellen, bitte berücksichtigen Sie die folgenden Bedingungen:

    • Der Briefkasten muss in Reichweite (frei, einfach und ohne Gefahr) an der Grenze der öffentlichen Straße aufgestellt werden.
    • Die Hausnummer muss ab der Stelle des Briefkastens sichtbar und leserlich sein. Haben Sie auch eine Türnummer, erwähnen Sie diese dann auch deutlich sichtbar und leserlich auf oder nahe dem Briefkasten.

    Normen für Briefkästen:

    • Die Öffnung des Briefkastens muss mindestens 23 cm breit und 3 cm hoch sein.
    • Der untere Rand der Öffnung muss sich auf einer Höhe von mindestens 70 cm, und der obere Rand der Öffnung darf sich auf höchstens 170 cm über der Stelle, wo man normalerweise Zugang zu dem Briefkasten hat, befinden.
    • Der Briefkasten muss groß genug sein, damit eine ungefaltete Sendung im Format C4 (229 mm mal 324 mm) mit einer Dicke von 24 mm unbeschädigt zugestellt werden kann.

    Die vollständigen Vorschriften finden Sie in den offiziellen Texten, die Sie über folgenden Link abrufen können: Justel-Datenbank.

  • FAQ

    Mein Anbieter wendet eine Regelung der angemessenen Nutzung für Roamingdienste an: Was bedeutet das?

    Die Anbieter haben das Recht, die Nutzung von Roamingdiensten in der Europäischen Union (und assoziierten Ländern: Island, Norwegen und Liechtenstein) von einer Regelung der angemessenen Nutzung abhängig zu machen.

    Diese kann zwei verschiedene Formen annehmen:

    • Der Betreiber kann Ihre Anwesenheit und Ihren Verbrauch im Ausland über einen Zeitraum von vier Monaten überwachen:
      • Wenn während vier Monaten Ihr Verbrauch und Ihre Präsenz im Roaming mehr als 50% betragen, muss Ihr Anbieter Sie darauf hinweisen und Sie auffordern, Ihr Verhalten zu ändern;
      • Nachdem Sie die Warnmeldung von Ihrem Anbieter erhalten haben, haben Sie zwei Wochen Zeit, um Ihr Verhalten zu ändern;
      • Wenn Ihre Präsenz und Ihr Verbrauch nach Ablauf dieser zwei Wochen unverändert bleiben, kann Ihr Anbieter einen Tarifzuschlag für Roamingdienste anrechnen.
    • Der Anbieter kann den Verbrauch von mobilem Internet (Ihre Daten) beim Roaming einschränken. Wenn Sie sich in diesem Fall im Roaming befinden und das von Ihrem Anbieter festgelegte Limit für mobiles Internet überschreiten, kann der Anbieter für den mobilen Internetdienst im Roaming einen Tarifzuschlag anrechnen. 

    Im Falle einer Überschreitung der Regelung der angemessenen Nutzung (in welcher Form auch immer) dürfen die vom Anbieter angerechneten Tarifzuschläge die folgenden Beträge nicht überschreiten:

    Was tun Sie? Was zahlen Sie?
    (inkl. MwSt.)
    Sie rufen jemanden an Höchstens 3,8 Eurocents pro Anrufminute zusätzlich zum Inlandspreis
    (1,9 Eurocent ab 2025)
    Sie werden angerufen Höchstens 0,2 Eurocent pro Minute bei ankommenden Anrufen
    Sie senden eine SMS Höchstens 1,2 Eurocent pro SMS zusätzlich zum Inlandspreis
    (0,3 Eurocent ab 2025)
    Sie empfangen eine SMS Kein Zuschlag möglich
    Sie surfen im Internet  Höchstens 0,34 Eurocent pro Megabyte zusätzlich zum Inlandspreis
    (0,2 Eurocent ab 2025)

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