Ja, das ist möglich. Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Luftfahrtgenehmigung ist kostenpflichtig: 19,05 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Achtung: Sie dürfen diese Genehmigung nicht am Boden benutzen. Sie müssen immer das Rufzeichen des Luftfahrzeugs benutzen, in dem sich das tragbare Funkgerät befindet. Ihr Funkgerät muss das Akronym CE tragen und von der EU-Konformitätsbescheinigung begleitet sein. Es muss auch auf 8,33 kHz funktionieren.
Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Genehmigung ist kostenpflichtig: 19,05 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Luftfahrzeug bei der DGTA eingetragen sein muss.
Nein, ein PLB ist mit einer Person und nicht mit einem Schiff verbunden,
ABER Sie müssen Ihren PLB auf der Website https://www.406registration.com/ zwingend registrieren.
Ein Formular steht zu Ihrer Verfügung. Bitte folgen Sie den Anweisungen, einschließlich der Anforderung von Dokumenten, die für die Bearbeitung erforderlich sind.
Die Genehmigung ist kostenlos.
Vollständige Anträge werden in chronologischer Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Es ist sinnlos, uns zu kontaktieren; wenn Ihr Dossier nicht vollständig ist, werden wir Sie auffordern, uns die fehlenden Elemente zu übermitteln. Sobald Ihr Dossier bearbeitet wurde, erhalten Sie die Genehmigung per Postsendung.
Auch Bodenstationen müssen von einer Genehmigung erfasst werden.
Wir erteilen keine ICAO-Codes (ICAO - International Civil Aviation Organization): diese Codes sind die geografischen Klassifizierungscodes mit vier Buchstaben, die jedem Flughafen weltweit zugewiesen sind.
International Civil Aviation Organization codes